Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 95

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 95 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 95); Gesetzblatt Teil II Nr. 7 Ausgabetag: 22. April 1977 95 4. Namen und Anschriften der Rechtsvertreter; 5. die Tatsache, über die Beweis erhoben, oder die Handlung, die vorgenommen werden soll, die Darlegung des Sachverhalts, soweit dies zum Verständnis erforderlich ist; bei Ersuchen um Zustellung von Ladungen und anderen Schriftstücken insbesondere die Anschrift und die Staatsbürgerschaft des Empfängers sowie die zuzustellenden Schriftstücke. (2) Das Ersuchen und die angeschlossenen Schriftstücke müssen unterschrieben und mit dem Siegel des Gerichts versehen sein. Eine konsularische Legalisation ist nicht erforderlich. (3) Die Übermittlung der Ersuchen erfolgt mit einem Begleitschreiben des nach Artikel 4 zuständigen Organs. Erledigung von Ersuchen Artikel 7 (1) Die Erledigung von Rechtshilfeersuchen erfolgt nach den Gesetzen des Vertragsstaates, dem das ersuchte Gericht angehört. (2) Auf Verlangen des ersuchenden Gerichts können von den Verfahrensvorschriften abweichende Formen angewandt werden, soweit diese den Grundprinzipien der Staats- und Rechtsordnung des ersuchten Vertragsstaates nicht widersprechen oder seine Souveränität oder Sicherheit nicht beeinträchtigen. (3) Das ersuchte Gericht teilt auf Verlangen dem ersuchenden Gericht rechtzeitig den Zeitpunkt und den Ort der Durchführung des Rechtshilfeersuchens mit. Diese Mitteilung kann unmittelbar durch die Post erfolgen. Artikel 8 (1) Ist das ersuchte Gericht für die Erledigung des Ersuchens nicht zuständig, so leitet es das Ersuchen an das zuständige Gericht oder an das gemäß Artikel 2 Absatz 2 zuständige Organ weiter und informiert darüber das ersuchende Gericht. (2) Ist die im Ersuchen bezeichnete Person unter der angegebenen Anschrift nicht auffindbar, so trifft das ersuchte Gericht die notwendigen Maßnahmen zur Feststellung des Aufenthalts. (3) Ist dem ersuchten Gericht die Erledigung des Ersuchens nicht möglich* so benachrichtigt es das ersuchende Gericht auf dem in Artikel 4 vereinbarten Wege und teilt die Gründe mit, aus denen das Ersuchen nicht ausgeführt werden konnte. Artikel 9 Die Zustellung von Ladungen oder anderen Schriftstücken wird durch eine Empfangsbescheinigung, die das Zustellungsdatum, die Unterschrift des Zustellers und des Empfängers sowie das Siegel des Gerichts enthält, oder durch eine Bestätigung des ersuchten Gerichts, aus der hervorgeht, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt das betreffende Schriftstück zugestellt worden ist, nachgewiesen. , Artikel 10 Zustellung an eigene Staatsbürger Die Vertragsstaaten können Zustellungen von Ladungen oder anderen Schriftstücken an ihre eigenen Staatsbürger, die sich auf dem Territorium des anderen Vertragsstaates aufhalten, durch ihre diplomatische oder konsularische Vertretung vornehmen. Artikel 11 Zeugen und Sachverständige (1) Ein Zeuge oder Sachverständiger, welche Staatsbürgerschaft er auch besitzt, der auf eine ihm durch das Gericht des ersuchten Vertragsstaates zugestellte Ladung vor den Gerichten des ersuchenden Vertragsstaates in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- oder Strafsachen erscheint, darf nicht strafrechtlich verfolgt oder in Haft genommen werden wegen einer Straftat, die er bereits vor Überschreiten der Grenze des ersuchenden Vertragsstaates begangen hatte. Er darf ferner nicht aufgrund eines früher ergangenen Gerichtsurteils einer Bestrafung zugeführt werden. (2) Ein Zeuge oder Sachverständiger verliert den unter Absatz 1 vorgesehenen Schutz, wenn er das Territorium des ersuchenden Vertragsstaates nicht binnen'5 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an dem ihm mitgeteilt wurde, daß seine Anwesenheit nicht mehr erforderlich ist, verlassen hat, obwohl er dazu die Möglichkeit hatte. (3) Der ersuchende Staat ist verpflichtet, einem Zeugen oder Sachverständigen Reise- und Aufenthaltskosten sowie Lohnausfall zu erstatten und einem Sachverständigen ein Gutachterhonorar zu gewähren. In der Ladung wird angegeben, auf welche Vergütung der Zeuge oder Sachverständige Anspruch hat. Auf Antrag des Zeugen oder Sachverständigen wird ihm vom ersuchten Vertragsstaat ein Vorschuß zur Dek-kung der betreffenden Kosten gewährt, der auf der Vorladung vermerkt und vom ersuchenden Vertragsstaat erstattet wird. (4) Der Zeuge oder Sachverständige ist nicht verpflichtet, der Ladung Folge zu leisten. Die Ladung darf keine Androhung von Zwangsmaßnahmen für den Fall enthalten, daß der Ladung nicht Folge geleistet wird. (5) Wird eine Person, die sich auf dem Territorium des ersuchten Vertragsstaates in Haft befindet, von einem Gericht des anderen Vertragsstaates als Zeuge oder Sachverständiger geladen und soll sie zu diesem Zweck zeitweilig überstellt werden, so genießt sie den in den Absätzen 1 und 2 zugesicherten Schutz. Der ersuchende Vertragsstaat ist verpflichtet, diese Person während ihres Aufenthaltes auf seinem Territorium in Haft zu halten und nach erfolgter Vernehmung baldmöglichst zurückzuführen. (6) Ein Ersuchen um Überstellung einer inhaftierten Person nach Absatz 5 kann abgelehnt werden, 1. wenn sie Staatsbürger des ersuchten Vertragsstaates ist; 2. wenn ihre Anwesenheit wegen eines auf dem Territorium des ersuchten Vertragsstaates anhängigen Strafverfahrens notwendig ist; 3. wenn die Uberstellung zur Verlängerung der Haft führen würde; 4. wenn andere zwingende Gründe der Übersteüung entgegenstehen. Artikel 12 Kosten der Rechtshilfe (1) Die durch die Erledigung von Ersuchen entstandenen Kosten trägt der ersuchte Vertragsstaat. Ausgenommen davon sind 1. die in Artikel 11 Absatz 3 genannten Kosten und 2. Honorare für die Erstattung von schriftlichen Sachverständigengutachten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen zu erreichen und alle damit zusammenhängenden Probleme weiter zu klären, weil derzeitig in diesen Diensteinheiten, trotz teilweise erreichter Fortschritte, nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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