Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 82

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 82 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 82); 82 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 20. April 1977 Scheidung eines Vertragsstaates zur Erstattung der Verfahrenskosten verpflichtet, so ist diese Kostenentscheidung auf Antrag der berechtigten Prozeßpartei auf dem Territorium des anderen Vertragsstaates gebührenfrei zu vollstrecken. (2) Entscheidungen im Sinne des Absatzes 1 sind auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse. (3) Für den Antrag auf Vollstreckung und die beizufügenden Anlagen gilt Artikel 34 entsprechend. Teil VII Rechtshilfe in Strafsachen 1. Rechtshilfe Artikel 37 Gewährung von Rechtshilfe (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, einander auf Er- suchen der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach den Bestimmungen dieses Vertrages Rechtshilfe in Strafsachen zu leisten. v (2) Bei der Gewährung von Rechtshilfe in Strafsachen finden die Artikel 10 17 entsprechende Anwendung. Artikel 38 Umfang der Rechtshilfe (1) Rechtshilfe umfaßt die Durchführung von Untersu-chungs- und Prozeßhandlungen einschließlich der Beschaffung und Übermittlung von Beweismitteln, insbesondere durch Vernehmung von Straffälligen, Zeugen und Sachverständigen sowie die Zustellung von Schriftstücken. (2) Reehtshiffe wird auch geleistet bei Personenfeststellungsverfahren und bei Fahndungen nach Personen und Sachen. Artikel 39 Art des Verkehrs Bei der Gewährung von Rechtshilfe verkehren die Gericht und Staatsanwaltschaften seitens der Deutschen Demokratischen Republik über das Ministerium der Justiz oder den Generalstaatsanwalt, seitens der Demokratischen 'Republik Somalia über das Ministerium für Justiz und Religiöse Angelegenheiten. Artikel 40 Auskunft aus dem Strafregister Auf dem in Artikel 39 vereinbarten Wege erteilen die Vertragsstaaten einander auf Ersuchen zu anhängigen Strafverfahren Auskunft aus dem Strafregister. Artikel 41 Mitteilung von Verurteilungen Die Vertragsstaaten geben einander halbjährlich auf dem in Artikel 39 vereinbarten Wege Mitteilung über rechtskräftige Verurteilungen, die ihre Gerichte gegen Staatsbürger des anderen Vertragsstaates erlassen haben. Artikel 42 Ablehnung der Rechtshilfe (1) Die Gewährung von Rechtshilfe kann abgelehnt werden, 1. wenn die Erledigung eines Ersuchens die Souveränität, Sicherheit oder die Grundprinzipien der Staats- und Rechtsordnung des ersuchten Vertragsstaates beeinträchtigen könnte; 2. wenn die dem Ersuchen zugrunde liegende Handlung nach dem Recht des ersuchten Vertragsstaates nicht strafbar ist. (2) Absatz 1 Ziffer 2 findet keine Anwendung bei strafbaren Handlungen, zu deren Verfolgung die Vertragsstaaten auf Grund internationaler Übereinkommen verpflichtet sind. (3) Pie Rechtshilfe kann ferner abgelehnt werden, wenn die Person, auf die sich das Strafverfahren bezieht, Staatsbürger des ersuchten Vertragsstaates ist. 2. Übernahme der Strafverfolgung Artikel 43 Die Vertragsstaaten verpflichten sich, auf Ersuchen des anderen Vertragsstaates die Strafverfolgung nach den innerstaatlichen Gesetzen gegen eigene Staatsbürger einzuleiten, wenn diese auf dem Territorium des ersuchenden Vertragsstaates eine strafbare Handlung begangen haben. Artikel 44 (1) Dem Ersuchen um Übernahme sind beizufügen: , 1. Angaben zur Person und Staatsbürgerschaft, 2. eine Darstellung des Sachverhalts, 3. alle Beweismittel, die über die strafbare Handlung zur Verfügung stehen, 4. eine Abschrift der Bestimmungen, die nach dem am Tatort geltenden Recht auf die Tat anwendbar sind, 5. bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsvorschriften außerdem eine Abschrift der am Tatort geltenden Verkehrsregeln. (2) Ersuchen um Übernahme und die Anlagen sind in der Sprache des ersuchenden. Vertragsstaates abzufassen. (3) Der ersuchte Vertragsstaat ist verpflichtet, den ersuchenden Vertragsstaat über den Ausgang des Verfahrens zu unterrichten. (4) Für die Übermittlung der Ersuchen findet Artikel 39 Anwendung. 3. Auslieferung Artikel 45 Gewährung der Auslieferung Die Vertragsstaaten verpflichten sich entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages, auf Ersuchen einander die Personen auszuliefern, die sich auf ihrem Territorium aufhalten und gegen die von den Organen des ersuchenden Vertragsstaates eine Strafverfolgung durchgeführt oder eine Strafe vollzogen werden soll. Artikel 46 Auslieferungsstraftaten (1) Eine Auslieferung zum Zwecke der Durchführung einer Strafverfolgung erfolgt wegen solcher Handlungen, die nach dem Recht beider Vertragsstaaten strafbar sind, sowie wegen der in Artikel 42 Absatz 2 genannten strafbaren Handlungen, wenn diese mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mit einer schwereren Strafe bedroht sind. (2) Eine Auslieferung zum Zwecke des Vollzugs einer Strafe erfolgt wegen der in Absatz 1 genannten Handlungen, wenn die rechtskräftig ausgesprochene Freiheitsstrafe mindestens 6 Monate beträgt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - Geheime Verschlußsache mit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in den einzelnen Einrichtungen des fvollzuges Referat des Leiters der auf der Arbeitsberatung der НА mit den für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundenen unumgänglichen Einschränkungen seiner Rechte und seine damit entstehenden Pflichten und Verhaltensanforderungen im Untersuchungshaftvollzug kennenzulernen, als Voraussetzung für ihre Einhaltung.

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