Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 74

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 74 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 74); 74 Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 25. März 1977 Bekanntmachung über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Konvention über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966 sowie über das Inkrafttreten dieser Konvention für die Deutsche Demokratische Republik vom 10. Januar 1977 Am 31. August 1976 wurde die Beitrittsurkunde der Deutschen Demokratischen Republik zur Konvention über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966 hinterlegt. Bei der Hinterlegung der Beitrittsurkunde wurde von seiten der Deutschen Demokratischen Republik zum Artikel 14 der Konvention folgender Vorbehalt erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik erklärt in Übereinstimmung mit Artikel 15 Absatz 1 der Konvention, daß sie sich durch Artikel 14 der Konvention hinsichtlich der Anrufung des Internationalen Gerichtshofes wegen Streitigkeiten nicht als gebunden betrachtet.“ Zu Artikel 2 Absatz 3 und zu Artikel 19 der Konvention wurden von seiten der Deutschen Demokratischen Republik folgende Erklärungen abgegeben: „Die Deutsche Demokratische Republik erklärt in Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 5 der Konvention, daß sie für die Anwendung des Artikels 2 Absatz 3 der Konvention als Kennbuchstaben ,DDR‘ bestimmt hat.“ „Die Deutsche Demokratische Republik erklärt gemäß den Bestimmungen des Artikels 19 der Konvention die Kündigung des am 27. November 1925 in Paris Unterzeichneten Übereinkommens über die Eichung der Binnenschiffe.“ Die Konvention tritt gemäß ihrem Artikel 11 Absatz 2 am 31. August 1977 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft. Der Text der Konvention wird im Sonderdruck Nr. 897 des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik veröffentlicht. Berlin, den 10. Januar 1977 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Bekanntmachung über die Kündigung des Übereinkommens über die Eichung der Binnenschiffe 'vom 27. November 1925 durch die Deutsche Demokratische Republik vom 10. Januar 1977 Am 31. August 1976 ist das Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe vom 27. November 1925 (GBl. I 1959 Nr. 30 S. 505) von der Deutschen Demokratischen Republik gekündigt worden. Das Übereinkommen tritt nach seinem Artikel 14 Absatz 2 am 31. August 1977 für die Deutsche Demokratische Republik außer Kraft. Berlin, den 10. Januar 1977 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Ausnutzung der Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Oberschule Berlin-Pankow zur Inszenierung einer Kampagne von politischen Provokationen in Berlin, Leipzig und Halle, Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Festnähme Verhaftung. Die Notwendigkeit der Planung eigentumssichernder Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der in dieser Arbeit dargelegten Verantwortung des Untersuchungsorgans zur Sicherung des persönlichen Eigentums des Beschuldigten berührende Probleme sind vom Untersuchungsorgan unter Einbeziehung des Staatsanwaltes sowie des Verteidigers des Beschuldigten unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen des Gesetzbuches der Arbeit.

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