Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 51

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 51 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 51); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 16. Februar 1977 51 Es können jedoch informatorische Sitzungen auch im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten stattfinden. i Artikel XVII Ist ein Mitglied des Ausschusses verhindert, an einer Sitzung teilzunehmen, so kann es seine Stimme einem seiner Kollegen übertragen, der es alsdann vertritt. In einem solchen Fall kann ein Mitglied außer seiner eigenen höchstens zwei weitere Stimmen abgeben. Die Beschlüsse sind nur gültig, wenn die Zahl der anwesenden und der vertretenen Mitglieder mindestens drei Viertel der als Ausschußmitglieder gewählten oder hinzugewählten Persönlichkeiten beträgt und wenn mindestens vier Fünftel der abgegebenen Stimmen Ja-Stimmen sind. Die Zahl der abgegebenen Stimmen muß mindestens vier Fünftel der in der Sitzungsperiode anwesenden und vertretenen Mitglieder betragen. Stimmenthaltungen sowie leere oder ungültige Stimmzettel gelten nicht als abgegebene Stimmen. Zwischen den Sitzungsperioden und in bestimmten Sonderfällen kann der Ausschuß durch Schriftwechsel beraten. Die auf diesem Wege gefaßten Entschließungen sind nur gültig, wenn alle Mitglieder des Ausschusses zur Stellungnahme aufgefordert und die Entschließungen mit sämtlichen abgegebenen Stimmen genehmigt worden sind, sofern die Zahl der abgegebenen Stimmen mindestens zwei Drittel der gewählten oder hinzugewählten Mitglieder beträgt. Stimmenthaltungen sowie leere oder ungültige Stimmzettel gelten nicht als abgegebene Stimmen. Wml nicht innerhalb der vom Vorsitzenden festgesetzten Fristen geantwortet, so gilt dies als Stimmenthaltung.* Artikel XVIII Der Ausschuß überträgt Sonderuntersuchungen, experimentelle Forschungen und Laboratoriumsarbeiten den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten, nachdem er mit ihnen zuvor eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. Erfordern diese Aufträge bestimmte Ausgaben, so wird in der Verein- ' barung festgelegt, in welchem Verhältnis sie von der Organisation getragen werden. Der Direktor des Büros koordiniert und sammelt alle derartigen Arbeiten. Der Ausschuß kann einzelne Aufgaben ständig oder vorübergehend Arbeitsgruppen oder auch technischen oder juristischen Sachverständigen übertragen, die nach den von ihm festgesetzten Modalitäten arbeiten. Erfordern diese Aufgaben bestimmte Vergütungen oder Entschädigungen, so setzt der Ausschuß deren Betrag fest. Der Direktor des Büros stellt das Sekretariat dieser Ar-beits- oder Sachverständigengruppen. Das internationale Büro für das gesetzliche Meßwesen Artikel XIX Für das Funktionieren der Konferenz und des Ausschusses sorgt das der Leitung und Kontrolle des Ausschusses unterstehende internationale Büro für das gesetzliche Meßwesen. Aufgabe des Büros ist es, die Sitzungen der Konferenz und des Ausschusses vorzub'ereiten, die Verbindung zwischen den verschiedenen Mitgliedern dieser Organe herzustellen und die Beziehungen zu den Mitgliedstaaten sowie den korrespondierenden Mitgliedern und ihren zuständigen Stellen aufrechtzuerhalten. Das Büro ist ferner mit der Durchführung der im Artikel I genannten Untersuchungen und Arbeiten sowie mit der Anfertigung der Protokolle und der Herausgabe eines Mitteilungsblattes beauftragt, das den Mitgliedstaaten unentgeltlich zugesandt wird. Es stellt die im Artikel I vorgesehene Zentralstelle für Dokumentation und Information dar. Der Ausschuß und das Büro sorgen für die Durchführung der Beschlüsse der Konferenz. Das Büro führt weder experimentelle Forschungen noch Laboratoriumsarbeiten durch. Es kann jedoch über Vorführungsräume mit angemessener Ausstattung zur Untersuchung der Bauweise und des Funktionieren bestimmter Apparate verfügen. Artikel XX Das Büro hat seinen Verwaltungssitz in Frankreich. Artikel XXI Das Personal des Büros besteht aus einem Direktor und vom Ausschuß ernannten Mitarbeitern sowie ständigen oder zeitweiligen Angestellten und sonstigen Bediensteten, die vom Direktor eingestellt werden. Das Personal des Büros sowie gegebenenfalls die im Artikel XVIII genannten Sachverständigen erhalten eine Vergütung. Sie beziehen Gehälter, Löhne oder Entschädigungen, deren Betrag vom Ausschuß festgesetzt wird. Die Dienstverhältnisse des Direktors, der Mitarbeiter sowie der Angestellten und sonstigen Bediensteten werden vom Ausschuß festgelegt, insbesondere hinsichtlich der für die Einstellung, die Arbeit, das Disziplinarrecht und die Pensionierung geltenden Bedingungen. Die Ernennung, Entlassung oder Absetzung der Bediensteten oder sonstigen Angestellten des Büros wird vom Direktor ausgesprochen, mit Ausnahme der vom Ausschuß ernannten Mitarbeiter, bei denen diese Maßnahmen eines Beschlusses des Ausschusses bedürfen. Jeder Mitgliedstaat überträgt in seinem Land einer seiner Amtspersonen die Wahrnehmung einer ständigen Verbindung mit dem Büro und die Zusammenfassung sämtlicher anstehenden Fragen. In den Ländern, unter deren Staatsangehörigen sich ein Mitglied des Ausschusses befindet, kann diese Persönlichkeit gleichzeitig mit der Wahrnehmung der vorgesehenen Verbindung beauftragt werden. . Artikel XXII Der Direktor leitet unter der Kontrolle und gemäß den Richtlinien des Ausschusses die Tätigkeit des Büros; er ist dem Ausschuß verantwortlich und hat ihm in jeder ordentlichen Sitzungsperiode einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Der Direktor zieht die Einkünfte ein, bereitet den Haushalt vor, veranlaßt alle persönlichen und sächlichen Ausgaben, sorgt für deren Begleichung und verwaltet die Kassenmittel. Der Direktor ist von Rechts wegen Sekretär der Konferenz und des Ausschusses. Artikel XXIII Die Regierungen der Mitgliedstaaten erklären, daß das Büro als gemeinnützige Einrichtung anerkannt sowie juristische Person des Zivilrechts ist und ganz allgemein die Vorrechte und Erleichterungen genießt, die den zwischenstaatlichen Einrichtungen durch die in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften üblicherweise gewährt werdSn. Teil III Finanzbestimmungen Artikel XXIV Die Konferenz beschließt für eine der Zeit zwischen den Sitzungsperioden entsprechende Rechnungsperiode über den Gesamtbetrag der zur Deckung der Betriebsausgaben der Organisation erforderlichen Mittel; über den jährlichen Betrag der Haushaltsmittel, die in Reserve zu stellen sind, um im Falle ungenügender Einnah-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung und wichtige Grundlage für eine wissenschaft-lich begründete Entscheidungsfindung bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge erzielt. Bas gedankliche Rekonstruktionsbild über das vergangene Geschehen entsteht nicht in einem Akt und unterliegt im Beweisführungsprozeß mehr oder weniger Veränderungen.

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