Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 30

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 30 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 30); 30 Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 9. Februar 1977 Übergangsbestimmungen Artikel 40 Bis zur Beschlußfassung durch die Generalversammlung gemäß Artikel 2 befindet sich der Sitz vorläufig in Genf, Schweiz. Artikel 41 Während einer Zeitspanne von 180 Tagen nach Inkrafttreten dieser Statuten haben alle Staaten, die Mitglieder der Vereinten Nationen, der Spezialorganisationen und der Internationalen Atomenergiebehörde oder Teilnehmer am Statut des Internationalen Gerichtshofes sind, das Recht, Vollmitglieder der Organisation zu werden, ohne daß eine Abstimmung erforderlich ist, indem sie formell erklären, daß sie die Statuten der Organisation annehmen und die Pflichten der Mitgliedschaft auf sich nehmen. Artikel 42 Während des Jahres nach Inkrafttreten dieser Statuten können sich Staaten, deren nationale Tourismusorganisationen zur Zeit der Annahme dieser Statuten Mitglieder der IUOTO waren und die diese Statuten vorbehaltlich der Bestätigung angenommen haben, an den Aktivitäten der Organisation mit den Rechten und Pflichten eines Vollmitgliedes beteiligen. Artikel 43 Während des Jahres nach Inkrafttreten dieser Statuten können sich Territorien oder Gruppen von Territorien, die nicht für ihre Außenbeziehungen verantwortlich sind, deren Tourismusorganisationen aber Vollmitglieder der IUOTO waren, die deshalb assoziierte Mitglieder werden können und die die Statuten vorbehaltlich der Bestätigung durch den für ihre Außenbeziehungen verantwortlichen Staat angenommen haben, an den Aktivitäten der Organisation mit den Rechten und Pflichten eines assoziierten Mitgliedes beteiligen. A r t i k e 1 44 Mit Inkrafttreten dieser Statuten werden die Rechte und Pflichten der IUOTO der Organisation übertragen. Artikel 45 Der Generalsekretär der IUOTO wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Statuten als Generalsekretär der Organisation fungieren, bis die Versammlung den Generalsekretär der Organisation gewählt hat. Ausgefertigt in Mexico City am 27. September 1970. ANHANG FINANZ VORSCHRIFTEN 1. Die Finanzperiode der Organisation beträgt zwei Jahre. 2. Das Finanzjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. 3. Die Finanzierung des Budgets erfolgt aus den Beitragssummen der Mitglieder gemäß einem von der Versammlung festgelegten und vom wirtschaftlichen Entwicklungsstand und Umfang des Tourismus im jeweiligen Land ausgehenden Aufschlüsselungsverfahren sowie aus anderweitigen Einkünften der Organisation. 4. Das Budget wird in US-Dollar ausgewiesen. Die zur Beitragszahlung benutzte Währung ist der US-Dollar. Dies schließt nicht aus, daß der Generalsekretär in dem von der Versammlung genehmigten Umfang auch andere Währungen zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge akzeptiert. 5. Es ist ein allgemeiner Fonds zu bilden, in den alle gemäß Paragraph 3 gezahlten Mitgliedsbeiträge, sonstigen Einkünfte und alle Vorschüsse aus dem Betriebskapitalfonds eingehen. Ausgaben für Verwaltungszwecke und für das allgemeine Arbeitsprogramm werden aus dem allgemeinen Fonds bestritten. 6. Es ist ein Betriebskapitalfonds zu bilden, dessen Gesamthöhe von der Versammlung festzusetzen ist und in den Beitragsvorauszahlungen der Mitglieder sowie alle sonstigen auf Beschluß der Versammlung dafür verwendbaren Budgeteinnahmen einzuzahlen sind. Bei Bedarf werden Beträge aus dem Betriebskapitalfonds auf den allgemeinen Fonds übertragen. 7. Zur Finanzierung von Aktivitäten, die das Budget der Organisation nicht vorgesehen hat, die aber für einige Mitgliedländer oder Gruppen solcher Länder von Interesse sind, können Treuhandfonds gebildet werden. Diese Fonds sind aus freiwilligen Beiträgen zu finanzieren. Für die Verwaltung dieser Fonds kann die Organisation eine Gebühr erheben. 8. Über die Verwendung von Spenden, testamentarischen Zuwendungen und sonstigen nicht ins Budget einbezogenen außerordentlichen Einkünften entscheidet die Versammlung. 9. Die Budgetvoranschläge werden vom Generalsekretär spätestens drei Monate vor der entsprechenden Ratstagung dem Rat unterbreitet. Dieser prüft die Voranschläge und empfiehlt das Budget der Versammlung zur abschließenden Prüfung und Bestätigung. Die Voranschläge des Rates sind spätestens drei Monate vor der entsprechenden Tagung der Versammlung den Mitgliedern zuzuleiten. 10. Die Versammlung bestätigt das Budget jahrweise jeweils für die folgende zweijährige Finanzperiode und die jährliche Aufschlüsselung sowie ihre Verwaltungsabrechnungen für jedes Jahr. 11. Die Abrechnungen der Organisation für das jeweils zurückliegende Finanzjahr werden vom Generalsekretär den Revisoren und dem zuständigen Organ des Rates zugeleitet. Die Revisoren erstatten dem Rat und der Versammlung Bericht. 12. Die Mitglieder der Organisation entrichten ihren Beitrag im ersten Monat- des Finanzjahres, für das er fällig ist. Die von der Versammlung festgesetzte jeweilige Beitragshöhe ist den Mitgliedern sechs Monate vor Beginn des betreffenden Finanzjahres mitzuteilen. Der Rat hat jedoch in begründeten Fällen die Möglichkeit, Zahlungsrückständen zuzustimmen, die sich aus bestehenden Unterschieden in den Finanzjahren der verschiedenen Länder ergeben. 13. Besteht bei einem Mitglied Zahlungsrückstand in bezug auf seine finanziellen Beiträge zur Bestreitung der Ausgaben der Organisation und erreicht oder übersteigt der Rückstand die Summe der von ihm geschuldeten Beiträge für die jeweils zurückliegenden zwei Finanzjahre, so wird es vom Genuß der Mitgliedsprivilegien in Form von Dienstleistungen und vom Stimmrecht in der Versammlung und im Rat ausgeschlossen. Auf Ersuchen des Rates hat die Versammlung jedoch die Möglichkeit, einem solchen Mitglied die Stimmabgabe und den Genuß der Dienstleistungen der Organisation zu gestatten, wenn sie sich davon überzeugt hat, daß der Zahlungsverzug durch vom Mitglied nicht zu beeinflussende Umstände bedingt ist. 14. Ein aus der Organisation austretendes Mitglied unterliegt der anteilmäßigen Beitragsbemessung bis zu dem Tage, an dem der Austritt wirksam wird. Bei der Beitragsberechnung für assoziierte und angeschlossene Mitglieder sind die Andersartigkeit ihrer Mitgliedschaftsgrundlage und die Eingeschränktheit ihrer Rechte innerhalb der Organisation zu berücksichtigen. Ausgefertigt in Mexico City am 27. September 1970.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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