Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 3

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 3 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 3); Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 27. Januar 1977 3 dem es diese Absicht mindestens ein Jahr vorher mitteilt. Der Wechsel in eine höhere Kategorie kann jederzeit nach Zahlung der entsprechenden Beitragsdifferenz erfolgen. Artikel 6 Übertragung von Rechten und Pflichten auf eine geeignete Vereinigung oder Organisation Die Mitgliedsländer können nach eigenem Ermessen ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Institut ganz oder teilweise einer geeigneten Vereinigung oder Organisation übertragen. Artikel 7 Verbindung zu nationalen Gruppen Jedes Mitgliedsland ist:®estrebt, in die Arbeit des Instituts die wesentlichsten wissenschaftlichen, technischen, kulturellen und beruflichen Organisationen einzubeziehen, die mit Fragen der Kältetechnik befaßt sind. Artikel 8 Ehrenmitgliedschaft In Ausnahmefällen kann Personen, die in der kältetechnischen Wissenschaft und den auf diesem Gebiet arbeitenden Industriezweigen eine hervorragende Rolle gespielt haben, sowie Personen, die zum Wohl des Instituts beigetragen haben, auf Beschluß des Exekutivkomitees der Titel „Ehrenmitglied“ des Instituts verliehen werden. Artikel 9 Assoziierte Mitglieder 1. Geeigneten Einzelpersonen, Firmen und Institutionen, die an der Entwicklung der kältetechnischen Wissenschaft oder auf diesem Gebiet arbeitenden Industriezweigen beteiligt sind und einen regelmäßigen Beitrag leisten, dessen Höhe und Zahlungsmodus durch das Direktorium festgelegt werden, können auf dessen Beschluß zu „Assoziierten Mitgliedern“ des Instituts ernannt werden. 2. Entsprechend den in den Durchführungsbestimmungen zur vorliegenden Konvention enthaltenen Bestimmungen sind assoziierte Mitglieder berechtigt, die vom Institut veröffentlichten Zeitschriften zu erhalten, an der Arbeit der Kommissionen und Kongresse teilzunehmen und die Institutsbibliothek in Anspruch zu nehmen. Teil III Organe und Verfahrensordnung Generalkonferenz Artikel 10 Befugnisse der Generalkonferenz 1. Das Institut untersteht der Aufsicht und Kontrolle der Generalkonferenz. 2. Die Generalkonferenz hat im wesentlichen folgende Befugnisse: a) sie beschließt allgemeine Richtlinien für die Arbeitsweise und die Tätigkeit des Instituts; b) sie erläßt Durchführungsbestimmungen zur vorliegenden Konvention, in denen insbesondere die Art und Weise der Handhabung der verschiedenen Artikel dieser Konvention, die Personalordnung und die Verfahrensordnung der Generalkonferenz behandelt werden; c) sie wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten des Exekutivkomitees; d) sie wählt den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates. Artikel 11 Zusammensetzung und Verfahrensweise der Generalkonferenz 1. Die Generalkonferenz setzt sich aus den beauftragten Vertretern der Mitgliedsländer oder der zuständigen Vereinigung oder Organisation, die anstelle eines Mitgliedslandes handeln, zusammen.' 2. Die Anzahl der Vertreter jedes Mitgliedslandes ist Wie folgt festgelegt: 6 in Kategorie 1 5 in Kategorie 2 4 in Kategorie 3 3 in Kategorie 4 2 in Kategorie 5 1 in Kategorie 6. 3. Vertreter, die an der Teilnahme an einer Tagung verhindert sind, haben das Recht, einen ihrer Kollegen in der Generalkonferenz mit ihrer Vertretung zu beauftragen. 4. Die Generalkonferenz führt alle vier Jahre eine ordentliche Tagung durch. Sie kann, wenn sie einen entsprechenden Beschluß faßt oder auf Ersuchen, des Exekutivkomitees, auch zu außerordentlichen Tagungen zusapa-mentreten. 5. Die Generalkonferenz faßt ihre Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit aller Stimmen der anwesenden Vertreter oder ihrer Stellvertreter. Zur Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Exekutivkomitees und der Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates ist jedoch eine einfache Stimmenmehrheit der Vertreter oder ihrer Stellvertreter ausreichend, wobei die Stimme des Präsidenten im Falle der Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. 6. Der Direktor ist der rechtmäßige Sekretär der Generalkonferenz. Artikel 12 Der Präsident der Generalkonferenz 1. Zu Beginn ihrer ordentlichen Tagung wählt die Generalkonferenz ihren Präsidenten. 2. Derselbe Präsident kann nicht mehr als zweimal hintereinander gewählt werden. 3. Ist der Präsident verhindert, eine Sitzung zu leiten, wird er vom Präsidenten oder Vizepräsidenten des Exekutivkomitees vertreten. 4. Der Präsident der Generalkonferenz wird zu den Tagungen des Exekutivkomitees, des Wissenschaftlichen Rates und des Direktoriums eingeladen und nimmt mit beratender Stimme daran teil. Exekutivkomitee Artikel 13 Befugnisse des Exekutivkomitees Die vollziehende Gewalt des Instituts liegt beim Exekutivkomitee. a) Das Exekutivkomitee hat die Aufgabe, die von der Generalkonferenz beschlossenen Richtlinien durchzusetzen. b) Es ist für die Verwaltung des Instituts voll verantwortlich. c) Es ernennt den Direktor in geheimer Abstimmung. d) Es beschließt über den Haushaltsplan. e) Es entscheidet über die Vereinbarungen, die mit anderen Organisationen abgeschlossen werden sollten. f) Es beschließt alle für den Betrieb des Instituts notwendigen allgemeinen Maßnahmen. g) Es nominiert die Kandidaten für das Direktorium. h) Außerdem ist es befugt, im Zeitraum zwischen den Tagungen der Generalkonferenz vorläufige Beschlüsse zu;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 3 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 3) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 3 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 3)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X