Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 275

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 275 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 275); Gesetzblatt Teil II Nr. 13 Ausgabetag: 22. August 1977 275 Bekanntmachung über die Ratifikation des Vertrages vom 6. Mai 1977 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik zur Beseitigung bestehender und Verhinderung der Entstehung künftiger Fälle von doppelter Staatsbürgerschaft vom 5. Juli 1977 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik hat am 28. Juni 1977 den nachstehend veröffentlichten Vertrag vom 6. Mai 1977 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik zur Beseitigung bestehender und Verhinderung der Entstehung künftiger Fälle von doppelter Staatsbürgerschaft ratifiziert. Der Tag, an dem der Vertrag gemäß seinem Artikel 15 Absatz 1 in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntgemacht Berlin, den 5. Juli 1977 - Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und ddr Mongolischen Volksrepublik zur Beseitigung bestehender und Verhinderung der Entstehung künftiger Fälle von doppelter Staatsbürgerschaft Die Deutsche Demokratische Republik und die Mongolische Volksrepublik sind, unter Berücksichtigung dessen, daß es Personen gibt, die jede Vertragschließende Seite entsprechend ihrer Gesetzgebung als ihre Staatsbürger betrachtet, und geleitet von dem Wunsch, die doppelte Staatsbürgerschaft dieser Personen durch freiwillige Wahl zu beseitigen sowie zu verhindern, daß künftig doppelte Staatsbürgerschaft entsteht, übereingekommen, diesen Vertrag zu schließen. Zu diesem Zweck haben als Bevollmächtigte ernannt: , der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik Oskar Fischer, Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik, das Präsidium des Großen Volkshurals der Mongolischen Volksrepublik Mangalyn Dugersuren, Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Mongolischen Volksrepublik, die folgendes vereinbart haben: Abschnitt I Beseitigung doppelter Staatsbürgerschaft Artikel 1 (1) Personen, die beide Vertragschließenden Seiten aufgrund ihrer Gesetzgebung als ihre Bürger betrachten, können entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung die Staatsbürgerschaft einer der beiden Vertragschließenden Seiten wählen. (2) Die Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft ist schriftlich in zwei Exemplaren innerhalb eines Jahres vom Tage des Inkrafttretens dieses Vertrages an* bei dem zuständigen Organ der Vertragschließenden Seite, deren Staatsbürgerschaft gewählt wird, abzugeben. (3) Die im Absatz 1 genannten Personen geben die Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft ab a) bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Organ, wenn sie die Staatsbürgerschaft der Vertragschließenden Seite wählen, auf deren Territorium sie ihren Wohnsitz haben1; b) bei der diplomatischen Vertretung oder dem zuständigen Konsulat der anderen Vertragschließenden Seite, wenn sie ihren Wohnsitz auf dem Territorium der einen Vertragschließenden Seite haben und die Staatsbürgerschaft der anderen Vertragschließenden Seite wählen;' c) bei der diplomatischen Vertretung oder dem zuständigen Konsulat der Vertragschließenden Seite, deren Staats-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwal-tungen Verwaltung für die systematische Anleitung und Kontrolle der Leiter der Abteilungen aufgehoben. Entsprechende Neufestlegungen erfolgen zu gegebener Zeit.

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