Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 21

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 21 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 21); 21 .* A, zsr * GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1977 Berlin, den 9. Februar 1977 Teil 11 Nr. 3 Tag Inhalt Seite 8.12. 76 Bekanntmachung über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Übereinkommen vom 15. März'1960 zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen 21 3. 1.77 Bekanntmachung über die Annahme und das Inkrafttreten der Statuten der Welt-Tourismus-Organisation (WTO) vom 27. September 1970 für die Deutsche Demokratische Republik 26. Bekanntmachung über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Übereinkommen vom 15. März 1960 zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen vom 8. Dezember 1976 Am 8. Oktober 1976 wurde die Beitrittsurkunde der Deutschen Demokratischen Republik zum nachstehend veröffentlichten Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen vom 15. März 1960 hinterlegt. Bei der Hinterlegung der Beitrittsurkunde wurden von seiten der Deutschen Demokratischen Republik zum Artikel 9 Buchstabe a und zum Artikel 14 des Übereinkommens fol- gende Vorbehalte erklärt: Vorbehalt der Deutschen Demokratischen Republik zu Artikel 9 Buchstabe a:. „Die Deutsche Demokratische Republik erklärt, daß die Bestimmungen des Übereinkommens nicht für Schiffe gelten, die ausschließlich der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen.“ Berlin, den 8. Dezember 1976 Vorbehalt der Deutschen Demokratischen Republik zu Artikel 14: „Die Deutsche Demokratische Republik erklärt in Übereinstimmung mit Artikel 15 des Übereinkommens, daß sie sich durch Artikel 14 des Übereinkommens hinsichtlich der Anrufung des Internationalen Gerichtshofes wegen Meinungsverschiedenheiten nicht als gebunden betrachtet.“ Zu Artikel 19 des Übereinkommens wurde von seiten der Deutschen Demokratischen Republik folgende Erklärung abgegeben : „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet den deutschen Text des Übereinkommens als für sich verbindlich.“ Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 11 Absatz 2 für die Deutsche Demokratische Republik am 6. Januar 1977 in Kraft. Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H.Eichler;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Die Besuchsdauer beträgt grundsätzlich. Minuten. Ich wurde am über die Besuchsbestimmungen belehrt.

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