Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 163

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 163 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 163); Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 15. Juni 1977 163 Exekutivdirektor davon unterrichten und Konsultationen nach Artikel 61 verlangen oder die Angelegenheit nach Artikel 63 an den Rat verweisen. Kapitel XIII Information und Untersuchungen Artikel 57 Information (1) Die Organisation fungiert als Zentralstelle für die Sammlung, den Austausch und die Veröffentlichung von a) statistischen Angaben über Weltproduktion, Verkäufe, Preise, Exporte und Importe, Verbrauch und Bestände von Kakao und b) technischen Angaben über Anbau, Verarbeitung und Verwendung von Kakao, soweit dies für zweckdienlich erachtet wird. (2) Der Rat kann die Mitglieder auf fordern, außer den Angaben, die sie auf Grund anderer Artikel dieses Abkommens einzureichen haben, alle Angaben vorzulegen, die er für seine Tätigkeit als, notwendig ansieht einschließlich regelmäßiger Berichte über die Politik in bezug auf Produktion und Verbrauch, Verkäufe, Preise, Exporte und Importe, Bestände und Besteuerung. (3) Wenn ein Mitglied es unterläßt, die vom Rat zur ordnungsgemäßen Tätigkeit der Organisation angeforderten statistischen und sonstigen Angaben in angemessener Zeit vorzulegen oder trifft es dabei auf Schwierigkeiten, kann der Rat das betreffende Mitglied ersuchen, die Gründe für die Unterlassung anzugeben. Stellt sich heraus, daß in der Angelegenheit technische Hilfe benötigt wird, so kann der Rat die notwendigen Maßnahmen treffen. (4) Der Rat veröffentlicht in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch zweimal jährlich, Schätzungen der Produktion von Kakaobohnen und Vermahlungserzeugnissen für das laufende Quotenjahr. Artikel 58 Untersuchungen * Soweit es der Rat für erforderlich hält, fördert er Untersuchungen über die Ökonomie der Kakao-Erzeugung und -Vermarktung einschließlich der Entwicklungstendenzen und -Vorausschätzungen, die Auswirkung staatlicher Maßnahmen in den Export- und Importländern auf die Produktion und den Verbrauch von Kakao, Möglichkeiten der Ausweitung des Kakaoverbrauchs sowohl für herkömmliche Zwecke als auch für etwaige neue Verwendungsarten sowie die Auswirkungen der Durchführung dieses Abkommens auf Kakao-Exporteure und -Importeure einschließlich ihrer Handelsbedingungen. Er kann Empfehlungen über die Themen dieser Untersuchungen an die Mitglieder richten. Bei der Förderung dieser Untersuchungen und Forschungen kann der Rat mit internationalen Organisationen und Forschungseinrichtungen in den Mitgliedsländern Zusammenarbeiten. Artikel 59 Jährliche Überprüfung Der Rat überprüft so. bald wie möglich nach Ende jedes Quotenjahres die Durchführung dieses Abkommens und die Art und Weise, in der die Mitglieder die Grundsätze des Abkommens beachten und seine Ziele fördern. Der Rat kann daraufhin an die Mitglieder Empfehlungen über Möglichkeiten zur besseren Durchführung dieses Abkommens richten. Kapitel XIV Befreiung von Verpflichtungen unter außergewöhnlichen Umständen Artikel 60 Befreiung von Verpflichtungen unter außergewöhnlichen Umständen (1) Der Rat kann bei Eintritt von außergewöhnlichen Umständen oder Notfällen, höherer Gewalt oder internationalen Verpflichtungen auf Grund der Charta der Vereinten Nationen für Hoheitsgebiete, die nach dem Treuhandsystem verwaltet werden, ein Mitglied durch besondere Abstimmung von einer Verpflichtung befreien. (2) Der Rat legt bei einer Befreiung nach Absatz 1 ausdrücklich die Voraussetzungen und Bedingungen fest, unter denen das Mitglied von der Verpflichtung entbunden ist, und bestimmt die Geltungsdauer der Befreiung. (3) Ungeachtet der Absätze 1 und 2 dieses Artikels gewährt der Rat einem Mitglied keine Befreiung a) von der Verpflichtung zur Beitragsleistung nach Artikel 24 oder den Folgen der Nichtzahlung; b) von einer Exportquote oder sonstigen Exportbeschränkung, wenn die Quote oder Beschränkung bereits überschritten wurde; c) von der Verpflichtung, die Zahlung von Abgaben entsprechend Artikel 39 zu verlangen. Kafpitel XV Konsultationen, Streitigkeiten und Beschwerden Artikel 61 Konsultationen Jedes Mitglied prüft wohlwollend die Vorstellungen eines anderen Mitglieds über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens und bietet ihm angemessene Konsultationsmöglichkeiten. Der Exekutivdirektor legt im Verlauf dieser Konsultationen auf Antrag der einen und mit Zustimmung der anderen Partei ein geeignetes Vergleichsverfahren fest. Die Kosten dieses Verfahrens gehen nicht zu Lasten der Organisation. Führt ein solches Verfahren zu einer Lösung, wird ein Bericht darüber dem Exekutivdirektor vorgelegt. Wird keine Lösung erzielt, kann die Angelegenheit auch auf Antrag einer Partei nach Artikel 62 an den Rat verwiesen werden. Artikel 62 Streitigkeiten (1) Jede Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens, die nicht von den Streitparteien beigelegt' werden kann, ist auf Antrag einer Streitpartei dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. (2) Ist eine Streitigkeit dem Rat nach Absatz 1 vorgelegt worden und ist darüber beraten worden, kann der Rat von einer Mehrheit der Mitglieder oder von Mitgliedern, denen mindestens ein Drittel der Gesamtstimmenzahl zusteht, aufgefordert werden, von einer nach Absatz 3 einzusetzenden ad hoc-Beratungsgruppe ein Gutachten über die strittigen Fragen einzuholen, bevor er seine Entscheidung trifft. (3) a) Sofern der Rat nicht einstimmig etwas anderes be- schließt, setzt sich die ad hoc-Beratungsgruppe zusammen : aus zwei von den Exportmitgliedern benannten Personen, von denen eine umfangreiche Erfah-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher in der Tätigkeit der Linie Untersuchung und im Zusammenwirken mit den anderen am Strafverfahren beteiligten Staatsorganen, die Gerichte und der Staatsanwalt, im Gesetz über die Staatsanwaltschaft. sowie im Gerichtsverfassungsgesetz. detailliert geregelt.

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