Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 508

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 508 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 508); 508 4 /; t tr i' H Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 1. November 1974 (Übersetzung) Konvention über die Anwendung der Standards des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe Die Regierungen der Volksrepublik Bulgarien, der Ungarischen Volksrepublik, der Deutschen Demokratischen Republik, der Republik Kuba, der Mongolischen Volksrepublik, der Volksrepublik Polen, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben, geleitet von den Prinzipien der Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW und den Aufgaben des Komplexprogramms der weiteren Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW und von dem Bestreben, die weitere Erhöhung der Effektivität der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zu gewährleisten, ausgehend davon, daß die rechtzeitige Festlegung und Anwendung von fortschrittlichen technischen Normen und Forderungen an die Objekte der Zusammenarbeit von großer Bedeutung ist, unter Berücksichtigung dessen, daß im Rahmen des RGW schon bedeutende Erfahrungen bei der Ausarbeitung und Anwendung von normativtechnischen Dokumenten zur Standardisierung gesammelt wurden, mit dem Ziel, die Rolle dieser Dokumente in der Zusammenarbeit der Länder zu erhöhen, * , unter Berücksichtigung des Beschlusses der 28. Tagung des RGW über die Bestätigung der Ordnung über den Standard des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, durch den das Verfahren der Ausarbeitung und Bestätigung der RGW-Staft-dards festgelegt ist, folgendes vereinbart: Artikel I 1. Die Teilnehmerländer der Konvention werden die verbindliche und direkte (unmittelbare) Anwendung der RGW-Standards, die in Übereinstimmung mit dem vom Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe festgelegten Verfahren ausgearbeitet und von ihm bestätigt wurden, in den vertragsrechtlichen Beziehungen über wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Ländern mit dem Ziel dbr Erhöhung der Effektivität der Zusammenarbeit durch die Mittel der Standardisierung sowie die ver--bindliche Anwendung der RGW-Standards in ihrer Volkswirtschaft zwecks weiterer Entwicklung des technischen Fortschritts in jedem dieser Länder gewährleisten. 2. Unter verbindlicher und direkter (unmittelbarer) Anwendung des RGW-Standards in den vertragsrechtlichen Beziehungen zur wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmerländern der Konvention wird gemäß Punkt 1 dieses Artikels dieser Konvention die verbindliche Anwendung des RGW-Standards auf ein Objekt der Zusammenarbeit durch Bezugnahme auf ihn in Dokumenten verstanden, die die vertragsrechtlichen Beziehungen (Vereinbarungen, Verträge, Kontrakte) festlegen. 3. Unter vertragsrechtlichen Beziehungen werden Beziehungen verstanden, die im Prozeß der Verwirklichung der mehrseitigen und zweiseitigen wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Teilnehmerländer der Konvention und ihrer Wirtschaftsorganisationen auf der Grundlage von Vereinbarungen, Verträgen und Kontrakten über Spezialisierung und Kooperation der Produktion, über gegenseitige Lieferungen und den Handel zwischen den Teilnehmerländern der Konvention, über Forschungs-, Entwick-lungs- und Versuchsarbeiten, über Auftrags-, Bau-, IVSmtage-, Transport- und Speditionsleistungen entstehen, und andere entsprechende Beziehungen, die sich im Prozeß der Zusammenarbeit ergeben. 4. Die zuständigen nationalen Organe und Wirtschaftsorganisationen der Teilnehmerländer der Konvention wenden die RGW-Standards bei der Vorbereitung, dem Abschluß und der Realisierung im Rahmen des RGW der Vereinbarungen, Verträge und Kontrakte über Spezialisierung, Kooperation und gegenseitige Lieferungen, über Handel zwischen den Teilnehmerländern der Konvention und über andere Formen der Zusammenarbeit an, indem sie dabei alle Normen und Forderungen der RGW-Standards einhalten. In Fällen der Lieferung von Werkstoffen, Bauteilen, Baugruppen. und Erzeugnissen, die auf Grund von Lizenzen her-gestellt wurden, sind in den vertragsrechtlichen Dokumenten Bezugnahmen auf andere normativtechnische Dokumente entsprechend den Forderungen dieser Lizenzen zulässig. Wenn RGW-Standards fehlen, werden normativtechnische oder andere Dokumente in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung der Teilnehmerländer der Konvention, die Partner der Vereinbarungen, Verträge und Kontrakte sind, genutzt. 5. Abweichungen von den Normen und Forderungen, die in den RGW-Standards festgelegt sind, auf die in den Vereinbarungen, Verträgen und Kontrakten Bezug genommen wird, sind zulässig unter der Bedingung des Einverständnisses der Partner der betreffenden Vereinbarungen, Verträge und Kontrakte. Die Genehmigungen für Abweichungen von den RGW-Standards in den vertragsrechtlichen Beziehungen erteilen innerhalb der Teilnehmerländer der Konvention die von den Regierungen der Länder bevollmächtigten Organisationen, die an der Bestätigung der RGW-Standards unmittelbar teilgenommen haben. Der Inhalt der Abweichungen von den Normen und Forderungen der RGW-Standards wird in den Vereinbarungen, Verträgen und Kontrakten fixiert. 6. Unter der Anwendung des RGW-Standards in der Volkswirtschaft der Teilnehmerländer der Konvention gemäß Punkt 1 dieses Artikels dieser Konvention wird entweder die unmittelbare Anwendung des RGW-Standards als nationaler Standard ohne Änderungen und Umgestaltungen oder die Einführung eines RGW-Standards in die nationalen Standards bei Gewährleistung der vollen Übereinstimmung der Kennwerte der nationalen Standards mit den Kennwerten des RGW-Standards verstanden. Dabei sind die Teilnehmerländer der Konvention berechtigt, in den nationalen Standards höhere Qualitätskennziffern für die Erzeugnisse im Vergleich zu deh Qualitätskennziffern der RGW-Standards festzulegen, wenn die Forderungen der Austauschbarkeit und der technischen Kompatibilität eingehalten werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Im Zusammenhang mit der Ausnutzung der Verbundenheit des zum Staatssicherheit sind ebenfalls seine Kenntnisse aus der inoffiziellen Arbeit sowie seine Einstellung zum führenden Mitarbeiter und seine Erfahrungen mit dem Staatssicherheit zu berücksichtigen. Die Ausnutzung der beim vorhandenen Verbundenheit zum Staatssicherheit und zu dessen Aufgaben als vernehmungstaktischer Aspekt kann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn der in seiner inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in den einzelnen Einrichtungen des fvollzuges Referat des Leiters der auf der Arbeitsberatung der НА mit den für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Staatssicherheit eine korrekte und disziplinierte Anwendung und Einhaltung der sozialistischen Gesetze sowie aller Befehle und Weisungen stets mjerSlick auf mögliche politische, besonders außenpolitischö,Wirkungen und Zweckmäßigkeiten.

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