Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 375

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 375 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 375); Gesetzblatt Teil II Nr. 19 Ausgabetag: 17. Juli 1974 375 sie an, in welchem Umfang den- Bestimmungen des Übereinkommens durch Gesetzgebung, Verwaltungsmaßnahmen, Gesamtarbeitsverträge oder auf andere Weise entsprochen worden ist oder entsprochen werden soll, und legen die Schwierigkeiten dar, welche die Übernahme des Übereinkommens verhindern oder verzögern. Artikel 36 Abänderungen dieser Verfassung, die von der Konferenz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Delegierten angenommen worden sind, treten in Kraft, sobald zwei Drittel der Mitglieder der Organisation sie ratifiziert oder angenommen haben; dabei müssen diese zwei Drittel fünf der zehn Mitglieder einschließen, die im Verwaltungsrat als Mitglieder vertreten sind, denen nach Artikel 7 Absatz 3 dieser Verfassung wirtschaftlich die größte Bedeutung zukommt. Artikel 37 1. Alle Fragen oder Schwierigkeiten in der Auslegung dieser Verfassung oder der später von den Mitgliedern nach dieser Verfassung abgeschlossenen Übereinkommen werden dem Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung vargelegt. 2. Ungeachtet der Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels kann der Verwaltungsrat Regeln aufstellen und der Konferenz zur Genehmigung unterbreiten für die Errichtung eines Gerichtes zur raschen Erledigung von Fragen oder Schwierigkeiten, die sich aus der Auslegung eines Übereinkommens ergeben und dem Gericht vom Verwaltungsrat oder nach den Bestimmungen dieses Übereinkommens vorgelegt werden können. Für jedes auf Grund dieses Absatzes geschaffene Gericht sind die Urteile und Gutachten des Internationalen Gerichtshofes bindend. Jeder Rechtsspruch eines solchen Gerichtes wird den Mitgliedern der Organisation mitgeteilt, und jede Bemerkung der Mitglieder hierzu wird der Konferenz vorgelegt. Artikel 38 1. Die Internationale Arbeitsorganisation kann regionale Konferenzen einberufen und regionale Einrichtungen schaffen, die ihr für die Verwirklichung der Ziele und Zwecke der Organisation angezeigt erscheinen. 2. Die Befugnisse, die Aufgaben und das Verfahren der regionalen Konferenzen unterliegen Regeln, die der Verwaltungsrat aufstellt und der Allgemeinen Konferenz zur Bestätigung vorlegt KAPITEL, IV - VERSCHIEDENE VORSCHRIFTEN Artikel 39 Die Internationale Arbeitsorganisation besitzt volle Rechtspersönlichkeit; insbesondere besitzt sie die Fähigkeit, a) Verträge abzuschließen, b) bewegliches und unbewegliches Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen, c) vor Gericht aufzutreten. Artikel 40 1. Die Internationale Arbeitsorganisation genießt auf dem Gebiete jedes ihrer Mitglieder die Vorrechte und Immunitäten, die zur Verwirklichung ihrer Ziele notwendig sind. 2. Die Delegierten auf der Konferenz, die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie der Generaldirektor und die Beamten des Amtes genießen ebenfalls die Vorrechte und Immunitäten, deren sie bedürfen, um in voller Unabhängigkeit ihre in Verbindung mit der Organisation stehenden Aufgaben erfüllen zu können. 3. Diese Vorrechte und Immunitäten werden durch ein besonderes Abkommen, das die Organisation zum Zwecke der Annahme durch die Mitgliedstaaten vorbereitet, näher bestimmt. ANLAGE Erklärung über die Ziele und Zwecke der Internationalen Arbeitsorganisation Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die in Philadelphia zu ihrer sechsundzwanzigsten Tagung zusammengetreten ist, nimmt heute, am 10. Mai 1944, diese Erklärung über die Ziele und Zwecke der Internationalen Arbeitsorganisation und über die Grundsätze an, welche die Politik ihrer Mitglieder leiten sollten. j Die Konferenz erneuert das Bekenntnis zu den leitenden Grundsätzen, auf die sich die Organisation stützt, und erklärt im besonderen: a) Arbeit ist keine Ware. b) Freiheit der Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit sind wesentliche Voraussetzungen beständigen Fortschritts. c) Armut, wo immer sie besteht, gefährdet den Wohlstand aller. d) Der Kampf gegen die Not muß innerhalb jeder Nation und durch ständiges gemeinsames internationales Vorgehen unermüdlich weitergeführt werden, wobei die Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sich gleichberechtigt mit den Vertre-r tem der Regierungen in freier Aussprache und zu demokratischen Entscheidungen zusammenfinden, um das Gemeinwohl zu fördern. II Die Konferenz ist davon überzeugt, daß die Erfahrung die Richtigkeit der in der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation enthaltenen Erklärung voll er- Verfassunga- änderungen Auslegung der Verfassung und der Übereinkommen Regionale Konferenzen Rechtliche Stellung der Organisation Vorrechte und Immunitäten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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