Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1974, Seite 295

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974, Seite 295 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, S. 295); Gesetzblatt Teil II Nr. 17 - Ausgabetag: 11. Juni 1974 295 Artikel IV Mitgliedschaft A. Gründungsmitglieder der Organisation sind diejenigen Ivlitgliedstaaten der Vereinten Nationen oder einer ihrer Spezialorganisationen, die dieses Statut innerhalb von neunzig Tagen, nachdem es zur Unterzeichnung aufgelegt worden ist, unterzeichnet und eine Ratifikationsurkunde hinterlegt haben. B. Weitere Mitglieder der Organisation sind diejenigen Staaten, gleichgültig ob sie Mitglied der Vereinten Nationen oder einer ihrer Spezialorganisationen sind oder nicht, die eine Urkunde zur Annahme dieses Statuts hinterlegen, nachdem ihre Mitgliedschaft von der Generalkonferenz auf Empfehlung des Gouvemeursrates gebilligt worden ist. Bei der Empfehlung und Billigung der Mitgliedschaft eines Staates ist vom Gouverneursrat und der Generalkonferenz festzustellen, daß dieser Staat imstande und bereit ist, die Pflichten eines Mitgliedes der Organisation zu erfüllen, wobei seine Fähigkeit und Bereitschaft, in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zu handeln, gebührend zu berücksichtigen sind. C. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder; jedes Mitglied hat in gutem Glauben den Verpflichtungen nachzukommen, die es gemäß diesem Statut übernommen hat, um allen Mitgliedern die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern.' Artikel V Die Generalkonferenz A. Eine aus Vertretern aller Mitglieder bestehende Generalkonferenz tritt zu einer jährlich stattfindenden ordentlichen Tagung sowie zu Sondertagungen zusammen, die der Generaldirektor auf Ersuchen des Gouverneursrates oder einer Mehrheit der Mitglieder einberuft. Die Tagungen finden am Sitz der Organisation statt, es sei denn, daß die Generalkonferenz anders entscheidet. B. Bei diesen Tagungen ist jedes Mitglied durch einen Delegierten vertreten, der von Stellvertretern und Beratern begleitet sein kann. Die Kosten der Teilnahme einer Delegation werden von dem betreffenden Mitglied getragen. C. Die Generalkonferenz wählt zu Beginn jeder Tagung einen Präsidenten und andere erforderliche Mitglieder ihres Büros. Diese bleiben für die Dauer der Tagung im Amt. Die Generalkonferenz beschließt im Rahmen der Bestimmungen dieses Statuts ihre Geschäftsordnung. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse gemäß Artikel XIV Absatz H, Artikel. XVIII Absatz C und Artikel XIX Absatz B werden mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder gefaßt. Beschlüsse über andere Fragen, einschließlich der Festlegung zusätzlicher Fragen oder Fragenkomplexe, bei denen die Beschlußfassung einer Zweidrittelmehrheit bedarf, werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden und abstimmenden Mitglieder gefaßt. Die Generalkonferenz ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder vertreten ist. D. Die Generalkonferenz kann alle Fragen oder Angelegenheiten erörtern, die im Rahmen dieses Statuts liegen oder die Befugnisse und Aufgaben eines in diesem Statut vorgesehenen Organs betreffen; sie kann zu diesen Fragen oder Angelegenheiten Empfehlungen an die Mitglieder der Organisation oder an den Gouverneursrat oder auch an beide richten. E. Die Generalkonferenz 1. wählt gemäß Artikel VI die Mitglieder des Gouverneursrates; 2. billigt gemäß Artikel IV die Mitgliedschaft von Staaten; 3. entzieht gemäß Artikel XIX einem Mitglied zeitweilig die ihm aus der Mitgliedschaft, zustehenden Vergünstigungen und Rechte; 4. prüft den Jahresbericht des Gouverneursrates; 5. billigt gemäß Artikel XIV das vom Gouverneursrat empfohlene Budget der Organisation oder leitet es mit ihren Empfehlungen, die sich auf das gesamte Budget oder Teile desselben beziehen können, an den Gouverneursrat zurück, der es der Generalkonferenz wieder vorzulegen hat; 6. billigt mit Ausnahme der in Artikel XII Absatz C genannten Berichte die Berichte, die den Vereinten Nationen auf Grund der Vereinbarung über die Beziehungen zwischen der Organisation und den Vereinten Nationen vorzulegen sind, oder leitet sie mit ihren Empfehlungen an den Gouvemeursrat zurück; 7. billigt gemäß Artikel XVI alle Vereinbarungen zwischen der Organisation und den Vereinten Nationen und anderen Organisationen oder leitet sie mit ihren Empfehlungen an den Gouverneursrat zurück, der sie der Generalkonferenz wieder vorzulegen hat; 8. billigt gemäß Artikel XIV Absatz G Vorschriften und Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung der Befugnisse für die Aufnahme von Anleihen durch den Gouverneursrat; billigt Vorschriften bezüglich der Entgegennahme freiwilliger Beiträge an die Organisation; genehmigt gemäß Artikel XIV Absatz F die Art der Verwendung des in diesem Absatz erwähnten allgemeinen Fonds; 9. billigt gemäß Artikel XVIII Absatz C Abänderungen dieses Statuts; 10. billigt gemäß Artikel VII Absatz A die Ernennung des Generaldirektors. F. Die Generalkonferenz ist befugt, 1. Beschlüsse über alle Angelegenheiten zu fassen, die ihr ausdrücklich zu diesem Zweck vom Gouverneursrat vorgelegt werden; 2. dem Gouverneursrat die Behandlung bestimmter Angelegenheiten vorzuschlagen und von ihm Berichte über alle zum Aufgabenbereich der Organisation gehörenden Angelegenheiten anzufordern. Artikel VI Der Gouverneursrat A. Der Gouverneursrat setzt sich wie folgt zusammen: 1. Der scheidende Gouvemeursrat ernennt die neun Mitglieder, die in der Technik der Atomenergie einschließlich der Produktion von Ausgangsmaterial am weitesten fortgeschritten sind, sowie das Mitglied, das in der Technik der Atomenergie einschließlich der Produktion von Ausgangsmaterial in jedem der folgenden Räume, denen keines der oben erwähnten neun Mitglieder zugeordnet ist, am weitesten fortgeschritten ist, zu Mitgliedern des Rates:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1974 auf Seite 570. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1974 (GBl. DDR ⅠⅠ 1974, Nr. 1-28 v. 11.1.-30.12.1974, S. 1-570).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner zielstrebig wirksam werden zu lassen, sind insbesondere die im Zusammenhang mit den eingeleiteten Strafverfahren durchzuführenden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit entsprechend zu nutzen.

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