Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1973, Seite 289

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 289 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 289); Gesetzblatt Teil it'Nr. 18 Ausgabetag: 28. Dezember 1973 289 Antwort zum Wesen des Anspruches einverstanden ist und sich an das Schiedsgericht wendet, wird die Frage der Schiedsgerichtsgebühren durch das Schiedsgericht je nach dem Ausgang der Sache entschieden. (5) Wenn der Auftraggeber mit dem Vorschlag des Auftragnehmers über die Verlängerung der Frist für die Antwort zum Wesen des Anspruches einverstanden ist, jedoch der Auftragnehmer keine solche Antwort innerhalb der vereinbarten Frist gibt und der Auftraggeber sich mit seinen Forderungen an das Schiedsgericht wendet, so erlegt das Schiedsgericht bei der Lösung der Sache die Schiedsgerichtsgebühren unabhängig vom Ausgang des Verfahrens dem Auftragnehmer auf. §57 Der Partner, gegen den ein Anspruch auf Zahlung von Konventionalstrafe geltend gemacht wurde, ist verpflichtet, ihn zu prüfen und eine entsprechende Antwort innerhalb von 30 Tagen, gerechnet von dem Tage des Erhaltes, zu geben. §58 (1) Die Partner werden gegeneinander keine Ansprüche geltend machen, deren Höhe 10 Rubel nicht übersteigt (2) Die Bestimmung des Abs. 1 findet keine Anwendung auf Forderungen, die im Zusammenhang mit festgestellten Rechenfehlern entstehen, und auf Ansprüche, ohne deren Erfüllung die normale Durchführung der Montagearbeiten verhindert wird und/oder Maschinen und Ausrüstungen, die Objekt der Montagearbeiten sind, nicht genutzt werden können. XIII. Schiedsgericht §59 Alle Streitigkeiten, die aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, unterliegen entsprechend den Bestimmungen, die im Kapitel XV der „ALB/ RGW 1968“ vorgesehen sind, dem Schiedsgericht zur Entscheidung. XIV. Verjährung §60 Auf Forderungen, die sich aus den Beziehungen ergeben, die von den vorliegenden „Allgemeinen Montagebedingungen“ geregelt werden, finden die in diesem Kapitel vorgesehenen Bestimmungen über die Verjährung Anwendung. §61 (1) Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre. (2) Die besondere Verjährungsfrist beträgt ein Jahr: a) bei Klagen aus Ansprüchen, die im § 54 Abs. 1 festgelegt sind; b) bei Klagen aus Ansprüchen zur Zahlung von Konventionalstrafe. §62 (1) Die allgemeine Verjährungsfrist beginnt mit der Entstehung der Forderung. (2) Die besondere Verjährungsfrist beginnt: a) bei Klagen aus Ansprüchen, die im § 54 Abs. 1 festgelegt sind, von dem Tage an, der dem Tag des Eingangs der Antwort des Auftragnehmers beim Auftraggeber folgt, und wenn die Antwort durch den Auftragnehmer nicht innerhalb der Frist entsprechend § 56 Abs. 1 gegeben wurde, vorn Tage, der dem Tag folgt, an dem die obengenannte Frist für die Antwort auf den Anspruch abgelaufen ist. Wenn die Antwort des Auftragnehmers eine Entscheidung über den Anspruch nicht enthält, wird die Verjährungsfrist von dem Tage an berechnet, der dem Tag folgt, an dem die Frist für die Antwort auf den Anspruch abgelaufen ist; b) bei Forderungen aus Ansprüchen zur Zahlung der Konventionalstrafe von dem Tage an, der dem Tag des Eingangs der Antwort zum Wesen des Anspruches bei dem Partner folgt, demgegenüber der Anspruch geltend gemacht wurde, und wenn die Antwort zum Wesen des Anspruches nicht von dem Partner, demgegenüber der Anspruch geltend gemacht wurde, innerhalb der im § 57 festgelegten Frist gegeben wurde, von dem Tage an, der dem Tag folgt, an dem die Frist für die Antwort auf den Anspruch abgelaufen ist. §63 Bei allen übrigen sich aus den Beziehungen ergebenden Fragen, die mit der Anwendung der Verjährung im Zusammenhang stehen, die von den „Allgemeinen Montagebedingungen“ geregelt werden, finden die Bestimmungen der §§95 bis 101 und 107 der „ALB/RGW 1968“ Anwendung. § 64 Eine Änderung der Bestimmungen dieses Kapitels ist nicht zulässig. §65 Die in diesem Kapitel vorgesehenen Bestimmungen werden auf Verpflichtungen aus Verträgen angewendet, auf die sich die Gültigkeit dieser „Allgemeinen Montagebedingungen“ erstreckt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, Nr. 1-18 v. 12.1.-28.12.1973, S. 1-292).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen.

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