Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1973, Seite 268

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 268 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 268); 268 Gesetzblatt Teil II Nr. 16 Ausgabetag: 22. November 1973 Verkäufers, die Versorgung mit diesen Teilen als Ersatzteile auf der allgemeinen Grundlage zu gewährleisten. Wenn es für den Verkäufer aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, diese Ordnung der Ersatzteilversorgung anzuwenden, muß dies vom Verkäufer bei der Unterzeichnung des Vertrages über die Lieferung von Maschinen und Ausrüstungen bekanntgegeben werden und in diesem Falle wird die Ordnung für die Versorgung mit Ersatzteilen, die aus Drittländern importiert werden, nach Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer festgelegt. Für die Verträge über die Lieferung von Maschinen und Ausrüstungen, die vor Annahme der „Allgemeinen Prinzipien der Ersatzteilversorgung für Maschinen und Ausrüstungen, die im gegenseitigen Handel zwischen den Mitgliedsländern des RGW und der SFRJ geliefert werden“ (1966) abgeschlossen wurden, bleibt die in diesen Verträgen vorgesehene bzw. zwischen Käufer und Verkäufer übliche Ordnung für die Versorgung mit obengenannten Ersatzteilen gültig. 15. Im Falle der Einstellung der Produktion einzelner Maschinen und Ausrüstungen muß der Verkäufer dem Käufer hiervon rechtzeitig in schriftlicher Form Mitteilung machen. Der Verkäufer ist verpflichtet, Ersatzteile für die nicht mehr in der Produktion befindlichen Maschinen und Ausrüstungen innerhalb eines gegenseitig vereinbarten und technisch begründeten Zeitraumes zu liefern. Dabei werden die Seiten von Orientierungsfristen ausgehen, die für die entsprechenden Arten von Maschinen und Ausrüstungen durch die kompetenten RGW-Organe festgelegt wurden. Eine Aufstellung der zu liefernden Ersatzteile wird von den Seiten in den Verträgen unter Berücksichtigung der Nomenklatur der Ersatzteile festgelegt, die vor der Einstellung der Produktion der Maschinen und Ausrüstungen geliefert wurden. Wenn der Käufer den Verkäufer ersucht, die Ersatzteillieferungen nach Ablauf der im zweiten Absatz dieser Ziffer genannten. Frist fortzusetzen, so unterliegen eine solche Lieferung und die Bedingungen, zu denen sie erfolgen soll, der Vereinbarung zwischen den Seiten. Wenn der Verkäufer nicht bereit ist, die Ersatzteillieferungen nach Ablauf der im zweiten Absatz dieser Ziffer genannten Frist fortzusetzen, so wird der Verkäufer, wenn im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, auf Ersuchen des Käufers: dem Käufer in dem Umfang und zu den Bedingungen, die zwischen ihnen vereinbart wurden, die technische Dokumentation für die aus der Produktion gezogenen Ersatzteile übergeben; f dem Käufer auf Grund eines gesonderten Vertrages die bei ihm vorhandenen und für die Produktion der genannten Ersatzteile bestimmten Spezialvorrichtungen, Werkzeuge, Modelle und Schablonen liefern bzw. dem Käufer zu mit ihm vereinbarten Bedingungen die technische Dokumentation für deren Herstellung übergeben; 16. Garantie für die gelieferten Ersatzteile wird nach Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer unter Berücksichtigung der internationalen Praxis gewährt. Die vereinbarte Garantie wird im Vertrag festgehalten. Bei der vertraglichen Festlegung von Garantiefristen für Ersatzteile, die in die MVR aus Ländern geliefert werden, die mit der MVR keine gemeinsame Staatsgrenze haben, muß von den Seiten beachtet werden, daß die ab Lieferdatum gerechneten Garantiefristen um 2 Monate verlängert werden. Die Qualität der zu liefernden Ersatzteile darf nicht geringer sein als die Qualität der Teile, die zur Montage der kompletten Maschinen und Ausrüstungen im Herstellerwerk verwendet werden. 17. Die Bedarfsmeldungen für Aggregate, Baugruppen und Teile, die für andere Zwecke, im besonderen für die Komplettierung bestimmt sind, werden vom Käufer getrennt übergeben und die Lieferung solcher Aggregate, Baugruppen und Teile erfolgt zu den zwischen den Seiten vereinbarten Bedingungen. 18. Die kompetenten Organe und/oder Organisationen der Mitgliedsländer des RGW und der SFRJ führen nach Möglichkeit alljährlich im ersten Quartal einen gegenseitigen Austausch von Informationen über Überbestände von Ersatzteilen für Maschinen und Ausrüstungen, die im gegenseitigen Handel geliefert werden, mit dem Ziel ihres möglichen Verkaufs an die interessierten Organisationen durch. 19. Diese Allgemeinen Prinzipien werden nicht auf die Beziehungen der Seiten bei der Ersatzteilversorgung für Maschinen und Ausrüstungen im Rahmen der Erfüllung von Garantieverpflichtungen angewendet. 20. Diese Allgemeinen Prinzipien treten am 1. Januar 1974 in Kraft. - Von diesem Zeitpunkt an werden sich die Seiten beim Abschluß von Verträgen über die Lieferung von Ersatzteilen von diesen Allgemeinen Prinzipien leiten lassen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, Nr. 1-18 v. 12.1.-28.12.1973, S. 1-292).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend und ständig aufzuklären und durch entsprechend gezielte politischoperative Maßnahmen ihre Realisierung rechtzeitig und wirkungsvoll zu verhindern. Es ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der operativen Mitarbeiter und müssen folgende Aufgaben und Maßnahmen stehen: Der Einsatz der im Rahmen der operativen Personenkontrolle muß sich vor allem auf die Herausbildung ein oft Klassenstandpunktes, auf das Erkennen des realen Feindbildes sowie auf stets anwendungsbereite Kenntnisse zum konkreten Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

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