Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1973, Seite 266

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 266 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 266); 266 Gesetzblatt Teil II Nr. 16 Ausgabetag: 22. November 1973 Anlage 2 zu vorstehender Bekanntmachung Allgemeine Prinzipien der Ersatzteilversorgung für Maschinen und Ausrüstungen, die im gegenseitigen Handel zwischen den Mitgliedsländern des RGW und der SFRJ geliefert werden (Allgemeine Prinzipien der Ersatzteilversorgung des RGW und der SFRJ 1973) Bei der Ersatzteilversorgung für Maschinen und Ausrüstungen, die im gegenseitigen Handel geliefert werden, werden sich die entsprechenden Organe und Organisationen der Mitgliedsländer des RGW und der SFRJ von folgenden Prinzipien leiten lassen: 1. Der Verkäufer von Maschinen und Ausrüstungen ist verpflichtet, den Bedarf des Käufers an Ersatzteilen, die für den normalen Betrieb der von ihm gelieferten Maschinen und Ausrüstungen erforderlich sind, vollständig nach Menge und Sortiment und rechtzeitig zu sichern. 2. Die Verpflichtungen des Verkäufers zur Versorgung des Käufers mit Ersatzteilen entstehen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages über die Lieferung der Maschinen und Ausrüstungen. Diese Bestimmung erstreckt sich auch auf nicht mehr in der Produktion befindliche Maschinen und Ausrüstungen sowie auf Ersatzteile, an denen Veränderungen vorgenommen wurden und die deshalb nicht mehr untereinander auswechselbar sind. 3. Die Mitgliedsländer des RGW und die SFRJ legen beim Abschluß der langfristigen Abkommen und der Jahresprotokolle über die gegenseitigen Warenlieferungen Kontingente für Ersatzteillieferungen in Wertgrößen mit Unterteilung auf Maschinen- und Ausrüstungsgruppen fest. Falls erforderlich, vereinbaren die Partner Korrekturen der in den langfristigen Abkommen festgelegten Jahreskontingente. 4. Die Lieferung der Ersatzteile erfolgt auf der Grundlage von Verträgen, die im Rahmen der Jahresprotokolle und langfristigen Abkommen über die gegenseitigen Warenlieferungen abgeschlossen wurden, bzw. wenn solche nicht vorhanden sind nach Vereinbarung der Seiten. Der Umfang der Ersatzteillieferungen wird nach Sortiment und Fristen unterteilt in den Verträgen festgelegt. 5. Wenn der Käufer den Wunsch äußert, Ersatzteile (außer den Ersatzteilen für den Garantiezeitraum) gleichzeitig mit den Maschinen und Ausrüstungen zu beziehen, so wird dies in dem zu unterzeichnenden Vertrag über die Lieferung der genannten Maschinen und Ausrüstungen festgehalten. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das geeignetste Sortiment sowie die Anzahl der Ersatzteile zu empfehlen. 6. Wenn der Käufer den Wunsch äußert, nach den Zeichnungen und der Technologie des Verkäuferlandes eine eigene Ersatzteilproduktion für die zu importierenden Maschinen und Ausrüstungen aufzunehmen, muß er dies mit dem Verkäufer abstimmen. Wenn es in dieser Frage zu einer Vereinbarung gekommen ist, ist der Verkäufer von dem zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Zeitpunkt an völlig oder teilweise von der Verpflichtung befreit, entsprechend diesen Allgemeinen Prinzipien Ersatzteile zu liefern. 7.* Wenn nach einer Vereinbarung zwischen dem Verkäuferland der Maschinen und Ausrüstungen und einem Drittland (Mitgliedsland des RGW oder SFRJ), an der die Käuferländer beteiligt sind, das Drittland die Produktion von Ersatzteilen aufnimmt, um die Käufer damit zu beliefern, so müssen die Käufer die Ersatzteile in diesem Lande kaufen. In diesem Falle übernimmt das obengenannte Drittland die Verpflichtungen des Verkäuferlandes der Maschinen und Ausrüstungen zur Versorgung der Käuferländer mit Ersatzteilen. Wenn jedoch in der abgeschlossenen Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, so bleiben für das Verkäuferland der Maschinen und Ausrüstungen die Verpflichtungen zur Versorgung der Käuferländer mit Ersatzteilen so lange bestehen, bis das Drittland die Produktion dieser Ersatzteile entsprechend der genannten Vereinbarung aufnimmt. Wenn das Käuferland nicht ander obengenannten Vereinbarung zwischen dem Verkäuferland und einem Drittland (Mitgliedsland des RGW oder SFRJ) beteiligt war, so bleiben für das Verkäuferland die Verpflichtungen zur Versorgung des Käuferlandes mit Ersatzteilen so lange bestehen, bis das Drittland die Produktion und die Lieferung der Ersatzteile in dem Umfang aufnimmt, der für den normalen Betrieb der gelieferten und/oder zu liefernden Maschinen und Ausrüstungen notwendig ist. Dabei müssen die Ersatzteile aus dem Drittland zu Bedingungen geliefert werden, die nicht schlechter sind als die Bedingungen, zu denen die Ersatzteile aus dem Verkäuferland geliefert worden wären. Der Verkäufer der Maschinen und Ausrüstungen muß den Käufer unverzüglich, spätestens jedoch 60 Tage nach Abschluß der Vereinbarung, benachrichtigen, von welchem Anmerkung: Als Subjekte der Vereinbarungen gemäß iZift. 7 der „Allgemeinen Prinzipien der Ersatzteilversorgung des RGW und der SFRJ 1973“ treten seitens der SFRJ die Wirtschaftsorganisationen im Rahmen ihrer Kompetenz auf.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, Nr. 1-18 v. 12.1.-28.12.1973, S. 1-292).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen anzuwenden. Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststellung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt. Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen.

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