Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1973, Seite 262

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 262 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 262); 262 Gesetzblatt Teil II Nr. 16 Ausgabetag: 22. November 1973 2. Der Verkäufer erstattet dem Käufer in Übereinstimmung mit den vom Verkäufer anerkannten Reklamationsprotokollen die als Ersatz für die mangelhaften Teile verausgabten Ersatzteile. Andere direkte Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln werden in Höhe der normalen tatsächlichen Kosten in der im Vertrag festgelegten Form erstattet. Wenn in einer bilateralen Vereinbarung oder im Vertrag Tarifsätze für die Erstattung dieser Kosten festgelegt sind, so müssen die Verrechnungen zwischen den Partnern nach diesen Sätzen erfolgen. §20 1. Zur Auswechslung mangelhafter Teile liefert der Verkäufer nach Vereinbarung mit dem Käufer auf eigene Kosten dem Käufer einen Garantiesatz Ersatzteile, die Eigentum des Verkäufers bleiben und vom Käufer entsprechend den vom Verkäufer anerkannten Reklamationsprotokollen für die Auswechslung der mangelhaften Teile benutzt werden. Die Partner können vereinbaren, daß der Käufer einmal im Quartal oder während eines anderen vereinbarten Zeitraumes dem Verkäufer Mitteilung über die benutzten Garantiesätze in der Form und zu den Terminen, wie im Vertrag festgelegt, macht. Die innerhalb der Garantiefrist nicht verwendeten Ersatzteile der Garantiesätze werden nach Vereinbarung der Partner dem Käufer a conto früher abgeschlossener Verträge über die Lieferung von Ersatzteilen übergeben oder vom Käufer auf Grund gesonderter Verträge über die Lieferung von Ersatzteilen gekauft. 2. Falls diese oder jene Ersatzteile des Garantiesatzes für den Ersatz mangelhafter Teile nicht ausreichen, ist der Verkäufer verpflichtet, Maßnahmen zur unverzüglichen Auffüllung des Garantiesatzes mit den fehlenden Ersatzteilen auf eigene Kosten zu ergreifen. 3. Die ausgewechselten mangelhaften Erzeugnisse oder deren Teile werden dem Verkäufer entsprechend den Bestimmungen, die im § 32 der „ALB/RGW 1968“ vorgesehen sind, zurückgesandt. §21 Der Käufer macht gegenüber dem Verkäufer keine Ansprüche der Verbraucher seines Landes geltend, wenn diese Ansprüche über den Rahmen der vom Verkäufer gewährten Garantie hinausgehen. §22 Die Entsendung der Fachkräfte des Verkäufers in das Land des Käufers zur Durchführung von Reparaturarbeiten inner-i halb der Garantiefrist erfolgt entsprechend der im § 8 Ziff. 9 Abs. 1 dieser Allgemeinen Kundendienstbedingungen vorgesehenen Bestimmung. Dabei übernimmt der Käufer, wenn ein Erzeugnis innerhalb der Garantiefrist aus Gründen betriebsunfähig wurde, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, die ■Kosten für die Entsendung der Fachkräfte entsprechend den „Allgemeinen Montagebedingungen des RGW 1973“. Wenn ein Erzeugnis innerhalb der Garantiefrist aus Gründen betriebsunfähig wurde, die der Verkäufer zu vertreten hat, übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Entsendung [seiner Fachkräfte. §23 1. Zur Erstattung eventueller Kosten des Käufers für die Beseitigung von Mängeln an den gelieferten Erzeugnissen und den Ersatz mangelhafter Teile innerhalb der Garantiefrist können die Partner, ausgehend von den Besonderheiten der gelieferten Erzeugnisse, die Gewährung eines Garantierabatts durch den Verkäufer an den Käufer in vereinbarter Höhe festlegen. Dieser Rabatt kann alle Kosten für die Beseitigung von Mängeln und den Ersatz mangelhafter Teile, einschließlich den Wert der Ersatzteile, oder nur einen Teil dieser Kosten umfassen. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, bezieht sich der Garantierabatt nicht auf Massenmängel. Den Begriff Massenmängel bestimmen die Partner im Vertrag. 2. Die Partner können vereinbaren, daß der Käufer den Verkäufer in der vereinbarten Form über die Mängel informieren wird, die innerhalb der Garantiefrist an den gelieferten Erzeugnissen aufgetreten sind. §24 Der Verkäufer trägt in solchen Fällen, wie sie im § 34 der „ALB/RGW 1968“ vorgesehen sind, keine Verantwortung im Rahmen der Garantie. §25 Die Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer hinsichtlich der gewährten Garantie regeln sich nach den entsprechenden Bestimmungen der „ALB/RGW 1968“, den Bestimmungen der bilateralen Vereinbarungen über Ergänzungen der „ALB/ RGW 1968“ und den Bestimmungen der Lieferverträge, sofern nichts anderes festgelegt ist: a) in diesen Allgemeinen Kundendienstbedingungen oder b) im Kundendienstvertrag, wenn die Abweichung von den obengenannten Bestimmungen durch den spezifischen Charakter des Erzeugnisses und/oder die Besonderheiten der Durchführung des Kundendienstes bedingt ist. VIII. Versandinstruktionen und Versandbenachrichtigungen §26 1. Auf die Beziehungen der Partner bei der Verladung des Garantiesatzes Ersatzteile, des Werkzeugs, der technischen Dokumentation usw. werden die Bestimmungen, die im Kapitel X der „ALB/RGW 1968“ vorgesehen sind, angewendet. 2. Für die vom Verkäufer nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommene Benachrichtigung des Käufers über die gemäß Ziff. 1 dieses Paragraphen erfolgte Verladung hat der Verkäufer dem Käufer eine Konventionalstrafe in der im § 87 der „ALB/RGW 1968“ vorgesehenen Höhe zu zahlen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 262 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 262) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 262 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 262)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, Nr. 1-18 v. 12.1.-28.12.1973, S. 1-292).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X