Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1973, Seite 155

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 155 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 155); Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 12. Oktober 1973 155 2. Wenn eine Partei an einem Rechtsfall es unterläßt, die Verpflichtungen zu erfüllen, die ihr auf Grund eines vom Gerichtshof gefällten Urteils obliegen, so kann sich die andere Partei an den Sicherheitsrat wenden, der, wenn er es für notwendig hält, Empfehlungen geben oder Maßnahmen beschließen kann, um das Urteil zu verwirklichen. Artikel 95 Keine Bestimmung der vorliegenden Charta hindert die Mitglieder der Vereinten Nationen daran, mit der Schlichtung ihrer Streitigkeiten auf Grund von bereits bestehenden oder in Zukunft abzuschließenden Abkommen andere Gerichte zu betrauen. Artikel 96 1. Die Vollversammlung oder der Sicherheitsrat kann den Internationalen Gerichtshof zu jeder Rechtsfrage um die Erstattung eines Gutachtens ersuchen. 2. Andere Organe der Vereinten Nationen und Spezialorganisationen können jederzeit von der Vollversammlung dazu ermächtigt werden, den Gerichtshof ebenfalls um Gutachten über Rechtsfragen zu ersuchen, die sich in ihrem Tätigkeitsbereich ergeben. Kapitel XV Das Sekretariat Artikel 97 Das Sekretariat besteht aus einem Generalsekretär und dem für die Organisation erforderlichen Personal. Der Generalsekretär wird von der Vollversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrates ernannt. Er ist der höchste Verwaltungsbeamte der Organisation. Artikel 98 Der Generalsekretär ist in dieser Eigenschaft auf allen Sitzungen der Vollversammlung, des Sicherheitsrates, des Wirtschafts- und Sozialrates und des Treuhandschaftsrates tätig und übt die weiteren Funktionen aus, die ihm von diesen Organen übertragen werden. Der Generalsekretär erstattet der Vollversammlung einen Jahresbericht über die Tätigkeit der Organisation. Artikel 99 Der Generalsekretär kann die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrates auf jede Angelegenheit lenken, die seiner Meinung nach geeignet ist, die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu bedrohen. Artikel 100 X. In Ausübung ihrer Pflichten dürfen der Generalsekretär und das Personal keine Weisungen von irgendeiner Regierung oder von irgendeiner Macht außerhalb der Organisation einholen oder entgegennehmen. Sie haben sich jeder Handlung zu enthalten, die ihrer Stellung als internationale, nur der Organisation verantwortliche Beamte abträglich sein könnte. 2. Jedes Mitglied der Vereinten Nationen verpflichtet sich, den ausschließlich internationalen Charakter der Verantwortlichkeiten des Generalsekretärs und des Personals zu achten und nicht zu versuchen, sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beeinflussen. Artikel 101 1. Das Personal wird vom Generalsekretär gemäß den von der Vollversammlung festgesetzten Regelungen ernannt. 2. Dem Wirtschafts- und Sozialrat, dem Treuhandschaftsrat und, falls erforderlich, anderen Organen der Vereinten Nationen wird geeignetes Personal für ständig zugeteilt. Dieses Personal bildet einen Teil des Sekretariats. 3. Bei der Einstellung des Personals und der Festsetzung seiner Dienstverhältnisse ist die ausschlaggebende Erwägung, daß es notwendig ist, höchste Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Rechtschaffenheit zu gewährleisten. Die Wichtigkeit der Auswahl des Personals auf einer möglichst breiten geographischen Grundlage ist gebührend zu berücksichtigen. Kapitel XVI Verschiedene Bestimmungen Artikel 102 1. Alle Verträge und internationalen Abkommen, die von einem Mitglied der Vereinten Nationen nach Inkrafttreten der vorliegenden Charta abgeschlossen werden, werden so bald wie möglich beim Sekretariat registriert und von ihm veröffentlicht. 2. Werden solche Verträge oder internationale Abkommen nicht nach Absatz 1 dieses Artikels registriert, so kann sich keine der Vertragsparteien bei einem Organ der Vereinten Nationen auf sie berufen. Artikel 103 Widersprechen sich die Verpflichtungen der Mitglieder der Vereinten Nationen aus der vorliegenden Charta und ihren Verpflichtungen aus irgendeinem anderen internationalen Abkommen, so haben die Verpflichtungen auf Grund der vorliegenden Charta den Vorrang. Artikel 104 Die Organisation genießt auf dem Hoheitsgebiet jedes ihrer Mitglieder die Rechtsfähigkeit, die für die Ausübung ihrer Funktionen und die Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich ist. Artikel 105 1. Die Organisation genießt auf dem Hoheitsgebiet jedes ihrer Mitglieder diejenigen Privilegien und Immunitäten, die für die Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich sind. 2. Vertreter der Mitglieder der Vereinten Nationen und Beamte der Organisation genießen gleichfalls die Privilegien und Immunitäten, die für die unabhängige Ausübung ihrer mit der Tätigkeit der Organisation zusammenhängenden Funktionen erforderlich sind. 3. Die Vollversammlung kann Empfehlungen zur Regelung von Einzelheiten der Anwendung von Absatz 1 und 2 dieses Artikels erteilen oder den Mitgliedern der Vereinten Nationen für diesen Zweck Konventionen Vorschlägen. Kapitel XVII Sicherheitsbestimmungen für die Übergangszeit Artikel 106 Bis zum Inkrafttreten der in Artikel 43 erwähnten Sonderabkommen, die den Sicherheitsrat nach seiner Meinung in die Lage versetzen, mit der Ausübung seiner Verantwortlichkeiten gemäß Artikel 42 zu beginnen, konsultieren die Unterzeichner der Moskauer Vier-Mächte-Erklärung vom 30. Oktober 1943 und Frankreich gemäß den Bestimmungen des Absatzes 5 dieser Erklärung einander und gegebenenfalls andere Mitglieder der Vereinten Nationen, um gemeinsam die zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen im Namen der Organisation zu ergreifen. Artikel 107 Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des zweiten Weltkrieges in bezug auf einen Staat ergriffen oder genehmigt haben, der während dieses;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, Nr. 1-18 v. 12.1.-28.12.1973, S. 1-292).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Reise eines Instrukteurs in das Operationsgebiet zur Wahrnehmung des Treffs ist ein Reiseplan auszuarbeiten, der entsprechend der bestehenden Ordnung durch den zuständigen Dienstvorgesetzten zu bestätigen ist.

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