Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1973, Seite 121

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973, Seite 121 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, S. 121); 121 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1973 Berlin, den 13. September 1973 Teil II Nr. 12 Tag Inhalt Seite 21. 8. 73 Bekanntmachung über die Hinterlegung der Annahmeurkunde der Deutschen Demokratischen Republik zur Konvention gegen die Diskriminierung im Bildungswesen vom 14. Dezember 1960 121 Bekanntmachung über die Hinterlegung der Annahmeurkunde der Deutschen Demokratischen Republik zur Konvention gegen die Diskriminierung im Bildungswesen vom 14. Dezember 1960 vom 21. August 1973 Es wird hierdurch bekanntgemacht, daß die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik die Annahmeurkunde zu der nachstehend veröffentlichten Konvention gegen die Diskriminierung im Bildungswesen am 5. Juli 1973 hinterlegt hat. Die Konvention tritt gemäß Artikel 14 am 5. Oktober 1973 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft. Berlin, den 21. August 1973 Der Leiter des Büros des Ministerrates Dr. Rost Staatssekretär Inoffizielle Übersetzung Konvention gegen die Diskriminierung im Bildungswesen Die Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, versammelt in Paris zu ihrer Elften Tagung vom 14. November bis 15. Dezember 1960 EINGEDENK der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die den Grundsatz der Nichtdiskriminierung bekräftigt und das Recht jedes Menschen auf Erziehung verkündet, IN DER ERWÄGUNG, daß Diskriminierung im Bildungswesen Rechte verletzt, die in dieser Erklärung aufgeführt sind, IN DER ERWÄGUNG, daß sich die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur in ihrer Verfassung die Aufgabe gestellt hat, zwischen den Völkern eine Zusammenarbeit mit dem Ziel einzuleiten, in der ganzen Welt die Achtung vor den Menschenrechten und gleiche Bildungsmöglichkeiten für alle sicherzustellen, IN DER ERKENNTNIS, daß es demnach Pflicht der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur ist, unter Beachtung der Verschiedenheit der nationalen Bildungssysteme nicht nur jegliche Diskriminierung im Bildungswesen zu verurteilen, sondern auch auf diesem Gebiet gleiche Möglichkeiten für alle und die Gleichbehandlung aller zu fördern, BEFASST mit Vorschlägen zu den verschiedenen Aspekten der als Punkt 17.1.4. auf ihrer Tagesordnung stehenden Diskriminierung im Bildungswesen, GEMÄSS DEM während ihrer Zehnten Tagung gefaßten Beschluß, diese Frage zum Gegenstand einer internationalen Konvention und von Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten zu machen NIMMT heute, am 14. Dezember 1960, folgende Konvention an: Artikel 1 (1) Im Sinne dieser Konvention umfaßt der Begriff „Diskriminierung“ jegliche auf der Rasse oder der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Überzeugung, der nationalen oder sozialen Herkunft, den wirtschaftlichen Verhältnissen oder der Geburt beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die den Zweck oder die Wirkung hat, die Gleichbehandlung auf dem Gebiet des Bildungswesens aufzuheben oder zu beeinträchtigen und insbesondere a) einer Person oder Personengruppe den Zugang zur Bildung gleichviel welcher Art oder Stufe zu verwehren, b) eine Person oder Personengruppe auf einen niedrigen Bildungsstand zu beschränken, c) für Personen oder Personengruppen getrennte Bildungssysteme oder -anstalten zu schaffen oder zu unterhalten, mit Ausnahme der nach Artikel 2 zulässigen, d) einer Person oder Personengruppe Bedingungen aufzuerlegen, die mit der Menschenwürde unvereinbar sind. (2) Im Sinne dieser Konvention bezieht sich der Begriff „Bildung“ auf deren sämtliche Arten und Stufen und umfaßt den Zugang zur Bildung, deren Niveau und Qualität sowie die Bedingungen, unter denen sie vermittelt wird. Artikel 2 Soweit staatlich zugelassen, gilt folgendes nicht als Diskriminierung im Sinne des Artikels 1 dieser Konvention: a) für Schüler der beiden Geschlechter getrennte Bildungssysteme oder -anstalten zu schaffen oder zu unterhalten, sofern sie gleichwertige Zugangsmöglichkeiten zur Bildung eröffnen, über Lehrkräfte mit gleichwertiger Lehrbefähigung, über Schulgebäude und Ausstattung gleicher Qualität verfügen und gleiche oder gleichwertige Bildungsmöglichkeiten bieten; b) aus religiösen oder sprachlichen Gründen getrennte Bildungssysteme oder -anstalten zu schaffen oder zu unterhalten, die eine den Wünschen der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Schülers entsprechende Bü-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 292. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1973 (GBl. DDR ⅠⅠ 1973, Nr. 1-18 v. 12.1.-28.12.1973, S. 1-292).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit als Grundprinzip jeglicher tschekistischer Tätigkeit hat besondere Bedeutung für die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit . Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und die Hauptwege ihrer Verwirklichung. Die Notwendigkeit der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind jedoch zugleich wesentliche Grundlage für die weitere Qualifizierung der Vorkommnisuntersuchung der Linie Untersuchung.

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