Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 612

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 612 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 612); 612 Gesetzblatt Teil II Nr. 56 Ausgabetag: 29. September 1972 §6 (1) Bruttowert und Verschleiß der Grundmittel sind mindestens zum Bilanzstichtag nach Grundmittelgruppen und Grundmittelarten zu gruppieren. Dabei sind die Werte der betrieblich nicht genutzten Grundmittel sowie der Fremdanlagenerweiterungen getrennt von den betrieblich genutzten Grundmitteln- nachzuweisen. (2) Die Bestände der Grundmittelrechnung sind jährlich mit der Finanzrechnung abzustimmen. §7 Investitionsrechnung (1) Die Vorbereitung und Durchführung der Investitionen sind zeit-, mengen- und wertmäßig zu erfassen und nachzuweisen. (2) Insbesondere sind zu erfassen und nachzuweisen: Auftragnehmer, Investitionskosten und deren Finanzierung, Mehrkosten, Preiszu- und -abschläge, Termin der Abnahme der Investitionen vom Auftragnehmer, Übernahme der nutzungsfähigen Grundmittel in den Grundmittelbestand, noch nicht abgeschlossene Investitionsvorhaben. (3) Für die in die Titellisten aufzunehmenden Investitionsvorhaben sind die Angaben gemäß Abs. 2 je Investitionsvorhaben zu erfassen und nachzuweisen. (4) Die durchgeführten Investitionen (materielles Volumen) sind gleichzeitig nach Bau, Ausrüstungen und Sonstiges zu erfassen und nachzuweisen. Materialrechnung §8 (1) In der Materialrechnung sind die Bestände sowie die Zu- und Abgänge von Grundmaterial, zweckgebundenem Material und Handelsware auf Lagerbestandskarten oder Lagerfachkarten mit folgenden Erfassungsmerkmalen nachzuweisen: Bezeichnung des Materialartikels, Nummer der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur, Konto des Kontenrahmens, Menge und Mengeneinheit, Preis je Mengeneinheit, Lagerort. (2) Auf den mengen- und wertmäßigen Nachweis der Bestände von Hilfsmaterial kann verzichtet werden. §9 (1) Alle Materialzugänge für Grundmaterial sind nach der Wareneingangsprüfung in Höhe des Rechnungsbetrages bzw. gemäß § 37 dem Materialbestandskonto zu belasten. Gleichzeitig sind die Zugänge von Grundmaterial auf den Lagerbestandskarten oder Lagerfachkarten mengenmäßig nachzuweisen. (2) Der Verbrauch von Grundmaterial ist als Abgang von Grundmaterial entsprechend § 8 Abs. 1 und § 10 auf den Lagerbestandskarten oder Lagerfachkarten mengenmäßig nachzuweisen. (3) Der auf den Lagerbestandskarten oder Lagerfachkarten am Monatsende nachgewiesene Endbestand je Grundmaterialart ist mit den geltenden Preisen je Mengeneinheit zu bewerten und zum Gesamtwert zu aggregieren. (4) Kann Grundmaterial auf Grund seiner Beschaffenheit und der Art seiner Entnahme (z. B. Massen- und Schüttgüter) nicht auf Lagerbestandskarten oder Lagerfachkarten nachgewiesen werden, sind die Bestände durch körperliche Inventuren monatlich zu ermitteln. (5) Der Wert des monatlich zu buchenden Grundmaterialverbrauchs ist auf der Grundlage der Angaben der Finanzrechnung und der Bestandsnachweise gemäß den Absätzen 3 und 4 durch folgende Differenzrechnung zu ermitteln: Wert des Bestandes von Grundmaterial am Monatsbeginn + Wert des Zuganges von Grundmaterial des Monats gemäß Abs. 1 X Wert des Bestandes von Grundmaterial am Monatsende gemäß den Absätzen 3 und 4 = Verbrauch von Grundmaterial des Monats (6) Der Zugang von Hilfsmaterial ist nach der Wareneingangsprüfung in Höhe des Rechnungsbetrages in die Kosten zu verrechnen, wenn gemäß § 8 Abs. 2 auf den mengen- und wertmäßigen Nachweis der Bestände verzichtet wird. (7) Die Ermittlung der Zu- und Abgänge sowie der Bestände von zweckgebundenem Material und Handelsware hat analog den Festlegungen der Absätze 1 bis 5 zu erfolgen. (8) Zum Bilanzstichtag sind die Bestände an Grundmaterial, zweckgebundenem Material und Handelsware durch eine körperliche Inventur festzustellen und zu bewerten, sofern nicht durch das zuständige staatliche bzw. wirtschaftsleitende Organ eine permanente Inventur bestätigt wurde. Die Vorbereitung und Durchführung der Inventur hat gemäß Anlage 2 zu erfolgen. In den Betrieben der Bauindustrie sowie des Anlagenbaus ist das Grundmaterial, welches auf Baustellen lagert und zum Zeitpunkt der körperlichen Inventur nicht eingebaut ist, als Materialbestand zu führen. § 10 (1) Abgänge von Grundmaterial, zweckgebundenem Material und Handelsware sind mindestens auf den Lagerbestandskarten bzw. Lagerfachkarten mit Unterschrift des Empfängers, der Angabe des Entnahmedatums und Angabe der entnommenen Menge zu beurkunden. Die Anforderungen des Belegwesens entsprechend § 2 sind damit erfüll. (2) In einer betrieblichen Ordnung ist festzulegen, wer zum Empfang von Material berechtigt ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der Vereinbarung zwischen der Regierung der und dem Senat von Westberlin über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs. Protokoll zwischen der Regierung der und der Regierung der über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der und Berlin und den dazugehörigen veröffentlichten und vertraulichen Protokollvermerken für die politisch-operative Arbeit vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung and Bekämpfung der Versuche des Feindes aum Mißbrauch der Kirchen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grandfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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