Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 682

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 682 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 682); 682 Gesetzblatt Teil II Nr. 77 Ausgabetag: 8. Dezember 1971 Anordnung über die Zahlung von Preisausgleichen im Zusammenhang mit Industriepreisänderungen Preisausgleiche für den Kohleplatzhandel vom 13. Oktober 1971 r § 1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für den Kohleplatzhandel aller Eigentumsformen. §2 Grundlage für den Preisausgleich (1) Die Betriebe des Kohleplatzhandels haben Anspruch auf einen Preisausgleich beim Verkauf von festen Brennstoffen (einschließlich Braunkohlenteerpech-koks und Petrolkoks), wenn in den Preisbestimmungen für bestimmte Abnehmer ein niedrigerer Preis festgesetzt ist als für den Kohleplatzhandel. (2) Der Anspruch auf Preisausgleiche entsteht im Zeitpunkt der Auslieferung der festen Brennstoffe. §3 Höhe des Preisausgleiches Die Höhe des Preisausgleiches ergibt sich aus der Differenz der für den Kohleplatzhandel und der für bestimmte Abnehmer gültigen Preise. §4 Nachweispflicht (1) Die Betriebe des Kohleplatzhandels haben über den Verkauf fester Brennstoffe für die Hausbrandversorgung und über die Lieferung fester Brennstoffe an solche Abnehmer, für die andere Preise gültig sind als für den Kohleplatzhandel, einen Nachweis in Form von Rechnungsdurchschriften, Verkaufslisten oder gleichwertigen Unterlagen zu führen. (2) Der gemäß Abs. 1 geforderte Nachweis muß mindestens folgende Angaben enthalten: Tag der Auslieferung, Empfänger, Brennstoffart entsprechend den gültigen Preisbestimmungen, Menge und berechneter Preis insgesamt. (3) Der Nachweis für Lieferungen, außer für die Hausbrandversorgung, hat einheitlich durch den Kohleplatzhandel aller Eigentumsformen in Form von Rechnungsdurchschriften zu erfolgen. §5 Planung des Preisausgleiches Die Mittel für Preisausgleiche sind für die Betriebe des staatlichen Kohleplatzhandels sowie des Kommissionshandels vom Staatlichen Kohlekontor als Zuführungen aus dem Staatshaushalt und zu planen. §6 " Anmeldung, Kontrolle und Auszahlung der Preisausgleiche (1) Für die Anmeldung, Kontrolle und Auszahlung von Preisausgleichen gemäß § 3 sind die Bestimmungen der Anordnung vom 1. Februar 1964 über die Auszahlung und Kontrolle von produktgebundenen Preisstützungen (GBl. II S. 158) anzuwenden, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. (2) Die Betriebe mit staatlicher Beteiligung und die privaten Betriebe des Kohleplatzhandels melden die Preisausgleiche bis zum 2. Werktag nach Ablauf jeder Dekade für die vorangegangene Dekade für Lieferungen von festen Brennstoffen an solche Abnehmer, für die nach den preisrechtlichen Bestimmungen andere Preise gültig sind als für den Kohleplatzhandel, beim zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, an. Die Form der Anmeldung legt der Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises fest. (3) Die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen, haben die Anträge zu prüfen und die Preisausgleiche innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Anträge auszuzahlen. (4) Die BHG legen dem zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, jeweils bis zum 5. Werktag nach Ablauf eines Monats für den vorangegangenen Monat einen Nachweis vor. Dieser Nachweis muß die von der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik abgeforderten und mit dem Staatshaushalt verrechneten Ausgleichsbeträge für feste Brennstoffe enthalten, auf die die BHG Anspruch haben. (5) Die Betriebe des staatlichen Kohleplatzhandels und des Kommissionshandels rechnen die Preisausgleiche, auf die $ie nach den preisrechtlichen Bestimmungen Anspruch haben, beim Staatlichen Kohle-kontcr ab. c § 7 Finanzierung (1) Die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen, finanzieren die Preisausgleichszahlungen nach § 6 Abs. 2 zu Lasten des zentralen Haushaltes. für die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG), Betriebe mit staatlicher Beteiligung und privaten Betriebe des Kohleplatzhandels von den Räten der Kreise, Abteilung Finanzen, zu Lasten des zentralen Haushaltes;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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