Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 557

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 557 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 557); 557 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1971 Berlin, den 1. September 1971 I Teil II Nr. 64 Tag 11.8. 71 Inhalt Verordnung zum Schutze der Tierbestände vor Tierseuchen, Parasitosen und anderen besonderen Gefahren Tierseuchen Verordnung Seite 557 11.8. 71 Erste Durchführungsbestimmung zur Tierseuchenverordnung 561 Verordnung zum Schutze der Tierbestände vor Tierseuchen, Parasitosen und anderen besonderen Gefahren Tierseuchenverordnung vom 11. August 1971 Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik, die Entwicklung einer intensiven Landwirtschaft, die kontinuierlich den Übergang zu industriemäßigen Formen der Produktion vollzieht, erfordert neue Formen und Methoden zum Schutze der Volkswirtschaft vor Tierseuchen, Parasitosen und anderen besonderen Gefahren für die Tierbestände. Die Verhütung, die Verhinderung der Weiterverbreitung und die schnelle Tilgung von Tierseuchen, Parasitosen und anderen besonderen- Gefahren für die Tierbestände sind eine wichtige Voraussetzung für die sozialistische Intensivierung in der Landwirtschaft, für eine hohe Effektivität der tierischen Produktion und deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, die unter breiter Einbeziehung der Genossenschaftsbäuerinnen, Genossenschaftsbauern, Landarbeiter und aller Bürger und ihrer Massenorganisationen durchzuführen ist. Auf der Grundlage des § 32 und in Durchführung der §§ 13 bis 21 des Gesetzes vom 20. Juni 1962 über das Veterinärwesen (GBl. I S. 55) ■ wird zum Schutze der Tierbestände vor Tierseuchen, Parasitosen und anderen besonderen Gefahren folgendes verordnet: I. , Geltungsbereich §1 (1) Diese Verordnung regelt die Rechte und Pflichten bei der Durchsetzung der Maßnahmen zum Schutze der Tierbestände vor Tierseuchen, Parasitosen und anderen besonderen Gefahren und die sich daraus ergebenden Aufgaben a) der LPG, GPG, Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer, Produktionsgenossenschaften werktätiger Pelztierzüchter, Produktionsgenossenschaften werktätiger .Zierfischzüchter, VEG, kooperativen Einrichtungen und anderen zwischengenossenschaftlichen und zwischenbetrieblichen j Einrichtungen, Betriebe und Einrichtungen der industriemäßigen Tierproduktion, volkseigenen Gestüte und Rennbetriebe, Betriebe der Be- und Verarbeitung tierischer Produkte und Rohstoffe, der Kühl- und Lagerwirtschaft, des Transportwesens, des Handels und sonstigen Betriebe und Einrichtungen sowie der Organisationen (im folgenden Produktionsgenossenschaften, Betriebe und Einrichtungen genannt) und der Bürger, die auf dem Staatsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik ständig oder zeitweise Tiere im Sinne dieser Verordnung halten, nutzen, handeln, transportieren oder sonst mit Tieren Umgang haben oder mit ihnen in Berührung kommen, die tierische Erzeugnisse und Rohstoffe gewinnen, be- und verarbeiten, lagern oder vorrätig halten, in den Verkehr bringen oder transportieren, die in die Durchführung von Seuchenverhü-tungs- und Bekämpfungsmaßnahmen einbezogen werden, b) der Staats- und Wirtschaftsorgane bei der Leitung, Planung, Organisation und Kontrolle. (2) In den Bereichen des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Nationale Verteidigung und des Ministeriums für Staatssicherheit wird die Durchführung dieser Verordnung durch gesonderte Vereinbarungen zwischen dem Vorsitzenden des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik und den Leitern der genannten zentralen staatlichen Organe geregelt. §2 (1) In den Produktionsgenossenschaften, Betrieben und Einrichtungen sind die vorbeugenden Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen, Pa-rasitgsen und 'anderen besonderen Gefahren für die Tierbestände Bestandteil des veterinärhygienischen Sicherungssystems und bilden die Grundlage für entsprechende Maßnahmen in der Leitung, Planung, Technologie und Kontrolle der Produktion. (2) Die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane, die Vorstände der Produktionsgenossenschaften und die Leiter der Betriebe und Einrichtungen haben alle Voraussetzungen für die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen, Parasitosen und anderen besonderen Gefahren für die Tierbestände zu schaffen und die dazu notwendigen finanziellen, materiellen und personellen Aufwendungen zur Sicherung der Einheit von Produktion und Tierhygiene zu planen. (3) Bürger, die Tiere halten, sind verpflichtet, für diese Tiere solche Bedingungen zu schaffen, daß eine Gefährdung der Gesundheit der Tiere nicht eintritt. Sie haben zu sichern, daß von diesen Tieren keine Übertragung von Krankheiten, Parasitosen und anderen besonderen Gefahren auf andere Tiere und Menschen ausgeht. §3 Für die Wissenschaft und Forschung ergibt sich die Verpflichtung, unter Ausnutzung internationaler Erfahrungen und einer engen Zusammenarbeit mit der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der AbteilunJ Einige Grundsätze zum operativ-taktischen Verhalten der Angehörigen der Paßkontrolleinheit bei Prüfungshandlungen, Durchsuchungen und Festnahmen sowie zur Beweissicherung, Staatssicherheit Heg.

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