Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 78

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 78 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 78); 78 Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 13. Februar 1970 Zentralverwaltung für Statistik, der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium für Materialwirtschaft festgelegten verringerten Nomenklaturen im Rahmen der einheitlichen Nomenklatur für die Planung, Bilanzierung und Abrechnung durchzuführen. In die Ausarbeitung dieser Nomenklaturen sind durch die Industrieministerien die nachgeordneten bilanzverantwortlichen Organe einzubeziehen. 3.3. Die Erfassung von Plandaten des erzeugnisbezo-gonen Materialverbrauchs durch Planinformationen hat nur in Ausnahmefällen zu erfolgen. Die Festlegungen dazu werden durch die Staatliche Plankommission im Perspektivplanzeitraum gesondert getroffen. 3.4. Zur rationellen Schaffung einer einheitlichen und stabilen Datenbasis für die Teilverflechtungsmodellierung und Material-, Ausrüslungs- und Konsumgüterbilanzierung ist zwischen den wirtschaftsleitenden Organen bezogen auf vor-und nachgelagerte Kooperationsstufen der Abruf von Plandaten über den erzeugnisbezogenen Materialverbrauch zu organisieren. Dazu sind zwischen den beteiligten wirtschaftsleitcnden Organen entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. 3.5. Die Ergebnisse der verbraucherseitigen Abrechnung der Materialbewegung sind durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik den bilanzierenden Organen zur Auswertung zu übergeben. 3.6. Die Leiter der Betriebe, volkseigenen Kombinate und WB haben ausgehend von den neuen qualitativen Anforderungen an die Bilanzierung materialwirtschaftlicher Prozesse, insbesondere dui-ch die unmittelbare Einbeziehung der Teilverflechtungsmodellierung in die Planung und Wirtschaftsführung, unverzüglich Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der mit der materiellen Bilanzierung betrauten Kader festzulegen sowie weitere kadermäßige Voraussetzungen zu schaffen V. Anwendung der periodischen und Callweisen Bilanzinfonnationen für die Planung und Abrechnung auf der Grundlage einheitlicher Arbeitsmittel 1. Periodische Bilanzinformationen (lieferseitig) für die Planung und Abrechnung sowie Ausarbeitung der Material-, Ausrüslungs- und Konsumgüterbilanzen 1.1 Zur Wahrnehmung der Bilanzverantwortung sind von den informalionspflichtigen Betrieben, Einrichtungen und volkseigenen Kombinaten an die bilanzierenden Organe periodische Bilanzinformalionen für die Ausarbeitung und Abrechnung der Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen des Jahresplanes auf den einheitlichen Arbeitsmitteln bei gleichzeitiger Unterrichtung des übergeordneten Organs zu geben. 1.2. Die bilanzierenden Organe arbeiten die Entwürfe der Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen zum Jahresplan auf dem einheit- lichen Arbeitsmittel aus und legen diese mit dem Planentwurf zum Jahresplan dem übergeordneten bilanzverantworllichen Organ vor. Als Bestandteil dieser Bilanzentwürfe sind außerdem folgende Planinformationen formlos vorzulegen: Nachweis über die Bedarfsdeckung, insbesondere für die vorrangige Sicherung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben, sowie Programme zur Deckung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs Lösungsvorschläge mit Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen zur Entscheidung von Bilanzproblemen, die nachweisbar nicht eigenverantwortlich entschieden werden können Konzeption über die Deckung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs aus der Inlandsproduktion oder aus der Industrie-kooperation mit der UdSSR und anderen sozialistischen Ländern bei planmäßig vorgesehenen Produktionseinstellungen und -Verlagerungen auf Grund von Struktur- und anderen Entscheidungen Konzeption für die Vorratsproportionierung sowie Maßnahmen zur Verkürzung verbindlicher Lieferfristen Nachweis über die Bildung von Planungsund Bilanzreserven (operative Bilanzreserven in Mengen und Wert) und von Wirtschaf ts-reserven an wichtigen Erzeugnissen (Zuführung und Bestand). 1.3. Zu den periodischen Bilanzinformationen für die Abrechnung sind bei Abweichungen vom Volkswirtschaftsplan und von den abgeschlossenen Verträgen die bilanzierenden Organe berechtigt, von den Informationspflichtigen eine kurze Begründung anzufordern. Es ist nicht zulässig, hierfür ein Schema vorzuschreiben und zusätzliche Kennziffern ohne Zustimmung der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zu fordern. 1.4. Die. bilanzierenden Organe übergeben auf der Grundlage der überprüften und aufbereiteten betrieblichen Bilanzinformalionen für die Abrechnung der Material-, Ausrüstungs- und Kon-sumgüterbilanzen des Jahresplanes die Ergebnisse auf dem einheitlichen Arbeitsmittel an die im Verteiler festgelegten zentralen Staatsorgane. 1.5. Die detaillierten Regelungen zur Anwendung der periodischen Bilanzinformationen (lieferseitig) sowie für die Ausarbeitung der Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen sind in der Arbeitsanleitung (Anlage 3) getroffen. 2. Fallweise Bilanzinformationen (lieferseitig) zur Ausarbeitung und Durchführung des Jahrcspla- nes 2.1. Fallweise Bilanzinformationen (lieferseitig) im Sinne der Verordnung vom 26. März 1969 über das Berichtswesen (GBl. II S. 195) sind: Fallinformationen Auftragsinformationen , Initiativinformationen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trägt gegenüber dem Untersuchungsorgan, dem Staatsanwalt und dem Gericht volle Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft entsprechend der vorgenannten Grundsätze.

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