Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 769

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 769 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 769); Gesetzblatt Teil II Nr. 102 Ausgabetag: 28. Dezember 1970 769 Kalendertagen. Der Berechnung der Bestattungsbeihilfe ist der Teil der beitragspflichtigen Jahreseinkünfte zugrunde zu legen, der auf einen Kalendermonat entfällt. § 10 Die Familienangehörigen der Pflichtversicherten haben Anspruch auf Sachleistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und bei Mutterschaft, Bestattungsbeihilfe sowie als Hinterbliebene auf Rentenleistungen nach den Rechtsvorschriften, die für Familienangehörige von Arbeitern und Angestellten gelten. Das gilt sinngemäß für Empfänger einer Vollrente. Sonstige Bestimmungen § 11 (1) In Genossenschaften mit mindestens 30 Mitgliedern erfolgt die Berechnung, Gewährung bzw. Genehmigung von Sach- und Geldleistungen der Sozialversicherung für die Mitglieder und ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen durch die Genossenschaft. (2) Die Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik ist berechtigt, a) die Berechnung, Gewährung bzw. Genehmigung von Sach- und Geldleistungen der Sozialversicherung für die dm Abs. 1 genannten Genossenschaften selbst durchzuführen, wenn die zur ordnungsgemäßen Leistungsgewährung erforderlichen Voraussetzungen in der Genossenschaft nicht vonliegen, b) die Berechnung, Gewährung bzw. Genehmigung von Sach- und Geldleistungen der Sozialversicherung auf Antrag des Vorstandes der Genossenschaft auch Genossenschaften mit weniger als 30 Mitgliedern zu übertragen, wenn die zur ordnungsgemäßen Leistungsgewährung erforderlichen Voraussetzungen in der Genossenschaft vorliegen. (3) Die Genossenschaften haften für Beträge, die durch Nichtbeachtung von Rechtsvorschriften und Richtlinien der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik unrechtmäßig gezahlt werden. § 12 (1) Für Mitglieder der Genossenschaften, die gleichzeitig auf Grund eines Arbeitsrechtsverhältnisses oder einer anderen Tätigkeit bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten versicherungs- und beitragspflichtig sind, ist die Versicherungs- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vorrangig. (2) Für Mitglieder der Genossenschaften, die gleichzeitig nach § 3 Abs. 2 der Verordnung vom 21 .November 1963 über die Besteuerung der zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen der Landwirtschaft sowie über die Steuern und die Sozialversicherung ihrer Beschäftigten (GBl. II S. 797) versicherungs- und beitragspflichtig sind, ist diese Versicherungs- und Beitragspflicht vorrangig. (3) Für Mitglieder der Genossenschaften, die gleichzeitig aus einer anderen Tätigkeit bei der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik versicherungs- und beitragspflichtig sind, ist die Versicherungs- und Beitragspflicht als Mitglied der Genossenschaft vorrangig. §13 Werktätige, die in einem Arbeitsrechtsverhältnis zur Genossenschaft stehen, einschließlich Lehrlinge, die nicht Mitglieder der Genossenschaft sind, sind bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften versicherungspflichtig. Das gilt auch für die vorübergehend beschäftigten Saisonarbeitskräfte. Übergangsbestimmungen §14 Die Beiträge für beitragspflichtige Einkünfte aus dem Jahre 1970 sind nach den bis zum 31. Dezember 1970 geltenden Rechtsvorschriften zu zahlen. §15 Bestand bereits bis zum 31. Dezember 1970 Anspruch auf Geldleistungen der Sozialversicherung und dauert der Leistungsfall noch an, tritt durch diese Verordnung keine Veränderung der Leistungen ein. Während der 7. bis 13. Woche der Arbeitsunfähigkeit im Jahre 1971 besteht für Mitglieder der Genossenschaften mit 2 und mehr Kindern Anspruch auf das erhöhte Krankengeld oder Hausgeld. §16 Durchführungsbestimmungen erläßt der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik und dem Minister der Finanzen. §17 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Verordnung vom 19. Februar 1959 über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (GBl. I S. 137), Zweite Durchführungsbestimmung vom 11. Februar 1960 zur Verordnung über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (GBl. I S. 112), Dritte Durchführungsbestimmung vom 4. September 1968 zur Verordnung über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (GBl. II S. 822); 2. Zweite Verordnung vom 11. Februar 1960 über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (GBl. I S.lll); 3. Dritte Verordnung vom 4. September 1968 über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (GBl. II S. 775). (3) Ab 1. Januar 1971 sind für die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften werktätiger Binnenfischer nicht mehr anzuwenden: 1. Verordnung vom 30. April 1959 über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (GBl. I S. 513), Erste Durchführungsbestimmung vom 30. April 1959 zur Verordnung über die Sozialpflichtversicherung für Mitgliederder Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (GBl. I S. 514),;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 769 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 769) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 769 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 769)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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