Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 742

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 742 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 742); Gesetzblatt Teil II Nr. 100 Ausgabetag: 22. Dezember 1970 tciliglcn Kombinaten, Industrie- und Außenhandelsbetrieben sowie Außcnhandclsorgäncn auf der Grundlage der staatlichen Auflagen nac!: Quartalen und Monaten zu planen und von, dem jeweils übergeordneten Organ zu bestätigen. Außerdem sind die Zahlungseingänge aus früheren Forderungen zu planen. Die zentralen Staatsorgane erhalten auf Vorschlag ntm Miimtms für Auhenwirucnati, ciurih den Vor sitzenden der Staatlichen Plankommission die staatlichen Auflagen für den Export in die Sowjetunion sowie in die Wirtschafts- und Währungsgebiete gegliedert nach Quartalen. Ausgewählte Betriebe, volkseigene Kombinate und VVB, die für das Wachstum der Exportkraft der Deutschen Demokratischen Republik von entscheidender Bedeutung sind, erhalten die staatlichen Auflagen für den Export von ihrem übergeordneten Organ in der verbindlichen Unterteilung nach Quartalen vorgegeben. Sie planen die Exportlieferungen auf dieser Grundlage nach Quartalen und Monaten. Durch die Organe der Außenwirtschaft sind für die in den Länderplänen fcstgclcgtcn Exportwaren rechtzeitig die erforderlichen Importlizenzen zu beschaffen. Im Interesse der Sicherung der Zahlungsbilanz erhalten die bilanzverantwortlichen Ministerien auf Vorschlag des Ministers für Außenwirtschaft durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission staatliche Plankcnnziffcrn 'für den Import nach Quartalen vorgegeben. Die bilanzverantwortlichen Ministerien übergeben den bilanzierenden Organen die entsprechenden Kennziffern. Die Quartalsvorgaben sind von den Ministern auf der Grundlage des Planes so festzulegen, daß sie den Erfordernissen des Reproduktionsprozesses ' und der erteilten staatlichen Auflagen für die Produktion entsprechen. Die Quartalsvorgaben für den Import sind in Verbindung mit den vom Minister für Außenwirtschaft“ erteilten Lizenzen die verbindliche Begrenzung für die Durchführung des Importplanes. Für volkswirtschaftlich entscheidende Rohstoffe und versorgungswichtige Importgüter sind durch die bilanzverantwortlichen Staatsorgane im Rahmen der bestätigten Quartalsvorgaben Liefergrafiken auszuarbeiten. Sie sind durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission in Abstimmung mit dem Minister für Außenwirtschaft zu bestätigen. Das außenwirtschaftliche Informationssystem ist so zu vervollkommnen und zu handhaben, daß eine wirksame Kontrolle und vorausschaucndc Leitungstätigkeit zur Sicherung der Planaufgaben "und zur Steuerung der Zahlungsbilanzen nach Ländern und Währungsgebieten gewährleistet ist. Aus zwischenstaatlichen Abkommen und Vereinbarungen, einschließlich der Vereinbarungen über Kooperation und Spezialisierung zu realisierende Verpflichtungen, sind im Rahmen der staatlichen riankennziffcrn für den Ex- und Import durchzuführen. Die Industrieminister und die anderen Leiter der zentralen Staatsorgane sind verpflichtet, die ihnen nach geordneten Organe, Betriebe und Kombinate anzuweisen, die in zwischenstaatlichen Abkommen und Vereinbarungen'eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes zu realisieren. Durch eine staatliche Ordnung ist für alle auf dem Gebiet der Außenwirtschaft abzuschließenden zwischenstaatlichen Abkommen und Vereinbarungen i das Verfahren ihrer Vorbereitung, Planung und Bilanzierung sowie Realisierung einschließlich des I Zusammenwirkens der daran beteiligten Organe und wichtiger Betriebe und'Kombinate zu regeln. Zur Stimulierung der Übererfüllung der staatlichen Planauflagen für den Export nach Wirtschafts- und Währungsgebieten erhalten die Betriebe, Kombinate und Außenhandelsbetriebe bei Übererfüllung der ' kumulativen Monatsaufgaben des Planes Sonclerzufiihrungcn zum Prämienfonds. Bei Nichl-umuiung dar. kumutauvun ivtimourtuft.wiom aus Planes sind die Zuführungen zum Prämienfonds spürbar zu kürzen. Die hierzu erforderlichen Regelungen sind vom Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne und dem Minister für Außenwirtschaft in Abstimmung mit den zuständi-den Staatsorganen auszuarbeiten und ( dem Ministerrat zur Beschlußfassung vorzulegen. Die bisher geltende Regelung über Valufaanrecht und Valutaschuld wird aufgehoben. In den volkseigenen Betrieben und Kombinaten, die einer VVB eines Industrieministeriums oder des Ministeriums für Bauwesen unterstehen, sowie in den volkseigenen Kombinaten, die einem Industrieministerium oder dem Ministerium für Bauwesen direkt unterstehen, wird ein einheitliches Betricbscrgcbnis gebildet. ' Betriebe und Kombinate, die noch Zuschüsse für den Export benötigen, erhalten staatliche Exportstützungen auf der Grundlage der im Plan festgelegten Exportrentabilität. Diese Exportstützungen sind den Betrieben und Kombinaten in der mit einem staatlichen Normativ prozentual festgelegten Höhe auch für die Übererfüllung der staatlichen Planauflage für den Export nach Wirtschaftsgebieten zu gewähren. Ausgewählte Betriebe und Kombinate erhalten ein staatliches Normativ für den Exportgewinnanteil des Betriebes. Die Außenhandelsbetriebe haben verstärkte Anstrengungen darauf zu richten, gemeinsam mit den volkseigenen Betrieben und Kombinaten durch die Erschließung aufnahmefähiger und stabiler Märkte und den weiteren Aufbau einer rationellen Absatz-und Bezugsorganisation die Erfüllung der staatlichen Außenwirtschaftsaufgaben mit wachsender volkswirtschaftlicher Effektivität zu gewährleisten. Um die Leitungstätigkeit und die Initiative der Werktätigen in den Organen der Außenwirtschaft mit großem Nachdruck auf die Realisierung eines, höchstmöglichen Valutaaufkommens, die Weitere Verbesserung der Valutapreise und auf die Gestaltung optimaler Zahlungsbedingungen auszurichten, ist ab 1971 als Maßstab für die Bewertung der Leistungen der Außenhandelsbetriebe die Erfüllung des Valutaaufliommcnsplancs einzuführen. Die Erfüllung des Valutaaufkommensplanes für das sozialistische und das nichtsozialistisclie Wirtschaftsgebiet wird zur Hauptkennziffer für die Zuführung zum Prämienfonds der Außenhandelsbetriebe. Die Erfüllung und Übererfüllung dieser Hauptkennziffer ist stark zu stimulieren. Bei Nichterfüllung des Valutaaufkommensplanes sind die Zuführungen zum Prämienfonds in erheblichem Maße zu reduzieren. Diese Prämienfondsregelung für 1971 ist durch den Minister für Außenwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne und den übrigen staatlichen Organen bis Ende Dezember 1970 auszuarbeiten. Die in Abhängigkeit von der Erfüllung der Planaufgaben für den Export und Import zu realisierende Handelsspanne dient den Außenhandelsbetrieben zur Finanzierung der Zirkulationskosten und zur Erwirtschaftung eines planmäßigen Gewinns.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen.

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