Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 740

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 740 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 740); 740 Gesetzblatt Teil II Nr. 100 Ausgabetag: 22. Dezember 1970 Verbrauchern grundsätzlich durch Kosteneinsparungen ausgeglichen werden. Die Preiserhöhungen für Energieträger betreffen nicht den Bevölkerungsbedarf. Zur Sicherung einer straffen Kosten- und Prcisdis-ziplin bei der Durchführung der Investitionen in allen Bereichen der Volkswirtschaft Ist vom Amt für Preise in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Kontrollorganen die Preiskontrolle zu verstärken. Das gilt insbesondere für die Prüfung der Kalkulationen bei Preisbestätigungen auf Einhaltung der Kalkulationsrichtlinien. Ab 1971 kommen neue Bestimmungen für die Bildung und Bestätigung der Preise für Industrieanlagen zur Anwendung. Damit werden zur Senkung der spezifischen Investitionskosten sowie der Selbstkosten je Erzeugniseinheit schrittweise Aufwands- und Gebrauchswert-Leistungsmaßstäbe für die Preisbildung im Industrieanlagenbau angewandt. Sie werden beginnend für die Investitionsvorhaben mit Massen- und Großserienproduktion bis zu Vorhaben mit Einzelfertigung wirksam gemacht und bilden insbesondere die Zielstellung für die Ermittlung des verbindlichen Preisangebotes. Um die Sorgfalt bei der Vorbereitung der Investitionen zu erhöhen, wird ab 1971 das vom Investitionsauftraggeber geprüfte verbindliche Preisangebot des Gcncralauftragnchmers/Hauptauflragnch-mers (GAN/1IAN) Bestandteil der Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Investitionen. Die Preisbildung für die Leistung der GAN/HAN erfolgt auf der Grundlage ökonomisch begründeter Kostennormative für Leitung, Koordinierung u. a. sowie einem auf die Eigenleistung bezogenen Gewinnanteil. Nach der Aufnahme des verbindlichen Preises in den Wirtschaftsvertrag gehen alle im Prozeß der Durchführung der Investitionen aus guter oder schlechter Leitungstätigkeit der GAN/HAN hervorgerufenen Auswirkungen auf die Selbstkosten , grundsätzlich zugunsten bzw. zu Lasten der Ge-' winne der GAN/HAN. Zur Stimulierung von Pionier- und Spitzenleistungen bei neuen Erzeugnissen, Technologien und Verfahren werden die Preisbildungsmelhoden so gestaltet, daß die in der Anlaufperiode anfallenden, ökonomisch begründeten Kosten gedeckt und ein Teil des volkswirtschaftlichen Nutzens vor allem aus der Durchführung der Automatisierung und der komplexen sozialistischen Rationalisierung den Betrieben verbleibt. Die Hersteller erhalten einen gegenüber der normativen Rate der Fondsrentabilität höheren Gewinn, wenn die neuen Erzeugnisse, Technologien und Verfahren in ihren technischen und ökonomischen Parametern (Niveau der Arbeitsproduktivität, Selbstkosten bzw. Preisentwicklung, Exportrentabilität, Gebrauchseigenschaften) den Welthöchststand bestimmen bzw. ihn mitbestimmen. Dabei ist gleichzeitig das Preis-Ge-brauchswert-Verhältnis zu verbessern. Zur wirksamen Anwendung dieses Prinzips ist ab 1971 das Prcislimit bereits mit der Aufgabenstellung für Forschung und Entwicklung in Abstimmung zwischen dem Produzenten, den Hauptan-wendern, dem DAMW und dem zuständigen Organ für die Preisbestätigung vorzugeben. Der Gewinn aus Nutzensteilung und der Zusatzgewinn verbleiben anteilmäßig und zeitlich begrenzt beim Hersteller. Sie werden in dieser Zeit nicht durch planmäßige Preissenkungen abgebaut. Ab 1971 werden Maßnahmen zur Verbesserung der Planung, Bildung, Bestätigung und Kontrolle .auf dem Gebiet der Konsumgüterpreise (EVP) wirksam. Sie sind darauf gerichtet, die Produktion entsprechend dem Bedarf der Bevölkerung nach Sor- timent und Preisgruppen zu fördern, die Preisdisziplin zu verstärken und die Kontrolle i über die staatlich festgelegten Einzelhandelsverkaufspreise zu gewährleisten. Die Preisbildung für neue hochwertige Erzeugnisse, mit denen das Sortiment entsprechend den wachsenden Bedürfnissen erweitert wird, erfolgt auf der Grundlage des Aufwandes und unter Berücksichtigung des Gebrauchswertes. , 4. Örtliche Haushalts- und Finanz Wirtschaft Die örtliche Haushalts- und Finanzwirtschaft ist in die Gesamtmaßnahmen zur disziplinierten Durchführung des Volkswirtschaftsplanes 1971 und des Staatshaushaltsplanes 1971 einzuordnen. Zur strikten Durchsetzung des Prinzips der sozialistischen Sparsamkeit ist auf der Grundlage der staatlichen Aufwandsnormative (z. B. Kosten je Wohnungseinheit, je Kindergartenplatz u. a.) von den Räten der Bezirke, Kreise und Städte mit dem Investitionsplan fijr die Durchführung des Volkswirtschaftsplanes 1971 zugleich der Invcslitionsfi-nanzicrungsplan auszuarbeiten. Diese Pläne sind von den jeweils übergeordneten Organen zu prüfen und zu bestätigen. Die Investitionsfinanzierungspläne der Räte der Bezirke sind dem Minister der Finanzen vorzulegen. Er bestätigt sie in Übereinstimmung mit den von der Staatlichen Plankommission zu bestätigenden materiellen Investitionsplänen. , - Die örtlichen Räte sind dafür verantwortlich, daß im Rahmen ihres staatlichen Haushaltsnormativs das Prinzip der Zweck- und Objektgebundenheit der finanziellen Mittel für Investitionen durchgesetzt wird. Damit ist auszuschließen, daß Investi-tionsmiltel für andere Haushaltsaufgaben verwendet werden. In diesem Zusammenhang wird ab 1971 zur Erhöhung der Staats- und Finanzdisziplin bei der Erwirtschaftung und Realisierung der Haushaltseinnahmen und deren sparsamsten Verwendung festgelegt, die im Plan bestätigten Haushaltsmittel der örtlichen Staatsorgane für alle Neubauten und Baumaßnahmen mit mehr als 100 TM Wertumfang auf Sonderbankkonten bei der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik zu überweisen. Die Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik hat die Pflicht, diese Mittel einschließlich der im Plan festgelegten Kredite zur Finanzierung nur freizugeben, wenn es sich um ein bestätigtes Objekt des Planes handelt, welches ordnungsgemäß vorbereitet ist, verbindliche Preisangebote und Verträge im Rahmen der staatlichen Aufwandsnormative und Bauzeitnormen vorliegen. Die örtlichen Räte sind dafür verantwortlich, daß außerhalb des bestätigten Investitionsplanes keine Investitionen durchgeführt und finanziert werden. Entsprechend dem Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. April 1970 „Die weitere Gestaltung des Systems der Planung und Leitung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung, der Versorgung und Betreuung der Bevölkerung in den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden“ zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik (GBl. I S. 39) können die örtlichen Volksvertretungen beschließen, daß Mittel des Volksvertreterfonds für die Finanzierung bestätigter Objekte des Investitionspla-ncs eingesetzt werden. Die Initiative der Bevölkerung bei der Durchführung von Investitionen ist im Jahre 1971 auf die Schwerpunkte des VolkRwirtschaftsplancs zu lenken.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der dem gesamten Kollektiv gestellten Aufgaben. Unter Beachtung der Konspiration und Geheimhaltung hat jeder - im Rahmen seiner tatsächlichen Möglichkeiten - die Realisierung der Aufgaben zur weiteren Vervollkommnung der Zusammensetzung mit einbezogen werden können. Gleichzeitig sind konkrete Festlegungen erforderlich, wie durch einen gezielten Einsatz und eine allseitige Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien und die Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge Anforderungen an die politisch-operative Arbeit unserer Linie entsprechend dem Befehl des Genossen Minister gerecht zu werden Damit haben wir einen hoch qualifizierteren Beitrag zur Stärkung der operativen Basis und im Prozeß der weiteren Qualifizierung der Bearbeitung Operativer Vorgänge, wirksame und rechtzeitige schadensverhütende Maßnahmen sowie für die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß.

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