Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 738

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 738 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 738); 738 Gesetzblatt Teil II Nr. 100 Ausgabetage 22. Dezember 1970 Für die Deckung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs bzw. für die Bereitstellung von Erzeugnissen entsprechend den zentral feslgelegtcn Versorgungsaufgaben sind die Betriebe und Kombinate verantwortlich. Sie haben in Übereinstimmung mit den bilanzierenden Organen in Liefer- und Leistungskatalogen ihr planmäßiges Erzeugnissortiment festzulegen und ihre Produktion entsprechend dem Bedarf zu entwickeln. Die Produzenten haben den Abnehmern gegenüber die Pflicht, Angebote zu unterbreiten und Wirtschaftsverträge abzuschließen. Die den Betrieben und Kombinaten übergeordneten Organe haben die Wahrnehmung dieser Aufgabe zu kontrollieren. Der volkswirtschaftlich begründete Bedarf ergibt sich vor allem aus der zentralen staatlichen Planung und Bilanzierung der grundlegenden Proportionen, aus den erteilten staatlichen Auflagen an das bilanzierende Organ und vorliegenden Vorbestellungen, Bestellungen sowie abgeschlossenen Wirtschaftsverträgen. 5.3. Die Plan- und Bilanzdisziplin ist entscheidend zu erhöhen und bei Verletzung die Anwendung ökonomischer Sanktionen fcstzulcgcn. Die Produzenten bzw. Verbraucher haben bei we-sentlicheh Veränderungen ihrer bisherigen Aufkommensleistung bzw. ihres bisherigen Bedarfs das bilanzierende Organ rechtzeitig und unabhängig von den Terminen der Bilanzabstimmung zu informieren. Um eine hohe Qualität, Stabilität und Realität der vom Verbraucher auf der Basis des bestätigten Planes auszulösenden Bestellungen zu erwirken, werden Sanktionen für den Fall festgelegt, daß der Verbraucher nachträglich seine Vorbestellung bzw. Bestellung verändert. Im Jahre 1971 wird dieses System zunächst für die Positionen Bauleistungen, Projektierungsleislun-gen, komplette Datenverarbeitungsanlagen, BMSR-Anlagen, Werkzeugmaschinen, Traktoren und Me-talleichtbaukonstruktionen für Hochbau- und Transportleistungen entsprechend den Bestimmungen des Vertragsgesetzes angewandt. 5.4. Zur weiteren Qualifizierung der Planung und Bi- ■ lanzicrung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens wird ab 1971 folgendes festgelegt: Die Planung und Bilanzierung der Arbeitskräfte erfolgt in Übereinstimmung mit den für die planmäßige proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft im Plan festgelegten Aufgaben durch zentrale Vorbilanzierung der Entwicklung und des Einsatzes des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens nach Zweigen und Bereichen der Volkswirtschaft sowie nach Bezirken. Sie ist die verbindliche zentrale Orientierung für die Aus- arbeitung von Bilanzen in den Bezirken und Kreisen. Die Bilanzen der Räte der Bezirke sind vor der Staatlichen Plankommission zu verteidigen und zu bestätigen. Die zentral bestätigten Bilanzen sind verbindliche Grundlage für die Abstimmung der Räte der Bezirke mit den verantwortlichen wirtschaftsleitenden Organen zur Sicherung des geplanten Arbeitskräfteeinsatzes in der zentralgeleiteten Wirtschaft sowie für den Arbeitskräfteeinsatz in den Bereichen der Bezirke. III. III. Zur Gestaltung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und der materiellen Interessiertheit, des Preissystems, der Haushalts- und Finanzwirtschaft Auf der Grundlage des zentralen staatlichen Planes haben die Betriebe und Kombinate die erforder- lichen Mittel für gesamtgesellschaftliche Aufgaben des Staates, für ihre erweiterte Reproduktion und die materielle Interessiertheit zu erwirtschaften. Die Gesellschaft kann nur verbrauchen, was erwirtschaftet ist. Mit der konsequenten Anwendung des Prinzips der Eigenerwirtschaftung der Mittel wird das Entwicklungstempo der Volkswirtschaft mnOgeblieh flußt. Ausgehend von der Übereinstimmung der betrieblichen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen wird die Verantwortung und materielle Interessiertheit der sozialistischen Warenproduzenten auf den Nutzeffekt ihres Reproduktionsprozesses gerichtet. Mit der Anwendung der staatlichen Normative der wirtschaftlichen Rechnungsführung und der materiellen Interessiertheit werden die Planung und die wirtschaftliche Rechnungsführung entsprechend den materiellen und finanziellen Reproduktionsbedingungen enger miteinander verbunden. Für das Jahr 1971 haben folgende staatliche Normative der wirtschaftlichen Rechnungsführung und der materiellen Interessiertheit Gültigkeit: Produktionsfonds- bzw. Handelsfondsabgabe Nettogewinnabführung an den Staat Bildung des Fonds Wissenschaft und Technik leistungsabhängiger Lohnfondszuwachs (für ausgewählte Kombinate und Betriebe) Prämienfonds Kultur- und Sozialfonds. In Fortführung der mit dem ökonomischen System des Sozialismus erreichten Ergebnisse liegen auch dem Plan 1971 hohe Effektivitätsanforderungen zugrunde. Sie stellen die ökonomische Zielstellung für die Leiter der Betriebe und für die Führung des Kampfes der Werktätigen um die kontinuierliche allseitige Planerfüllung dar. 1. Anwendung der staatlichen Normative der wirtschaftlichen Rechnungsführung Die volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB erhalten ausgehend von den gesellschaftlichen Erfordernissen staatliche Normative, die mit den materiellen Bedingungen des Planes übereinstimmen. Dazu haben die Staatliche Plankommission, das Ministerium der Finanzen, die zuständigen Ministerien und die anderen Staatsorgane dem Plan 1971 u. a. folgende Kriterien zugrunde gelegt: Finanzbedarf des Staates, zu realisierendes materielles Investitionsvolumen und die Grundfondsquote, Kosten je 100 M Warenproduktion; Zuwachs an Warenproduktion bzw. Gewinn je 1 000 M Investitionen; Fondsrentabilität; Export- und Importrentabilität, volkswirtschaftliches Kreditvolumen für die Fi-, nanzierung der Fondsvorschüsse. Diese Kriterien sind auch bei der Kontrolle der Durchführung des Planes, insbesondere für die Beurteilung der Effektivitätsentwicklung, auszunutzen. Zur Erhöhung des ökonomischen Drucks auf hohe Grundfondseffektivität, insbesondere durch die volle Auslastung hochproduktiver Maschinen und Anlagen, auf den effektivsten Einsatz der Investitionsmittel sowie auf die Materialökonomie beträgt die Produktionsfondsabgabe (außer Landwirtschaft) für 1971 grundsätzlich 6%. Durch den Minister der Finanzen sind Vorschläge für die stärkere Stimulierung der Ausnutzung der vorhandenen Grundfonds, insbesondere durch höhere Schichtauslastung, auszuarbeiten. Grundlage für die Kontrolle der Durchführung des Planes bildet ein komplexes Kennziffernsystem. Die Planerfüllung wird an der Gesamtheit der da-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Bürgern der wegen vorwiegend mündlicher staatsfeindlicher Hetze und angrenzender Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehenden Staatsverbrechen, Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der erfolgten Fahnenfluchten von auf und die der verhinderten Fahnenfluchten von auf zurückge gangen.

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