Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 634

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 634 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 634); Gesetzblatt TeilII Nr. 90 Ausgabetag: 26. November 1970 634 sens und der Energiewirtschaft können grundsätzlich nur mit Zustimmung der Leiter der zuständigen übergeordneten Organe erteilt werden. 13. Die verantwortlichen Leiter haben in engem Zusammenwirken mit dem Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates sowie den zentralen und örtlichen Publikationsorganen zu sichern, daß eine rechtzeitige und wirksame Information der Öffentlichkeit durch Presse, Rundfunk und Fernsehen über wichtige Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung der „Woche der Winterbereitschaft und des Brandschutzes“ sowie bei der Bekämpfung der Auswirkungen extremer Witterungsverhältnisse mit dem Ziel erfolgt, die Werktätigen in die Lösung der damit verbundenen Aufgaben einzubeziehen. Siebente Durchführungsbestimmung* zum Jugendgesetz der DDR Weiterentwicklung der Bewegung „Messe der Meister von morgen“ vom 28. Oktober 1970 In Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend, dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, dem Präsidium der Kammer der Technik und dem Zentralvorstand der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft wird zur Durchführung des Jugendgesetzes der DDR vom 4. Mai 1964 (GBl. I S. 75) und des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. März 1967 „Jugend und Sozialismus“ (GBl. I S. 31) bestimmt: I. Geltungsbereich § :1 Diese Durchführungsbestimmung gilt für zentrale und örtliche Staatsorgane sowie wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Kombinate und staatliche Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt), landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften, Produktionsgenossenschaften des Handwerks und andere sozialistische Genossenschaften (nachfolgend Genossenschaften genannt), Bildungs- und Studieneinrichtungen, Einheiten und Dienststellen der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik. II. Grundsätze der Bewegung „Messe der Meister von morgen“ § 2 (1) Die Bewegung „Messe der Meister von morgen“ ist eine politische Bewegung der Jugend, die darauf gerichtet ist, daß sich die Mädchen und Jungen durch das aktive Mitwirken bei der Erfüllung der von der Gesellschaft zu lösenden Aufgaben ihrer Verantwortung für den Sozialismus bewußt werden und sich so zu allseitig gebildeten jungen sozialistischen Persönlichkeiten entwickeln. Als Massenbewegung der Kinder und Jugendlichen auf wissenschaftlich-technischem und ökonomischem Gebiet trägt sie entscheidend dazu bei, die * 6. DB vom 19. August 1970 (GBl. II Nr. 73 S. 519) Meister von morgen heranzubilden, jene jungen Menschen, die heute noch Erfahrungen sammeln, um morgen in der Lage zu sein, Pionier- und Spitzenleistungen zu vollbringen, gesellschaftliche Prozesse zu überschauen und von einem festen Klassenstandpunkt aus an deren Leitung teilzunehmen. Das Anliegen der Bewegung „Messe der Meister von morgen“ besteht darin, das Streben der Kinder und Jugendlichen nach eigener Verantwortung zu fördern und bei ihnen ein Höchstmaß an Initiative und Schöpfertum beim Arbeiten und Lernen auszulösen. (2) An der Bewegung „Messe der Meister von morgen“ können sich alle Altersgruppen der Jugend beteiligen. Die schöpferische Tätigkeit der jungen Arbeiter zur Erfüllung volkswirtschaftlicher Aufgaben steht dabei im Mittelpunkt. Die Bewegung „Messe der Meister von morgen“ knüpft an das Streben der Kinder und Jugendlichen an, in aller Öffentlichkeit ihr Wissen und Können, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten nachzuweisen. Sie trägt den Charakter eines öffentlichen Wettbewerbs und fördert den gesunden Ehrgeiz der Jugend, sich bei der Lösung komplizierter Aufgaben zu bewähren. (3) Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen, Vorsitzenden der Genossenschaften, Direktoren bzw. Rektoren der Bildungs- und Studieneinrichtungen, die Kommandeure der ' Einheiten und Dienststellen der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend Leiter genannt) sind dafür verantwortlich, daß den Kindern und Jugendlichen in der Bewegung „Messe der Meister von morgen“ alle Voraussetzungen zur vollen Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Talente geschaffen werden. Sie arbeiten dabei eng mit den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen insbesondere de- Freien Deutschen Jugend zusammen. Dabei sind besonders zu fördern: das schöpferische Basteln und Knobeln der Pioniere, FDJ-Mitglieder und Schüler der allgemeinbildenden polytechnischen und erweiterten Oberschulen in den Klubs und technischen Arbeitsgemeinschaften, durch den Unterrichtstag in der Produktion und ihre Mitarbeit in den Klubs junger Techniker, Jugendneuererkollektiven und anderen Jugendkollektiven der Betrieb '; die schöpferische Tätigkeit der Lehrlinge im sozialistischen Berufswettbewerb und bei der Schaffung moderner Lehr- und Lernmittel; das wissenschaftlich-technische Schöpfertum der jungen Facharbeiter, Genossenschaftsbauern, Ökonomen und Ingenieure in den Jugendkollektiven, bei Jugendobjekten, in der kollektiven Neuerertätigkeit und anderen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in Industrie und Landwirtschaft; die Leistungen der Studenten und jungen Wissenschaftler im Studentenwettstreit als Ergebnis ihres Schöpfertums im wissenschaftlich-produktiven Studium und in der Forschung und Entwicklung; das Schöpfertum der Jugendlichen der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik und der Grundorganisationen und Sektionen der Gesellschaft für Sport und Technik. Die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen in der Bewegung „Messe der Meister von morgen“ ist kontinuierlich über das ganze Jahr zu führen. (4) Die Planung der Bewegung „Messe der Meister von morgen“ durch die Leiter erfolgt nach den Rechtsvorschriften der Sechsten Durchführungsbestimmung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen des Entstehens feindlicher Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache . Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen.

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