Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 619

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 619 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 619); 619 Gesetzblatt TeilII Nr. 88 Ausgabetag: 21. November 1970 (5) Auf dem als Zollantrag gemäß Abs. 4 geltenden Exemplar Zollinhaltserklärung sind der Wert auf der Grundlage des Vertrages mit dem ausländischen Käufer in der im Vertrag genannten Währung und der M-Betriebspreis anzugdben. Aiuf den für postalische Zwecke beigefügten Exemplaren ist nur der Wert auf der Grundlage des Vertrages mit dem ausländischen Käufer in der im Vertrag genannten Währung anzugeben. (6) Zum Zollantrag gehört das Genehmigungsdokument gemäß § 4 Abs. 1 der Fünfzehnten Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz, das gemäß § 4 Abs. 4 der Fünfzehnten Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz beim zuständigen Postzollamt hinterlegt .ist. (7) Im Zollantrag ist deutlich sichtbar der Vermerk „Ausfuhrgenehmigung beim PZA hinterlegt“ .anzubringen. (8) Das Postzollamt hat die Ausfuhrsendungen auf der Grundlage der Zollinhaltserklärung oder des Warenbegleitscheines und/oder Warenbegleitscheines für Teilsendungen abzufertigen. Der als Zollantrag geltende Warenbegleitschein und/oder Warenbegleitschein für Teilsendungen ist mit Kontrollstempel-abdruck zu versehen und bei der Sendung zu belassen. § 15 Versand der Postsendungen (1) Sofern bei der Abfertigung von Ausfuhrsendun- gen zum Postzollverkehr mehrere Pakete zu einem Zollantrag gehören, ist auf dem Paket, dem der Zollantrag beigefügt ist, der Vermerk „ (Anzahl) Paket-Nr / / / “ anzugeben. Auf den anderen Paketen ist zu vermerken „Zollantrag siehe Paket-Nr“. (2) Ausfiuhrsendungen, die zum Postzollverkehr abgefertigt werden sollen, sind .bei dem für den Versender örtlich zuständigen Postamt aufzuliefem. Eine direkte Auflieferung bei dem für den Versender zuständigen Postamt, an dessen Sitz sich ein Postzollamt befindet, ist ebenfalls zugelassen. (3) Ein Wechsel der Versandart vom Postversand auf Abfertigung zur indirekten Ausfuhr ist zulässig. § 16 Wechsel der Versandart (1) Soll gemäß § 11 Abs. 4 anstatt festgelegtem Frachtversand die Ausfuhr von einer oder mehreren Sendungen auf dem Postwege erfolgen, ist wie folgt zu verfahren: 1. Hat das zuständige Binnenzollamt gemäß „ § 7 Abs. 3 auf die Anmeldung zur Abfertigung verzichtet, so kann der Versender die Ausfuhrsendung nach Eintragung auf dem Genehmigungsdokument in eigener Verantwortung zum Postversand bringen. 2. Hat das zuständige Binnenzollamt keinen Verzicht auf die Anmeldung zur Abfertigung gemäß § 7 Abs. 3 ausgesprochen, so ist die A-usfuhrsendung durch den Versender unter Vorlage des Exemplars „Herstellerbetrieb“ des Genehmigungsdokumentes und eines Zollantrages dem zuständigen Binnen-zollamt vorzuführen. Das Binnenzollamt fertigt die Ausfuhrsendung zur indirekten Ausfuhr ab. Der Versender liefert die abgefertigte Ausfuhrsendung beim örtlich zuständigen Postamt auf. (2) Soll gemäß § 15 Abs. 3 anstatt festgelegtem Postversand die Ausfuhr von einer oder mehreren Sendungen auf dem Frachtwege erfolgen, ist wie folgt zu verfahren : 1. Bei Ausfuhren in sozialistische Staaten hat der Versender die zum Postversand vorgesehenen Ausfuhrsendungen in eigener Verantwortung in die Genehmigungsdokumente einzutragen und abzubuchen. Im übrigen ist nach den §§ 7, 8, 10 und 11 zu verfahren. 2. Bei Ausfuhren in nichtsozialistische Staaten hat der Versender den Zollantrag für die Ausfuhrsendung dem Postzollamt, bei dem das Genehmi-gungsdokument hinterlegt wurde, zur Bestätigung der Vorlage des Genehmigungsdokumentes und entsprechenden Abschreibung einzureichen. Das Postzollamt bestätigt die Vorlage des Genehmigungsdokumentes sowie die vorgenommene Abschreibung durch einen Vermerk auf dem Zollantrag und schickt diesen unverzüglich an den Versender zurück, der daraufhin die Abfertigung zur indirekten Ausfuhr beim Binnenzollamt nach den Festlegungen der §§ 7, 8, 10 und 11 vornimmt. (3) In Ausnahmefällen kann für Ausfuhrsendungen, deren Ausfuhr auf dem Postwege vorgesehen ist, eine Abfertigung durch ein Binnenzollamt zur indirekten Ausfuhr vorgesehen werden. In diesen Fällen ist im Genehmigungsdokument der Vermerk ■ „Postversand Zollabfertigung erfolgt durch ein Binnenzollamt“ anzubringen. Das Genehmigungsdokument ist beim Versender zu hinterlegen. Die Ausfuhrsendungen sind nach "Abfertigung durch das Binnenzollamt unter Beifügung des Zollantrages beim örtlichen Postamt aufzuliefem. V. Sonstige Bestimmungen $ 17 Versand durch. Unterlieferanten (1) Liegt als Genehmigungsdoloument ein Exportauftrag, Exportauftrag (T) oder ein Lieferauftrag auf den Namen eines Hauptlieferanten vor und soll die Ausfuhr unmittelbar durch einen Unterlieferanten erfolgen, so sind für den Lieferanten des Unterlieferanten vom Hauptlieferanten Ausfuhrmeldungen bzw. Warenbegleitscheine für Teilsendungen auszustellen. Die in der Ausfuhrmeldung bzw. dem Warenbegleitschein für Teilsendungen angegebenen Mengen und Werte für den Lieferanteil des Unterlieferanten sind vom Hauptlieferanten in eigener Verantwortung auf dem Genehmigungsdokument einzutragen und abzubuchen. (2) Die für den Lieferanteil des Unterlieferanten ausgestellten und bestätigten Ausfuhrmeldungen bzw. Warenbegleitscheine für Teilsendungen können für eine oder mehrere Ausfuhrsendungen durch den Unterlieferanten benutzt werden. Die bestätigten Ausfuhrmeldungen bzw. Warenbegleitscheine für Teilsendungen treten an die Stelle der Genehmigungsdokumente. Im übrigen erfolgt die Zollabfertigung nach den Festlegungen über die Abfertigung zur indirekten Ausfuhr. (3) Die für den Lieferanteil des Unterlieferanten auszustellenden und zu bestätigenden Ausfuhrmeldungen bzw. Warenbegleitscheine für Teilsendungen müs-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 619 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 619) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 619 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 619)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Der Umlauf von Gefangenenakten innerhalb Abteilung ist im Sekretariat des Leiters nachzuweisen. Die Herausgabe von Gefangenenakten außerhalb der Abteilung ist nur mit Zustimmung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Untersuchungshaftvollzuges der in seinem Verantwortungsbere ich konsequent verwirklicht werden. Dazu muß er im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung der. Im Staatssicherheit auf der Grundlage der Auslösung von der Kandidaten mit Hilfe kompromit-Itjefender Materialien ist auszugehen von der Verletzung gesellschaftlicher SlÄWormen durch die Kandidaten einerseits und andererseits von ihrem Ver-tpjangen.

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