Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 579

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 579 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 579); Gesetzblatt Teil II Nr. 83 Ausgabetag: 22. Oktober 1970 579 (5) Zwischen den Sitzungen des Präsidiums sichert der Sekretär des Rates im Aufträge des Präsidenten und entsprechend den Beschlüssen und Empfehlungen des Präsidiums die Kontinuität der Arbeit und die Koordinierung der Aufgaben des Rates. Er bereitet die zu behandelnden Probleme zur Entscheidung vor und erledigt die notwendigen organisatorischen Arbeiten des Präsidiums: (6) Er bereitet die Abstimmung der Kaderfragen im Bereich des Rates zwischen dem Präsidenten und dem Minister für Gesundheitswesen vor. (7) In dem vom Sekretär geleiteten Sekretariat des Rates (§ 4 Abs. 1) sind haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter tätig. Der Sekretär ist für den Abschluß und die Beendigung der Arbeitsrechtsverhältnisse für diese Mitarbeiter zuständig. (8) Diese Tätigkeiten übt der Sekretär des Rates im Aufträge des Präsidenten aus. §8 Problemkommissionen (1) Zur ständigen prognostischen Arbeit für entwicklungsbestimmende Aufgabenkomplexe und zur Präzisierung von Hauptforschungsrichtungen werden Problemkommissionen gebildet (§6 Abs. 2). (2) Ihre Aufgaben bestehen in der Erarbeitung von Weltstandsanalysen und von Teilprognosen unter Berücksichtigung der notwendigen Verflechtungsbeziehungen sowie der daraus abzuleitenden Vorschläge für komplexe Forschungsvorhaben und deren anschließende Verteidigung vor dem Präsidium; selbständigen und kontinuierlichen Vervollkommnung der erarbeiteten prognostischen Materialien auf der Grundlage des neuesten Standes von Wissenschaft, Technik und Ökonomie; Vorbereitung von Zielstellungen für Forschungsvorhaben und Unterstützung ihrer Leiter bei der inhaltlichen Qualifizierung der ihnen übertragenen Aufgaben; Erarbeitung von Stellungnahmen zur inhaltlichen und methodischen Durchführung der Forschungsvorhaben für deren Verteidigung vor dem Präsidium; Mitwirkung bei der Überführung von Forschungsergebnissen in die Praxis; Mitwirkung beim Aufbau eines einheitlichen Informations- und Dokumentationssystems für die medizinische Forschung. (3) Für spezielle Probleme können durch den Vorsitzenden der Problemkommission zeitweilig Arbeitsund Expertengruppen gebildet werden. Er legt zur Erledigung der zeitweilig übertragenen Aufgaben notwendige Maßnahmen fest. (4) Die Mitglieder der Problemkommissionen haben das Recht, gezielte Analysen zu den im Abs. 2 genannten Aufgaben durchzuführen und die dazu notwendigen Informationen von den beteiligten Institutionen, medizinischen sowie wissenschaftlich-technischen Einrichtungen und Gremien einzuholen. (5) Problemkommissionen bestehen aus dem Vorsitzenden, dem Sekretär und weiteren Mitgliedern. Dabei ist auch durch die Zusammensetzung der einzelnen Problemkommissionen aus Medizinern verschiedener Disziplinen und aus anderen Wissenschaftlern die Erfüllung der komplexen Aufgaben zu sichern. (6) Die weiteren Mitglieder der Problemkommissionen werden vom Vorsitzenden der Problemkommission nach Bestätigung durch den Präsidenten ernannt. Der Vorsitzende der Problemkommission ist gegenüber dem Präsidium für die Tätigkeit der Problemkommission und ihrer Arbeits- und Expertengruppen verantwortlich. (7) Die Problemkommissionen arbeiten nach einem Arbeitsplan auf der Grundlage der Festlegungen und Aufträge des Präsidiums. (8) Der Vorsitzende der Problemkommission beruft die Sitzungen ein und leitet sie nach einer von ihm festgelegten Tagesordnung. Er kann zu den Beratungen Fachspezialisten hinzuziehen. §9 Arbeitsmaterialien und Protokollführung (1) Die Beratungen des Rates sind vertraulich, soweit nicht ausdrücklich andere Festlegungen getroffen werden. (2) Veröffentlichungen des Inhalts von wissenschaftlichen Materialien, von Beschlüssen oder Protokollen bedürfen der Zustimmung des Ministers für Gesundheitswesen. (3) Über die Beratungen und Beschlüsse werden Protokolle angefertigt. (4) Einladungen mit Tagesordnung und die Protokolle über die Beratungen sowie erarbeitete wissenschaftliche Materialien und Beschlüsse sind an das Sekretariat des Rates zu übergeben und in diesem aufzubewahren. §10 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 2. November 1962 über den Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen (GBl. II S. 817) außer Kraft. Berlin, den 1. Oktober 1970 Der Minister für Gesundheitswesen Sef rin Anordnung Nr. 4* über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens vom 28. September 1970 §1 Nachstehende Rechtsvorschriften sind gegenstandslos und werden aufgehoben: 1. Verordnung vom 21. März 1930 über Honig (RGBl. I S. 101), 2. Verordnung vom 20. März 1936 über Wermutwein und Kräuterwein (RGBl. I S. 196). §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 28. September 1970 Der Minister für Gesundheitswesen S e f r i n Anordnung Nr. 3 vom 19. September 1968 (GBl. XI Nr. 104 S. 836);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 579 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 579) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 579 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 579)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit einzuschätzen. Ordnung und Sicherheit haben stets Vorrang. Dennoch ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X