Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 562

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 562 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 562); 562 Gesetzblatt Teil II Nr. 80 Ausgabetag: 9. Oktober 1970 mittein und inventarisierungspflichtigen Arbeitsmitteln sowie jede den Rechtsvorschriften widersprechende Bewertung, sind sofort protokollarisch festzuhalten. Die Protokolle sind unverzüglich dem Leiter des Betriebes bzw. Organs sowie dem Hauptbuchhalter bzw. Leiter Rechnungsführung und Statistik und den entsprechenden Organen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion zur Kenntnis zu geben. Besteht Verdacht auf Erfüllung von Straftatbeständen, so sind die Leiter der Betriebe oder Organe bzw. die Hauptbuchhalter oder Leiter Rechnungsführung und Statistik zur sofortigen Information der zuständigen Ermittlungsorgane verpflichtet. §20 Für die unter den Geltungsbereich dieser Durchführungsbestimmung fallenden Betriebe, Organe und Einrichtungen sind von den zuständigen Leitern der Staatsorgane, dem Präsidenten des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften und dem Ersten Sekretär des Zentralvorstandes der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe bereichsspezifische Vorschriften zur Durchführung von Inventuren auf der Grundlage der Anordnung vom 27. Oktober 1964 über die Durchführung von Inventuren in der volkseigenen Industrie Inventurrichtlinien (GBl. II S. 863) und der dazu erlassenen Anordnungen sowie der Regelungen dieser Durchführungsbestimmung bis zum 31. Dezember 1970 zu erlassen, soweit nicht bereits entsprechende Vorschriften bestehen.* Die bereichsspezifischen Vorschriften sind vor ihrem Erlaß mit der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik abzustimmen. VII. Aufbewahrung und Aufbewahrungsfristen §21 (1) Die Projektdokumente, Belege, Nachweise und Berichte sind vollständig und übersichtlich bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen aufzubewahren. Bei der Wahl des Aufbewahrungsortes sind der Geheimhaltungsgrad und der Schutz vor Schädigung, Verlust bzw. Diebstahl zu berücksichtigen. Es sind Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die eine widerrechtliche Veränderung der Datenträger, Projektdokumente, Nachweise und Berichte sowie die unbefugte Entnahme von Informationen verhindern. Die Aufbewahrung der Projektdokumente hat zugriffsbereit zu erfolgen. Für die Aufbewahrung der maschinenlesbaren Datenträger sind sowohl technische als auch technologische Erfordernisse zu berücksichtigen. Maschinenlesbare Datenträger, insbesondere die Magnetbänder, sind in gesicherten Räumen aufzubewahren, die Schutz gegen unbefugten Zugriff und Beschädigungen gewährleisten. Die Vorschriften über Aufbewahrungsfristen gelten nur für maschinenlesbare Datenträger, die Belege sind. (2) Beschädigte maschinenlesbare Datenträger sind auszusondem und durch neue zu ersetzen. Für maschi- * Anordnung vom 27. Oktober 1964 tiber die Durchführung von Inventuren in der volkseigenen Industrie - Inventurrichtlinien - (GBl. II S. 863) Anordnung vom 30. Juni 1965 über die Durchführung von Inventuren im Produktionsmittelhandel (GBl. m S. 93) Anordnung Nr. 2 vom 22. Juli 1966 über die Durchführung von Inventuren in der volkseigenen Industrie Inventurrichtlinien - (GBl. n S. 577) Anordnung vom 12. Oktober 1966 über die Durchführung von Inventuren in den volkseigenen Betrieben der örtlichen Versorgungswirtschaft - Inventurricäitlinie örtliche Versorgungs-Wirtschaft - (GBl. II S. 765) nenlesbare Datenträger die Belege sind ist die Erneuerung prüfbar nachzuweisen. Eine Mikroverfilmung von Aufbereitungsnachweisen ist zulässig. (3) Bei Verlust von Datenträgern, Projektdokumenten, Nachweisen und Berichten ist ein Protokoll anzufertigen. Uber Mitteilungspflichten entscheidet der Leiter des Betriebes und Organs, soweit nicht andere Vorschriften oder Vereinbarungen etwas anderes besagen. §22 (1) Es gelten folgende Aufbewahrungsfristen, sofern im Abs. 2 keine abweichenden Regelungen getroffen sind: Dauernd sind aufzubewahren: bestätigte Jahresabschlußbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Abschlußdokumente) Jahresberichte Jahresgesamtübersichten und -analysen Revisions-, Wirtschafts- und Betriebsprüfungsberichte Steuerbescheide Unterlagen über die Eigentumsverhältnisse am ver-' walteten Vermögen und während der Verwaltung eingetretene Veränderungen des Wertes treuhänderisch verwalteten Vermögens statistische Fortschreibungsreihen über langfristige Zusammenhangs- bzw. Abhängigkeitsentwicklungen. Die Grundmittelkarteikarten der Inventarobjekte sind bis zum Ausscheiden der Grundmittel aus dem Grundmittelbestand sowie die Nachweise für die Rentenberechnung bis zum Erreichen des Rentenalters des Beschäftigten aufzubewahren. 5 Jahre sind aufzubewahren: Projektdokumente nach Einstellung der Arbeit mit dem Projekt betriebliche Nomenklaturen bzw. Schlüssellisten, soweit sie nicht Bestandteil der Projektdokumentation sind Aufbereitungsnachweise (Konten, Journale, Inventurprotokolle, Jahreskostenrechnung) Gesamtübersichten und -analysen, die Monate bzw. Quartale betreffen Maschinenbücher (EDVA). 2 Jahre sind aufzubewahren: Belege; für Belege der nach 2 Jahren noch nicht realisierten Forderungen und Verbindlichkeiten enden die Aufbewahrungsfristen mit dem Ablauf der Verjährungsfristen; übrige Aufbereitungsnachweise (Karteien, Listen, Tabellen, Inventurunterlagen, Protokolle und Dokumente der staatlichen und operativen Berichterstattung), sofern keine längeren Aufbewahrungsfristen festgelegt sind. Karteien auf maschinenlesbaren Datenträgern können vorzeitig gelöscht bzw. vernichtet werden, wenn ihr Inhalt zum Jahresabschluß auf Listen ausgedruckt und der Jahresabschluß von einem Revisionsorgan bestätigt worden ist. (2) 10 Jahre sind aufzubewahren: in Kreditinstituten: Aufbereitungsnachweise zur Jahresabschlußbilanz einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

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