Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 558

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 558 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 558); 558 Gesetzblatt Teil II Nr. 80 Ausgabetag: 9. Oktober 1970 formationen zum Zwecke der Datenerfassung und -Verarbeitung haben insbesondere folgende Grundsätze ; zu beachten: die Informationen sind vollständig und richtig sowie unter Wahrung des Vertraulichkeitsgrades j sicher und zu den vereinbarten Terminen zu über- i mittein; durch geeignete Maßnahmen sind Möglichkeiten der Kontrolle wie Abstimmung, Vollständigkeitsprüfung usw. zu schaffen und zu nutzen. Die Datenverarbeitungsstationen haben eine programmgemäße bzw. den Vereinbarungen entsprechende sowie gegen unkontrollierte Eingriffe gesicherte Datenverarbeitung zu gewährleisten. (2) Leistungsbeziehungen von Betrieben und Organen zu Datenverarbeitungsstationen sind durch Wirtschaftsverträge so zu gestalten, daß den Grundsätzen des Abs. 1 voll entsprochen wird und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner in die Vereinbarungen exakt aufgenommen werden. (3) Im übrigen werden die Beziehungen zwischen Betrieben und Organen als Berichtspflichtige zu den zu informierenden Organen durch die Verordnung vom 26. März 1969 über das Berichtswesen (GBl. II S. 195) sowie die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen und Richtlinien geregelt. III. Datenerfassung §4 (1) Daten über Erscheinungen der betrieblichen Reproduktionsprozesse sind bei manueller Erfassung unverzüglich, spätestens nach Ablauf der Vorgänge, bei automatischer Erfassung nach Ablauf der Datenerfassung bzw. -Verarbeitung einzeln oder zusammengefaßt in Belegen nachzuweisen. (2) Ein Beleg ist eine in Klartext oder einem entschlüsselbaren Code als Datenträger manuell, mechanisch oder automatisch ausgefertigte Urkunde, deren physische Beschaffenheit die Dauerhaftigkeit der Daten und die Erkennbarkeit von nachträglichen Veränderungen gewährleisten muß. (3) Ein Beleg muß mindestens folgende Angaben enthalten : Aussteller Belegnummer bzw. Zuordnungsbegriff Bezeichnung des ökonomischen Prozesses, der ökonomischen Erscheinungen bzw. des Auftrages Mengen- und/oder Wert- und/oder Zeitangaben Datum der Ausstellung und bei Fremdbelegen Datum des Einganges Unterschriften bzw. Signum der Personen, die für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem Beleg enthaltenen Angaben verantwortlich sind, soweit nicht bestimmte Sicherungsmittel diese Vorschrift überflüssig machen. Für Ausgangsrechnungen entfällt die Untersehriftspflicht. Die vorstehenden Mindestangaben sind um die für die jeweilige Belegart innerhalb der Rechnungen des Systems von Rechnungsführung und Statistik erforderlichen Erfassungsmerkmale zu ergänzen. Im übrigen sind Abweichungen von diesen Regelungen nur insoweit zulässig, als dies durch andere Rechtsvorschriften erlaubt ist. (4) Die mit Hilfe automatischer Datenerfassung gewonnenen und in Listen ausgedruckten Einzeldaten bzw. Datenverarbeitungssummen gelten als Belege, wenn die zur Datengewinnung eingesetzten Datenerfas-sungs- und Meßgeräte sowie die Datenverarbeitungsprogramme mit ausreichender Sicherheit die richtige und vollständige Datenerfassung und -Verarbeitung gewährleisten. Die Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Erfassungssystems, der Einhaltung der Vorschriften über die Richtighaltung der Meßgeräte ist prüfbar nachzuweisen. Bei Ausfall automatischer Datenerfassungsgeräte ist durch den sofortigen Einsatz von Reservegeräten bzw. die Anwendung anderer Erfassungsmethoden die richtige und termingerechte Datenerfassung zu sichern. (5) Als Belege gelten auch die von Betrieben und Organen anstelle von visuell lesbaren Belegen einander zugesandten maschinenlesbaren Datenträger, sofern die Dauerhaftigkeit der eingetragenen Daten und die Erkennbarkeit von nachträglichen Veränderungen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist. Kann die Dauerhaftigkeit technisch nicht gewährleistet werden, sind die Angaben dieser Belege vollständig auszudrucken und die Drucklisten aufzubewahren. Die Übereinstimmung der Angaben der Drucklisten mit den ursprünglichen Angaben der empfangenen maschinenlesbaren Datenträger ist zu prüfen und unterschriftlich zu bestätigen. (6) Verbund-, Zeichenlochkarten und ähnliche maschinenlesbare Datenträger sind Belege. (7) Auf maschinenlesbare Datenträger übernommene Angaben der Belege müssen den ursprünglichen Angaben entsprechen. Im organisatorischen Ablauf der Umwandlung sind zur Prüfung der vollständigen und richtigen Übernahme geeignete Kontrollmaßnahmen zu berücksichtigen. Falsch ausgefertigte maschinenlesbare Datenträger sind auszusondern und durch neue zu ersetzen oder durch Fehlerkorrekturen zu berichtigen. Möglichkeiten der doppelten Umwandlung sind durch organisatorische Maßnahmen auszuschalten. (8) Aus Belegen zum Zwecke der maschinellen Datenverarbeitung abgeleitete oder gleichzeitig mit der Ausfertigung von Belegen gewonnene maschinenlesbare Datenträger gelten mit Ausnahme der im Abs. 5 getroffenen Festlegungen nicht als Belege. Das gleiche gilt für ausgefüllte Formblätter der Berichterstattung im System von Rechnungsführung und Statistik. (9) Die durch DDR-Standards sowie die durch die Staats- und Wirtschaftsorgane verbindlich erklärten einheitlichen datenverarbeitungsgerechten Primärdokumente sind bei der Belegausfertigung anzuwenden. Daten, aus Geld- und Kreditbeziehungen der Kunden zu den Kreditinstituten sind nur auf solchen Datenträgern zu erfassen, die von den Kreditinstituten verbindlich eingeführt oder in ihrer Anwendung mit ihnen abgestimmt wurden. §5 (1) Die Leiter der Betriebe und Organe haben die zur Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Belegangaben und die zur Zahlungsanweisung befugten Personen in einer Nomenklatur festzulegen. Die Nomenklatur ist in den Betrieben und Organen in geeigneter Form bekanntzugeben. (2) Die Verantwortung für die vollständige und richtige Datenerfassung mit Hilfe von Belegen obliegt dem Belegaussteller bzw. dem Belegbearbeiter. Die Ausferti-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie Untersuchung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ist unter diesen Bedingungen konsequent durchzusetzen. Anforderungen zur eiteren Erhöhung dor Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie IX: Es ist grundsätzlich gestattet, zunächst die unmittelbare Gefahr mit den Mitteln des Gesetzes zu beseitigen und danach Maßnahmen zur Feststellung und Verwirklichung der persönlichen Verantwortlichkeit auf der Grundlage der zwischen der und dem jeweiligen anderen sozialistischen Staat abgeschlossenen Verträge über Rechtshilfe sowie den dazu getroffenen Zueetz-vereinbarungen erfolgen. Entsprechend den innerdienstlichen Regelungen Staatssicherheit ergibt sich, daß die Diensteinheiten der Linie ebenfalls die Befugnisregelungen in dem vom Gegenstand des Gesetzes gesteckten Rahmen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Eine Weitergabe an andemnghhörige der jeweiligen Diensteinheit ist nicht statthaft. Über die EinsichtnahmifMn exakter Nachweis zu führen.

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