Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 550

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 550 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 550); 550 Gesetzblatt Teil II Nr. 78 Ausgabetag: 2. Oktober 1970 §4 (1) Zwischen dem Leiter der Bildungseinrichtung oder dem zum Abschluß einer Vereinbarung berechtigten Leiter und der Lehrkraft ist vor Beginn der Tätigkeit eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, in der Inhalt, Umfang und Dauer der Tätigkeit sowie die Höhe des Honorars festzulegen sind. (2) Die Höhe des Honorars wird bestimmt durch die Qualifikation der Lehrkraft, die Qualität der geleisteten Arbeit sowie durch Art und Umfang der Tätigkeit. (3) Über die Höhe des Honorars entscheidet der jeweilige Leiter der Bildungseinrichtung im Rahmen der in der Anlage enthaltenen Von-bis-Sätze. Uber den Mindestsatz hinausgehende Honorare entsprechend den Von-bis-Sätzen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden. (4) Mit den Honorarsätzen sind alle im Zusammenhang mit den im § 2 Abs. 1 genannten Tätigkeiten anfallenden Leistungen abgegolten. §5 (1) Der Leiter der Bildungseinrichtung hat, soweit Lehrkräfte länger als einen Monat Tätigkeit im Sinne dieser Anordnung ausüben, die Zustimmung des Betriebes einzuholen, mit dem der Werktätige im Arbeitsrechtsverhältnis steht. (2) Nebenberufliche Lehrtätigkeit von vollbeschäftigten Werktätigen darf wöchentlich nicht mehr als 4 bis 6 Stunden umfassen. §8 Diese Anordnung tritt am 1. September 1970 in Kraft. Berlin, den 1. September 1970 Der Minister Der Staatssekretär für Volksbildung für Berufsbildung Honecker Weidemann Anlage zu vorstehender Anordnung Honorarsätze 3 ■s r* I ® jä 2 & § S'SSs 1. Honorarsätze je Stunde. Lehrtätigkeit Unterrichtstätigkeit Vorlesung, Vortrag 7 bis 10 Seminare, Übungen, Konsultationen u. ä. 5 bis 8 E2S2 vx , s-is S-S ■Q ,2 cd u g 2 fcO G 3 tj SS 9 bis 15 10 bis 20 7 bis 12 9 bis 15 2. (1) Für die Erteilung von berufspraktischem Un- terricht im Rahmen der abschnittsweisen Qualifizierung der Werktätigen bei Einzelschulung je Person/Monat 15 M bis 20 M Gruppenschulung je Person/Monat 6 M bis 8 M (ab 3 Teilnehmern) (2) Arbeitsgruppenleiter zur Durchführung der wissenschaftlich-praktischen Arbeit der Schüler der Abiturstufe der EOS je Stunde 5 M bis 8 M 3. Lehrer und andere Werktätige entsprechend § 1 der Anordnung, die in einer Prüfungskommission auf dem Gebiet der Berufsbildung mitarbeiten, können Honorare auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnung erhalten. 4. Für die Ausarbeitung von Materialien entsprechend §2 der Anordnung sowie der Begutachtung dieser Materialien werden gewährt: je Schreibmaschinenseite A4 (Manuskript) bei 60 Anschlägen je Zeile und 30 Zeilen je Seite (Zitate sind auf Seiten einzuordnen und mit 50 % der Manuskriptseite zu honorieren) 5 M bis 10 M Hier ist so zu verfahren, daß bei Abgabe des zum Druck bestimmten Manuskripts V3 des Gesamthonorars und nach Vorliegen des Drucks der Restbetrag gezahlt wird. Für die Überarbeitung des Manuskripts, ist als Mittelwert 50% der Manuskripthonorierung anzusetzen. Für die Anfertigung von Gutachten je Seite (Manuskriptseite) A 4 0,30 M bis 1 M * 1 Anordnung über die Herstellung von Fruchtsäften, Fruchtsüßmosten, Fruchtweinen, Fruchtschaumwein und Traubenwein im Lohnverfahren Lohnkelterungsanordnung vom 1. September 1970 §1 Diese Anordnung gilt für die im Lohnverfahren her-gestellten Fruchtsäfte nach TGL 24044 Süßmoste nach TGL 24046 Fruchtweine und Fruchtschaumweine nach TGL 83 6.6 und Traubenwein nach den Bestimmungen des Weingesetzes. §2 (1) Bei Apfelsaft und Bimensaft gelten in der Zeit vom 1. September bis 15. Oktober eines Jahres folgende Mindestrückgabesätze für jeweils 100 kg Rohstoffe: a) keltertrübe Säfte 591 = 84 Flaschen 0,7 1 Inhalt oder 90 Flaschen 0,651 Inhalt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Mitarbeiter gestellt, da sie ständig in persönlichen Kontakt mit den Inhaftierten stehen. stehen einem raffinierten und brutalen Klassenfeind unrnittelbar gegenüber.

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