Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 54

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 54 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 54); 54 Gesetzblatt Teil II Nr. 10 Ausgabetag: 3. Februar 1970 Voraussetzung im .Kollektiv für Die Aufnahmesperre entfällt Krankheit Regelsperrzeit die Beendigung der Sperrzeit für Neu- und W ieder - (außer Desinfektionsmaßnahmen) aufnahme (s. § 2) Mumps 21 Tage Bei Kindern, die diese Krankheit durchgemacht haben Poliomyelitis Röteln Entfällt 17 Tage Sonderregelung: Schwangeren ist in den ersten 3 Monaten jeder Zutritt zu der Einrichtung untersagt. Inkubierte Schwangere erhalten in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft prophylaktisch 0,1 ml Gammaglobulin je kg Körpergewicht Impfung bzw. Wiederimpfung des gesamten Kinderkollektivs und des Personals mit trivalentem Impfstoff ist zu veranlassen Impfung bzw. Wiederimpfung mit trivalentem Impfstoff Bei Kindern, die diese Krankheit durchgemacht haben. Die Aufnahmesperre kann entfallen, wenn der schriftlich geäußerte Wunsch des Erziehungsberechtigten, der über die Infektionsmöglichkeit im Kollektiv vorher zu orientieren ist, vorliegt und in der Wohngemeinschaft keine schwangere Frau in den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten lebt Ruhr, bakterielle 7 Tage Vorliegen von 3 aufeinanderfol- genden negativen Stuhlproben* der Kinder des Kollektivs bzw. der Gruppe und des Personals, die im Abstand von 1 bis 2 Tagen entnommen wurden Salmonellen- Enteritis (Salmonellose) Scharlach Bis zur Eliminierung der Ansteckungsquelle. Ausschließlich in Einrichtungen, in denen auch Kinder unter 1 Jahr untergebracht sind Nach Abschluß der gezielten Umgebungsuntersuchung und Vorlie-gen des negativen Befundes von 2 aufeinanderfolgenden im Abstand von 1 bis 2 Tagen entnommenen Stuhlproben* in Einrichtungen, die einer Regelsperrzeit unterliegen 7 Tage Bei Antibiotikabehandlung des gesamten Kollektivs kann die Sperre der Kindereinrichtung 48 Std. nach Abschluß der spezifischen Behandlung aufgehoben werden Für Kinder nach vollendetem 3. Lebensjahr Typhu3 21 Tage Paratyphu3 14 Tage Windpocken IG Tage beachte i 5 Abs. 5 der Anordnung Vorliegen von 3 aufeinanderfol- genden negativen Befunden im Abstand von 2 Tagen entnommener Stuhl-* und Urinproben des Kollektivs und des Personals -Vorliegen von 3 aufeinanderfol- genden negativen Befunden im Abstand von 2 Tagen entnommener Stuhl-* und Urinproben des Kollektivs und des Personals Bei Kindern, die diese Krankheit durchgemacht haben. Die Aufnahmesperre kann entfallen, wenn der schriftlich geäußerte Wunsch des Erziehungsberechtigten, der über die Infektionsmöglichkeit im Kollektiv vorher zu orientieren ist, vorliegt. Sie gilt jedoch für solche Kinder, bei denen in den - letzten 3 Wochen eine Pok- kenschutzimpfung durchgeführt wurde, sowie nichtgeimpfte Kinder, in deren Wohngemeinschaft eine Person weniger als 3 Wochen zuvor gegen Pocken schutzgeimpft wurde;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

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