Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 517

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 517 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 517); Gesetzblatt Teil II Nr. 72 Ausgabetag: 27. August 1970 517 Lehrlinge trägt der Ausbildungsbetrieb zu Lasten der Kosten. Werktätige tragen die Gebühren selbst, sofern diese nicht aus dem Kultur- und Sozialfonds des Betriebes erstattet werden. Die Ein- , Zahlung der Gebühren erfolgt an den Rat des Kreises, dessen Leiter des Organs für Berufsbildung und Berufsberatung für die Bildung der Prüfungskommission verantwortlich ist. 1.3. Für die Prüfungsteilnehmer, die von der Prüfungskommission eines fremden Betriebes bzw. einer fremden Einrichtung geprüft werden mit Ausnahme der unter Ziff. 1.2. dieser Anlage genannten Teilnehmer , wird die Gebühr von 10 M bzw. 5 M direkt an den für die Bildung der Prüfungskommission verantwortlichen Betrieb bzw. an die Einrichtung gezahlt. 1.4. Die Ausfertigung von Ersatzurkunden erfolgt durch das Organ für Berufsbildung und Berufsberatung beim Rat des Kreises gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr von 3 M. 2. Kostenerstattung 2.1. Die Tätigkeit in den Prüfungskommissionen ist grundsätzlich ehrenamtlich. 2.2. Entsteht durch die Tätigkeit in den Prüfungskommissionen Verdienstausfall, ist er den Werktätigen volkseigener und ihnen gleichgestellter Betriebe und Einrichtungen von ihren Betrieben bzw. Einrichtungen zu erstatten. 2.3. Vorsitzende und Mitglieder der Prüfungskommissionen aus allen übrigen Betrieben erhalten für den nachgewiesenen Verdienstausfall auf Antrag an den entsprechend § 3 Abs. 2 oder 3 für die Facharbeiterprüfung verantwortlichen Leiter 3 M je Stunde (Tageshöchstsatz 24 M). 2.4. Mehraufwendungen, die den Vorsitzenden und Mitgliedern der Prüfungskommissionen im Zusammenhang mit den Prüfungen entstehen, sind von dem entsprechend § 3 Abs. 1, 2 oder 3 genannten Leiter auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen über „Reisekosten, Trennungsentschädigung und Umzugs Vergütung“ zu erstatten. 2.5. Dem Vorsitzenden der Prüfungskommission sind 25 M je. Halbjahr zu zahlen. 2.6. Werden Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen durchgeführt, erhalten Vorsitzende und Mitglieder der Prüfungskommission bis zu 5 M je Stunde vergütet, sofern ihre Prüfungstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit liegt. 2.7. Die Bewertung der Hausarbeiten durch Lehrkräfte der Berufsausbildung sowie der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen hat in der Regel innerhalb der zentral geregelten Arbeitszeit zu erfolgen. Für die Bewertung der Hausarbeiten durch andere Personen ist ein Betrag bis zu 5 M je Bewertung zu zahlen.-Der Vorsitzende der Prüfungskommission kann diesen Betrag für Lehrkräfte der Berufsbildung beantragen, sofern die Bewertung außerhalb der zentral geregelten Arbeitszeit erfolgt. Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Grundsätze für die Zensierung 1. Maßstäbe für die Zensierung 1.1. Für die Zensierung der Leistungen ist folgende Zensurenskala verbindlich: 1 = sehr gut 2 = gut 3 = befriedigend 4 = genügend 5 = ungenügend. 1.2. Für die Erteilung der einzelnen Zensuren im be-rufstheoretischen und berufspraktischen Unterricht sowie für die Hausarbeit gelten folgende Kriterien: „sehr gut“ = 1 Der Lehrling oder Werktätige erfüllt die in der Rahmenausbildungsunterlage enthaltenen Anforderungen vorbildlich; seine Kenntnisse sind fest und umfassend. Er beweist, daß er selbständig, zusammenhängend und kritisch denken kann. Er versteht es, sein Wissen und seine Gedanken selbständig, systematisch, erschöpfend und einwandfrei darzubieten. Er wendet sein Wissen und Können bewußt und schöpferisch an. „gut“ = 2 Der Lehrling oder Werktätige erfüllt die in der Rahmenausbildungsunterlage enthaltenen Anforderungen ohne Mängel, seine Kenntnisse sind fest und umfassend. Er versteht es, sein Wissen und seine Gedanken selbständig, systematisch und im großen und ganzen einwandfrei darzubieten. Er beweist, daß er selbständig zusammenhängend denken kann. Er wendet sein Wissen und Können bewußt und schöpferisch an. „befriedigend“ = 3 Der Lehrling oder Werktätige erfüllt die in der Rahmenausbildungsunterlage enthaltenen Anforderungen im wesentlichen. Seine Kenntnisse sind in Einzelheiten lückenhaft, ohne daß der Zusammenhang verlorengeht. Er beweist, daß er selbständig denken kann, geht aber dabei nicht immer zweckmäßig und folgerichtig vor. Er versteht es, sein Wissen und seine Gedanken im wesentlichen richtig darzubieten. Er wendet sein Wissen und Können im wesentlichen richtig an. „genügend“ = 4 Der Lehrling oder Werktätige erfüllt die in der Rahmenausbildungsunterlage enthaltenen elementaren Anforderungen. Seine Kenntnisse sind lük-kenhaft, so daß der Zusammenhang gefährdet ist, aber noch nicht verlorengeht. Er kann sein Wissen und seine Gedanken mit Hilfen darbieten. Er ist nur zum Teil in der Lage, sein Wissen und Können anzuwenden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf der Linie im Jahre der Hauptabteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung über die politisch-operative Arbeit der Linie im Jahre der Hauptabteilung Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Karl-Marx-Stadt bei der Bearbeitung von Bürgern der wegen vorwiegend mündlicher staatsfeindlicher Hetze und angrenzender Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik eiier zielgerichteten Befragung über den Untersuchungshaft- und Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch westdeutsche und us-amerikanische Geheimdienste unterzogen werden.

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