Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 51

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 51 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 51); Gesetzblatt Teil II Nr. 10 Ausgabetag: 3. Februar 1970 51 (2) In einer Kindereinrichtung bekannt gewordene Erkrankungen an einer zu meldenden übertragbaren Krankheit, der Verdacht auf eine solche Erkrankung oder das Ausscheiden von Erregern übertragbarer Krankheiten hat der Leiter der Einrichtung unabhängig von der Anzeigepflicht gemäß § 11 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen unverzüglich auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch) der für die Einrichtung zuständigen Kreis-Hygieneinspektion anzuzeigen. Dabei sind die Kindereinrichtungen zu benennen, in denen sich Geschwister des erkrankten Kindes oder andere Kinder mit engem Kontakt zum erkrankten Kind aufhalten. (3) Bei nicht zu meldenden übertragbaren Krankheiten hat die Anzeige gemäß Abs. 2 zu erfolgen, wenn eine Ausbreitung dieser Erkrankung auf das Kollektiv zu erkennen oder zu befürchten ist. (4) Sofern die diagnostischen Feststellungen gemäß den Absätzen 2 und 3 nicht vom Arzt der Einrichtung erfolgten, ist dieser vom Leiter der Kindereinrichtung ebenfalls unverzüglich über die Erkrankungsfälle in der Kindereinrichtung zu informieren. Diese Information umfaßt auch bekannt gewordene übertragbare Krankheiten in der Kontaktgemeinschaft eines Kindes außerhalb der Kindereinrichtung. (5) Nach Eingang der Anzeige gemäß Abs. 2 hat die Kreis-Hygieneinspektion unverzüglich auf dem schnellsten Wege (z. B. telefonisch) die Kindereinrichtungen, in denen Geschwister oder andere Kinder mit Kontakt zum Erkrankten untergebracht sind, zu informieren und die erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen zu veranlassen. (6) Die zur Ermittlung der Infektionsquelle erforderlichen mikrobiologischen Untersuchungen sind grundsätzlich auch bei den Beschäftigten vorzunehmen. §9 (1) Kinder, die ln der Kindereinrichtung an einer übertragbaren Krankheit erkrankt sind oder bei denen Verdacht aut eine solche Krankheit besteht oder die als Ausscheider ermittelt wurden, sind unverzüglich innerhalb der Kindereinrichtung abzusondern. Über die Erkrankung des Kindes sind die Erziehungsberechtigten umgehend zu benachrichtigen. Die erkrankten oder ausscheidenden Kinder sind unverzüglich in häusliche oder stationäre Behandlung zu überführen, wenn der die Kindereinrichtung betreuende Arzt nicht gemäß den Absätzen 3 und 4 eine andere Entscheidung getroffen hat. 2 (2) Ausscheider von Enteritis-Salmonellen, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, können ohne Absonderung in der Einrichtung verbleiben, wenn sie keinen Kontakt zu Kindern unter einem Jahr haben. Bei Ausscheidern von Enteritis-Salmonellen unter 3 Jahren ist hierfür die Genehmigung des Leiters der Kreis-Hygieneinspektion erforderlich. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn die Art der Salmonellen sowie die hygienischen Voraussetzungen dies rechtfertigen. In diesen Fällen sind die Beschäftigten besonders über das hygienische Verhalten zu belehren. (3) Bei der Überführung in häusliche oder stationäre Behandlung sind die erforderlichen Isolierungsmaßnahmen des erkrankten Kindes zu beachten (z. B. Verbot, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen). (4) In Ausnahmefällen kann ein erkranktes Kind in der Kindereinrichtung verbleiben. Die Entscheidung trifft der die Einrichtung betreuende Arzt im Einvernehmen mit dem Leiter der Einrichtung. Für die zu meldenden übertragbaren Krankheiten, mit Ausnahme von Windpocken und Röteln, ist hierfür die Zustimmung des Leiters der Kreis-Hygieneinspektion erforderlich. (5) Für das Verbleiben von erkrankten Kindern in der Kindereinrichtung (Abs. 4) müssen, wenn diese funktionsfähig bleiben soll, folgende Voraussetzungen gegeben sein: a) die Isolierung der kranken Kinder muß den hygie-. nischen Erfordernissen entsprechen b) die sachkundige Durchführung der Maßnahmen der Infektionsverhütung muß gewährleistet sein c) die Pflege und die ärztliche Betreuung der erkrankten Kinder müssen gesichert sein d) der Gesundheitsschutz der übrigen Kinder der Kindereinrichtung darf nicht über das Maß der außerhalb des Kollektivs gegebenen Gefährdung hinaus beeinträchtigt werden e) die Pflege und die Erziehung der gesunden Kinder muß im vollen Umfange gesichert bleiben. (6) Bei gehäuft auftretenden übertragbaren Krankheiten können auf Veranlassung der Kreis-Hygieneinspektion Kindereinrichtungen oder Teile derselben zeitweilig als Krankenstation eingerichtet werden. Für die Dauer dieser Umwandlung ist die Kindereinrichtung bzw. der als Krankenstation eingerichtete Teil derselben wie ein Hilfskrankenhäus zu behandeln. Für die Organisation der medizinischen Betreuung ist der Kreisarzt verantwortlich. § 10 Rcgelsperrzeilcn für Neu- und Wiederaufnahmen (1) Tritt in einer Kindereinrichtung eine in der Anlage zu § 11 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen aufgeführten übertragbare Krankheit auf oder wird ein Ausscheider ermittelt, legt der Leiter der Kreis-Hygieneinspektion in Absprache mit dem die Einrichtung betreuenden Arzt und dem Leiter der Kindereinrichtung auf der Grundlage der Regelsperrzeiten (Anlage 1) die Sperrzeit für Neu- und Wiederaufnahmen in der Kindereinrichtung fest. (2) Bei nicht in der Anlage 1 aufgeführten übertragbaren Krankheiten ist die Sperrzeit im Einzelfall vom Leiter der zusländigen Kreis-Hygieneinspektion festzusetzen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Auszug aus der Dissertationsschrift Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schaffer. Der Aufbau arbeitsfähiger Netze zur Bekämpfung der Feindtätigkeit im Kalikom-binat Werra und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Abteilung mit Nachdruck die Notwendigkeit der stärkeren Vorbeugung und Verbinderung feindjj die Ordnung und Sicherheit xcunegativer Angriffe und anderer iu-, ouxu.

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