Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 507

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 507 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 507); Gesetzblatt Teil II Nr. 71 Ausgabetag: 26. August 1970 507 strierung bzw. Bestätigung mit Beginn der Vorbereitung der Neubildung dem Staatssekretariat für Geologie bzw. der zuständigen Bezirksstelle für Geologie einzureichen. (3) Von der Verpflichtung zur Registrierung bzw. Bestätigung sind ausgenommen die entsprechenden Einrichtungen der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik. §11 (1) Gegen die Entscheidung über die Ablehnung des Antrages auf Registrierung gemäß § 5 ist innerhalb eines Monats nach Zustellung oder Bekanntgabe der Entscheidung die Beschwerde bei der zuständigen Abteilung des Staatssekretariats für Geologie zulässig. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, so entscheidet darüber inperhalb eines Monats nach ihrem Eingang der Staatssekretär für Geologie nach Abstimmung mit dem zuständigen Fachminister bzw. Vorsitzenden des zuständigen Rates des Bezirkes endgültig. (2) Gegen die Entscheidung über die Ablehnung des Antrages auf Bestätigung gemäß § 7 ist innerhalb eines Monats nach Zustellung oder Bekanntgabe der Entscheidung die Beschwerde bei der Bezirksstelle für Geologie zulässig. Wird der Beschwerde vom Leiter der Bezirksstelle für Geologie nicht abgeholfen, so entscheidet darüber der zuständige Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes endgültig. Über die Beschwerde soll innerhalb eines Monats nach ihrem Eingang entschieden werden. §12 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 31. Juli 1970 Der Staatssekretär für Geologie I. V.: Dr. Gotte Stellvertreter des Staatssekretärs Anordnung über die Kontrolle von Kernmaterial vom 5. August 1970 Auf Grund des § 14 der Verordnung vom 26. November 1969 über den Schutz vor der schädigenden Einwirkung ionisierender Strahlung Strahlenschutzverordnung (GBl. II S. 627) wird zur Kontrolle von Kernmaterial im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung dient der Kontrolle von Kernmaterial, das-sich auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik befindet. (2) Kernmaterial im Sinne dieser Anordnung ist: Plutonium-239; Uran-233; an Uran-233 oder Uran-235 angereichertes Uran-Isotopengemisch sowie jedes Material, das eines oder mehrere der genannten enthält. Nicht als Kernmaterial im Sinne dieser Anordnung gelten: Uranerze und -konzentrate, sofern ihr Gehalt an Spaltstoffen den Uran-235-Gehalt des natürlichen Uran-Isotopengemisches nicht überschreitet und sie nicht für einen möglichen Einsatz für eine sich selbst erhallende Kernkettenreaktion bearbeitet wurden, Thoriumerze und -konzentrate sowie umschlossene Strahlenquellen, die Plutonium enthalten. (3) Diese Anordnung gilt für Institutionen, in denen mit Kernmaterial umgegangen wird, sowie für die für den Handel mit Kernmaterial zuständigen Institutionen der Deutschen Demokratischen Republik im folgenden Institutionen genannt . § 2 Kontrollorgan (1) Der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz obliegt in ihrer Eigenschaft als zuständiges wissenschaftliches Organ des Ministerrates die Überwachung und Kontrolle des Kernmaterials hinsichtlich der Einhaltung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, der Gewährleistung der nuklearen Sicherheit und der zugriffsicheren Aufbewahrung von Kernmaterial. (2) Die Überwachung und Kontrolle von Kernmaterial wird durch die Strahlenschutzinspektion als Überwachungsorgan der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz wahrgenommen. Über die im § 33 Abs. 2 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 26. November 1969 zur Strahlenschutzverordnung (GBl. II S. 635) festgelegten Befugnisse hinaus hat die Strahlenschutz-inspektion'die nuklear- und zugriffsichere Aufbewahrung und nuklearsichere Handhabung von Kernmaterial zu kontrollieren. (3) Zur Schaffung eines Systems zur Kernmaterial-Kontrolle in der Deutschen Demokratischen Republik sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchzuführen. Die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz ist verantwortlich für diese Arbeiten, führt sie selbst durch oder vergibt spezielle Themen an andere Institutionen. § 3 Verantwortung der Institution und Nachweisführung (1) Für Aufbewahrung, Einsatz, Veränderungen durch physikalische und chemische Prozesse und Verbleib von Kernmaterial ist der Leiter der Institution verantwortlich. (2) Die Institution ist verpflichtet, über Kernmaterial Nachweis zu führen. (3) Die Ermittlung der Angaben für den Nachweis von Kernmaterial kann erfolgen a) durch Zertifikate bei Eingang des Kernmaterials;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader einen Fachschulabschluß besitzen oder sich in einer Fachschulausbildung befinden. Wir gehen davon aus, daß auch künftig die Fachschulausbildung die Hauptform der Qualifizierung unserer mittleren leitenden Kader in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß unter allen Lagebedingungen best ;: erarbeiteten in formal innen und Materialien aus dom uie Zentrale übermittelt werden können; operative Materialien.

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