Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 464

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 464 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 464); 4G4 Gesetzblatt Teil IT Nr. 64 Ausgabetag: 31. Juli 1970 meinden und ihren Räten sowie den volkseigenen Betrieben und Kombinaten, Produktionsgenossenschaften des Handwerks, Betrieben mit staatlicher Beteiligung und privaten Betrieben weitere eigenverantwortlich durchzuführende Aufgaben übertragen. Die örtlichen Staatsorgane und die Betriebe haben in Wahrnehmung dieser Verantwortung die Arbeitsund Lebensbedingungen der Werktätigen im Territorium durch eine zielgerichtete Zusammenarbeit auf der Grundlage des Perspektivplanes, des Jahresvolkswirtschaftsplanes und langfristiger Verträge ständig zu verbessern. Damit ist zu erreichen, daß die Betriebe gemeinsam mit den örtlichen Staatsorganen die gesamte Lebenssphäre, in der die Bürger arbeiten, wohnen, politisch wirksam sind, sich bilden und kulturell betätigen, sich erholen und Sport treiben, mitgestalten. Bei der Schaffung neuer Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens ist durch die Betriebe zu gewährleisten, daß diese Einrichtungen sowohl von den Betriebskollektiven als auch von anderen Bürgern der Stadt bzw. Gemeinde genutzt werden können. Zur planmäßigen Gestaltung und Förderung eines engen Zusammenwirkens der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte und der Betriebe und Kombinate zur Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens und sozialistischer Arbeits- und Lebensbedingungen durch systemgerechte- materielle und finanzielle Maßnahmen wird in Abstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgende Richtlinie gegeben: I. Planung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen 1. Gemeinsame Maßnahmen im Sinne' dieser Richtlinie werden von den Volksvertretungen der Städte und Gemeinden und ihren Räten (im folgenden örtliche Staatsorgane genannt) gemeinschaftlich mit den volkseigenen" Betrieben und Kombinaten, Pro- duktionsgenossenschaften des Handwerks, Betrieben mit staatlicher Beteiligung und privaten Betrieben (in den Abschnitten I und II Betriebe genannt) durchgeführt. Zu den gemeinsamen Maßnahmen gehören die Schaffung, Erweiterung, Nutzung, Bewirtschaftung und Erhaltung solcher Einrichtungen und Anlagen, die der Kinderbetreuung der Erschließung zusätzlichen Wohnraumes der Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens und des Bildungsprozesses der Gesunderhaltung, der Körperkultur und dem Sport der Naherholung der Arbeiterversorgung, der Schul- und Kinderspeisung der Verbesserung der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Reparaturen oder auf andere Weise der Entwicklung sozialistischer Arbeits- und Lebensbedingungen im Territorium dienen. Die gemeinsamen Maßnahmen sind auf der Grundlage des Planes sowie vertraglicher Vereinbarungen von Betrieben und örtlichen Staatsorganen mit hoher Effektivität durchzuführen und zu finanzieren. 2. Voraussetzung für die Planung, Finanzierung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen ist die materielle und finanzielle Erfüllung der den örtlichen Staatsorganen und den Betrieben mit dem Perspektivplan auf der Grundlage staatlicher Plankennziffern und staatlicher Normative gestellten Aufgaben. Ergeben sich in den einzelnen Jahren des Perspektivplanzeitraumes durch Erschließung und Ausschöpfung örtlicher Reserven zusätzliche Möglichkeiten zur Durchführung gemeinsamer Maßnahmen, die bei der Ausarbeitung des Perspektivplanes noch nicht bekannt waren, haben die örtlichen Staatsorgane und die Betriebe diese Maßnahmen vertraglich zu vereinbaren und in die Pläne der folgenden Jahre aufzunehmen. 3. Die gemeinsamen Maßnahmen sind entsprechend der festgelegten Verantwortung in die materiellen und finanziellen Pläne der örtlichen Staatsorgane und Betriebe, insbesondere in deren Planteil „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“, aufzunehmen. Die Betriebe und die örtlichen Staatsorgane haben diese Maßnahmen im Interesse eines hohen Nutzens für die Bevölkerung zu koordinieren und die materiellen und finanziellen Mittel konzentriert einzusetzen. 4. Über die beiderseitigen Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der materiellen und finanziellen Erfüllung der gemeinsamen Maßnahmen sind Verträge gemäß der Verordnung vom 17. Juli 1968 über die Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen den Räten der Städte und Gemeinden und den Betrieben zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen (GBl. II S. 661) abzuschließen. In diesen Verträgen ist zu vereinbaren, daß die durch gemeinsame Maßnahmen geschaffenen Objekte Volkseigentum sind. Darüber hinaus sind in den Verträgen exakte Festlegungen insbesondere über den Investitionsauftraggeber zür Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens die Rechtsträgerschaft nach Fertigstellung des Objektes die Beteiligung der Vertragspartner an der Finanzierung unter Berücksichtigung des anteiligen Nutzens die Verantwortung für die Nutzung, Unterhaltung und Wefterhaltung des fertiggestellten Objektes zu treffen. 5. Die Bereitstellung von Mitteln der Betriebe darf nur objektgebunden zur unmittelbaren Finanzierung geplanter und materiell realisierbarer Maßnahmen erfolgen. Eine globale Zuführung von- Mitteln an den örtlichen Haushalt ist nicht zulässig.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, die politisch-operative Lage in ihrem Verantwortungsbereich einzuschätzen, einen Beitrag zur Klärung der Frage Wer ist wer? zu leisten und Hinweise auf operativ interessante Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit festzulegen und durchzusetzen sowie weitere Reserven aufzudecken, noch vorhandene Mängel und Schwächen sowie deren Ursachen aufzuspüren und zu beseitigen.

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