Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 436

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 436 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 436); 436 Gesetzblatt Teil II Nr. 58 Ausgabetag: 9. Juli 1970 facharbeiter bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit bzw. Berufsausbildung das Verfahren beim Abschluß und bei der Änderung des Arbeitsvertrages das Verfahren beim Ausscheiden aus dem Betrieb. 9. Schlußbestimmungen In den Schlußbeslimmungen ist insbesondere festzulegen, für welchen Zeitraum der Betriebskollektivvertrag gilt wie bei Änderung und Ergänzung des Betriebskollektivvertrages zu verfahren ist wie die regelmäßige Rechenschaftslegung und Kontrolle über die Einhaltung der Regelungen des Betriebskollektivvertrages durdigeführt wird welche betrieblichen Regelungen mit Abschluß des Betriebskollektivvertrages außer Kraft treten. Richtlinie des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Gestaltung der Frauenförderungspläne im Perspektivplanzeitraum 1971 bis 1975 vom 17. Juni 1970 Die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus verlangt, die Frauen umfassender in den Prozeß der Planung und Leitung von Gesellschaft und Wirtschaft einzubeziehen und die volle Wahrnehmung ihrer Mitverantwortung zu - verwirklichen; Ein wichtiges Erfordernis ist, auf der Grundlage der dazu vorhandenen Gesetze und der gesellschaftlichen Anforderungen eine perspektivische, systematische politische und fachliche Aus- und Weitei’bildung der Frauen sowie ihren verstärkten Einsatz in mittlere und leitende Tätigkeiten zu sichern. In Übereinstimmung mit der Richtlinie des Mini-sterrales der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerk-schaflsbur.des vom 17. Juni 1970 zur Gestaltung dar Betriebskollektivverträge im Perspektivplanzeitraum 1971 bis 1975 (GBl. II S. 431) wird für die volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe, Betriebe der volkseigenen Kombinate, staatlichen Organe und Einrichtungen und die Betriebe mit staatlicher Beteiligung festgelegt: 1. In den Frauenförderungsplänen sind kontrollfähige Maßnahmen aufzunehmen zur Sicherung der gesellschaftspolitischen Weiterbildung der Frauen Ausbildung der Frauen zu Facharbeitern, besonders für technische Berufe, mit Angabe der Fachrichtung, der Anzahl der auszubildenden Frauen und des vorgesehenen Einsatzes Ausbildung und Vorbereitung der Frauen für mittlere und leitende Tätigkeiten (namentlich ist festzulegen, welche Frauen zu einem Fach- oder Hochschulstudium delegiert werden und wie die Vorbereitung der studierenden und bereits ausgebildeten Frauen für die Übernahme leitender Tätigkeiten erfolgt) Weiterbildung weiblicher Kader, die bereits mittlere oder leitende Funktionen ausüben Förderung und Unterstützung der lernenden Frauen, Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen entsprechend den sozialen und familiären Bedingungen, insbesondere der Frauen, die in Schichten arbeiten. 2. Die Ausarbeitung des Entwurfes des Frauenförderungsplanes ist durch die Leiter der Betriebe, Institutionen und Einrichtungen auf der Grundlage der perspektivischen Entwicklung des Betriebes zu gewährleisten. Der Entwurf des Frauenförderungsplanes ist nach Beratung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung in Frauenversammlungen durch den verantwortlichen Leiter zu erläutern. Die in der Diskussion gegebenen Vorschläge und Hinweise der Frauen sind in Übereinstimmung mit den betrieblichen Möglichkeiten und den Planaufgaben zu berücksichtigen. Der Frauenförderungsplan ist zwischen dem Leiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung nach vorheriger Bestätigung durch die Belegschafts- bzw. Vertrauensleutevollversammlung als Anlage zum Betriebskollektivvertrag, zur betrieblichen Vereinbarung bzw. zum Betriebsvertrag zu vereinbaren. In Frauenversammlungen haben die verantwortlichen Leiter über die Verwirklichung der einzelnen Festlegungen im Frauenförderungsplan zu berichten, notwendige Ergänzungen zu erläutern und Vorschläge zur weiteren Realisierung der festgelegten Maßnahmen mit den Frauen zu beraten. Darüber hinaus ist mit der Rechenschaftslegung über die Erfüllung der Verpflichtungen in den Betriebskollektivverträgen, den betrieblichen Vereinbarungen bzw. Betriebsverträgen auch über die Realisierung der Maßnahmen im Frauenförderungsplan in Belegschafts- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen zu berichten. Notwendige Ergänzungen bzw. Veränderungen sind in der Regel jährlich zu vereinbaren. Berlin, den 17. Juni 1970 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Freier Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Warnke Vorsitzender;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und Gefahren in Bezug auf die Herstellung von Kontakten zu Verhafteten auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Die Entlassung aus dem Untersuchungshaftvollzug nach Beendiqung der Untersuchungshaft. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von beweiserheblicher Bedeutung ist. Die Planung der Beschuldigtenvernehmung,.insbesondere der Ver-nehmungsplän, ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter.

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