Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 420

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 420 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 420); 420 Gesetzblatt TeP II Nr. 56 Ausgabetag: 6. Juli 1970 Außenwirtschaftsmonopoi, aufzudecken und dazu beizutragen, daß alle an der Außenwirtschaft beteiligten Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe sowie Wirtschaftseinheiten die Beschlüsse der Partei- und Staatsführung sowie die Gesetze, Rechtsvorschriften und Weisungen auf dem Gebiet der Außenwirtschaft einhalten. - Stellung und Aufgaben der Staatlichen Außenwirtschaflsinspektion § 1 Der Minister für Außenwirtschaft ist dem Ministerrat gegenüber verantwortlich für die Kontrolle der Einhaltung des staatlichen Außenwirtschaftsmonopols. Als ein wichtiges Instrument zur Durchführung dieser Kontrolle wird als Organ des Ministers für Außenwirtschaft die Staatliche Außenwirtschaftsinspektion gebildet. §2 (1) Grundlage der Tätigkeit der Staatlichen Außenwirtschaftsinspektion sind die Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die Gesetze und Rechtsvorschriften sowie die sich daraus ergebenden Weisungen des Ministers für Außenwirtschaft. (2) Die Staatliche Außenwirtschaftsinspektion hat zur Sicherung der staatlichen Gesamtinteressen auf dem Gebiet der Außenwirtschaft Kontrollen durchzuführen zur Wahrung des sozialistischen Außenwirtschaftsmonopols in der Planungs- und Leitungstätigkeit sowie in der Wirtschaftspraxis der an der Außenwirtschaft beteiligten Staatsorgane, wirschaftsleitenden Organe sowie Wirtschaftseinheiten und Einhaltung der im Perspektivplan und in der außenwirtschaftspolitischen Konzeption festgelegten Grundrichtung der Außenwirtschaftsbeziehungen bei der Realisierung der Außenwirtschaftsaufgaben durch die Staatsorgane, wirtschaflsleitenden Organe sowie Wirtschaftseinheiten. §3 Die Kontrollen der Staatlichen Außenwirtschaftsinspektion haben das Ziel, auf dem Gebiet der Außenwirtschaft die Staalsdisziplin zu festigen und die Eigenverantwortung der Betriebe und Organe auf der Grundlage der zentralen staatlichen Aufgaben durchzusetzen. Sie haben weiter das Ziel, die Erfüllung der staatlichen Planauflagen, insbesondere der volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben, die Erwirtschaftung eines höchstmöglichen Zuwachses an verfügbarem Nationaleinkommen und die Senkung der Handelskosten sichern zu helfen sowie vorbeugend Störungen des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses zu verhindern. Die Kontrollen erstrecken sich insbesondere auf die Einhaltung der normativen Regelungen über die Einbeziehung der Außenwirtschaft in das ökonomische System des Sozialismus Realisierung der sich aus der langfristigen Koordinierung der Perspektivpläne für die Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe sowie Wirtschaftseinheiten ergebenden Aufgaben Einhaltung der vorgegebenen staatlichen Kennziffern für die Planaufstellung und Plandurchführung nach politisch-territorialen , Aspekten, einschließlich der Einhaltung der Regelungen über die Handha-bung des staatlichen Lizenzierungssystems Einhaltung der vorgegebenen Grundsätze und Normen für die Vorbereitung, inhaltliche Gestaltung, den Abschluß und die Realisierung zwischenstaatlicher Vereinbarungen auf dem Gebiet der Außenwirtschaft durch die Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane Einhaltung der vorgegebenen Hauptrichtung der Marktarbeit nach Ländern, insbesondere die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen für den Auf- und Ausbau der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation sowie die Einhaltung der Beschlüsse und Weisungen zur Sicherung einer einheitlichen Han-, delspolitik schnelle und richtige Durchsetzung von Leitungsentscheidungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Forschungsergebnisse in der Außenwirtschaftspraxis. §4 (1) Kontrollen der Staatlichen Außenwirtschaftsinspektion erfolgen in den Betrieben und Einrichtungen, die dem Minister für Außenwirtschaft unterstehen, und in Kombinaten und Betrieben Vereinigungen Volkseigener Betriebe anderen wirtschaftsleitenden Organen wissenschaftlichen Einrichtungen Organen der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation örtlichen Staatsorganen - zentralen Staatsorganen, in denen staatliche Planauflagen auf dem Gebiet der Außenwirtschaft zu realisieren sind. (2) Die Leiter der im Abs. 1 genannten Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, wirtschaftsleitenden Organe und Staatsorgane (kurz Wirtschaftseinheiten, wirtschaftsleitende Organe und Staatsorgane genannt) werden durch die Tätigkeit der Staatlichen Außenwirtschaftsinspektion von ihrer Verantwortung für die Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse auf dem Gebiet der Außenwirtschaft nicht befreit. §5 (1) Die Staatliche Außenwirtschaftsinspektion hat das Recht, zur Durchführung der in den §§ 2 und 3 genannten Aufgaben auf der Grundlage der Rechtsvorschriften bei Wahrung' des Geheimnisschutzes Einsicht in alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen zu verlangen mündliche und schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen anzufordern Besichtigungen in den zu kontrollierenden Betrieben, Kombinaten und Organen vorzunehmen sowie aus den Ergebnissen der Kontrolltätigkeit Empfehlungen und Hinweise zu geben bei der Feststellung von Verstößen gegen die rechtlichen Regelungen auf dem Gebiet der Außenwirtschaft Auflagen zu erteilen. Der dem kontrollierten Organ übergeordnete Leiter ist über den Inhalt der Auflage zu informieren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung weg, gibt es auch keine Veranlassung für die Anordnung Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft. Das gilt sowohl für das Ermittlungsverfahren als auch für das gerichtliche Verfahren.

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