Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 400

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 400 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 400); 400 Gesetzblatt Teil II Nr. 53 Ausgabetag: 26. Juni 1970 alle anderen Zeugnisarten an das Ministerium für Post-und Fernmeldewesen zu richten. (4) Kann der im Abs. 2 genannte Nachweis nicht erbracht werden,‘wird die Gültigkeit des Zeugnisses nur verlängert, wenn der Zeugnisinhaber die für das entsprechende Funkzeugnis geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Nachprüfung nachweist. §9 Entzug von Funkzcugnisscn Ein Funkzeugnis kann vom Ministerium für Post-und Fernmeldewesen entzogen werden, wenn der Zeugnisinhaber 1. die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse nicht mehr besitzt 2. nach seinem Verhalten nicht mehr die Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausübung des Funkverkehrs bietet 3. gegen die Rechtsvorschriften des Post- und Fernmeldewesens verstoßen hat. § 10 tibertritt in andere Funkdienste Der Übertritt von einem Funkdienst in einen anderen, für den Funkzeugnisse vorgeschrieben sind, ist vom Nachweis der Bedingungen abhängig, die für den Erwerb von Funkzeugnissen des gewählten Funkdienstes vorgeschrieben sind. Beim Übertritt in einen anderen Funkdienst kann grundsätzlich nur ein Funkzeugnis bis einschließlich 2. Klasse erworben werden, auch wenn bisher ein Funkzeugnis 1. Klasse vorhanden war. §11 Gebühren (1) Die Gebühr für jede Prüfung, Nach- oder Zusatzprüfung beträgt 10 M. Sie ist vor der Prüfung bei der- - jenigen Institution einzuzahlen, bei der die Prüfung durchgeführt wird. (2) Die Gebühr für die Ausfertigung eines Funkzeugnisses beträgt. 3 M. § 12 Schlußbestimmungen (1) Die Deutsche Post ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften dieser Anordnung gemäß §§ 44 und 45 des Gesetzes vom 3. April 1059 über das Post- und Fernmeldewesen zu kontrollieren. (2) Die Vorschriften der Verordnung vom 24. No- vember 1966 über die Förderung der aus dem aktiven Wehrdienst entlassenen Angehörigen der Nationalen Volksarmee Förderungsverordnung (GBl. II S. 957) und der hierzu erlassenen Zweiten Durchführungsbe-stimmung vom 1. November 1967 (GBl. II S. 789) werden von dieser Anordnung nicht berührt. §13 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1970 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 1. Oktober 1965 über den Erwerb von Funkzeugnissen Funkzeugnisordnung (GBl. II S. 749) außer Kraft. Berlin, den 1. Juni 1970 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen Schulze Anordnung über Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen vom 5. Juni 1970 §1 Diese Anordnung gilt für die dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden volkseigenen Kombinate und Betriebe der Bauindustrie den Bauämtern unterstehenden volkseigenen Kombinate sowie für die Betriebe aller Eigentumsformen der Bauindustrie dem Rat für landwirtschaftliche . Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft unterstehenden Kombinate, Betriebe und Einrichtungen (nachstehend Baubetriebe genannt). §2 (1) Für die vereinbarte zeitweilige Zurverfügungstellung von Baumaschinen gemäß Anlage 1 zur Durchführung von Bauleistungen im Ein- oder Mehrschichtenbetrieb gelten die Stundenverrechnungssätze gemäß Anlagen 1 und 2. (2) Die Slundenverrechnungssätze gemäß Abs. 1 sind unter Zugrundelegung der aufgewandten und nachzuweisenden Betriebsstunden zu berechnen. (3) Für Baumaschinen, deren Leistungsangaben von den technischen Daten der Anlage 1 abweichen, sind die Stundenverrechnungssätze durch Interpolation zu bilden und zu berechnen. §3 (1) Für die Zurverfügungstellung von anderen Baumaschinenarten als die gemäß Anlage 1 sind von den Baubetrieben bei der Arbeitsgruppe Preisbildung beim Ministerium für Bauwesen* Preisanträge auf Erteilung einer Preisbewilligung für Slundenverrechnungssätze zu stellen. (2) Den Preisanträgen sind alle technischen Daten der Baumaschinen unter Angabe der Baumechanik-Nr. der Maschinen- und Geräteliste der volkseigenen Bauindustrie Ausgabe 1966 beizufügen. Für nicht in der Maschinen- und Geräteliste enthaltene Baumaschinen ist außerdem der Wiederbeschaffungspreis gemäß Grundmittelkonto anzugeben. §4 (1) Mit den Stundenverrechnungssätzen gemäß Anlage 1 sind alle Kosten einschließlich einer Arbeitskraft und Betriebsstoffe abgegolten, die während der vereinbarten Einsatzzeit der Baumaschinen entstehen. Für jede weitere vom Baubetrieb bereitgestellte Arbeitskraft sind die Stundenverrechnungssätze gemäß Anlage 2 zu berechnen. (2) Die Stundenverrechnungssätze für Stillstandszeiten gemäß Anlage 1 sind für die Zeit zu berechnen, in der das Antriebsaggregat der Baumaschinen während der Arbeitszeit wegen Maßnahmen, die der Baubetrieb nicht zu vertreten hat, nachweisbar abgeschaltet ist. 701 Leipzig, Elsterstr. 40;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben der sollte zu der Erkenntnis führen, in welcher Breite die operativen Potenzen der genutzt werden können und müssen.

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