Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 349

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 349 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 349); Gesetzblatt Teil II Nr. 47 Ausgabetag: 3. Juni 1970 349 ßebene Vorbildung besitzen, sind in Verbindung mit ihrer Ausbildung zum Facharbeiter auf berufsbezogenen Teilgebieten der Allgemeinbildung Kenntnisse der in der Systematik geforderten Vorbildung zu vermitteln. Die vorhandene Qualifikation sowie die Arbeitsund Lebenserfahrungen der Werktätigen sind dabei zu berücksichtigen. (3) Schulabgänger der. allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule sowie Schulabgänger aus Sonderschulen, die nicht über die in der Systematik angegebene Vorbildung für clas Erlernen eines Ausbildungsberufes verfügen, erhalten eine Ausbildung auf Teilgebieten eines Ausbildungsberufes. §5 Aufgaben des Leiters des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung fiir die Weiterentwicklung der Systematik (1) Der Leiter des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung ist für die Weiterentwicklung der Systematik in Zusammenarbeit mit den Ministern und anderen Leitern der zentralen Staatsorgane verantwortlich. Er hat in Abstimmung mit den Ministern und anderen Leitern der zentralen Staatsorgane die Verantwortlichkeit für die Bestimmung des Bildungs- und Erziehungsinhaltes der Ausbildungsberufe festzulegen. Bei der Festlegung dieser Verantwortlichkeit ist von den Voraussetzungen auszugehen, die die Betriebe sowie Staats- und Wirtschaftsorgane haben, um die Konsequenzen für die Entwicklung des betreffenden Ausbildungsberufes sachkundig und vorausschauend aus den wissenschaftlich-technischen und technologischen Entwicklungslinien abzuleiten. (2) Der Leiter des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung bestätigt die Anträge der Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane zur Veränderung der Systematik und erklärt die Rahmenausbildungsunterlagen (Berufsbild, Lehrpläne, Stundentafel) für die Ausbildungsberufe für verbindlich. (3) Der Leiter des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung hat die Staats- und Wirtschaftsorgane bei der planmäßigen Entwicklung der Ausbildungsberufe, der Bestimmung der Berufsprofile und „der Erarbeitung des Ausbildungsinhalts durch verbindliche Vorgaben und Empfehlungen zu unterstützen. (4) Der Leiter des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung hat die Vorschläge der Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane zur Festlegung der Fachverlage, die für die Herausgabe der berufsbildenden Literatur verantwortlich sind, mit dem Minister für Kultur abzustimmen. Der Minister für Kultur bestätigt die in der Systematik festzulegende Verantwortlichkeit der Fachverlage. §6 Verantwortung und Aufgaben der Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane für die Wciterentwieklung der Systematik (1) Die Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane tragen die Verantwortung für die perspektivische Entwicklung der Ausbildungsberufe entsprechend der ihnen übertragenen Aufgabe, die Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur in ihrem Verantwortungsbereich, ausgehend von den Prognosen nd in Übereinstimmung mit der volkswirtschaftlichen- Strukturkonzeption, festzulegen. (2) Die Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane haben zu gewährleisten, daß im Zusammenhang mit der Erforschung und Entwicklung neuer Technologien und Erzeugnisse sowie der ökonomischen Prozesse die Erfordernisse für die Entwicklung des Profils und Inhalts der Ausbildungsberufe bestimmt werden. Im Ergebnis dieser Forschungsarbeit haben sie die wesentliche Entwicklungsrichtung für di Profil und den Inhalt der Ausbildungsberufe sowie für neu zu entwickelnde Ausbildungsberufe festzulegen. Sie beziehen dabei die wirtscha'ftsleitenden Organe, Betriebe, sozialistischen Großforschungszentren und andere wissenschaftliche Institutionen ein, die auf Grund ihrer strukturpolitischen Bedeutung sowie der Anwendung fortgeschrittenster technischer und technologischer Verfahren die besten Voraussetzungen besitzen. (3) Die Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane haben beim Leiter des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung vor Ausarbeitung der Perspektivpläne vorausschauend für den Perspektivplanzeitraum Änderungen zu den Festlegungen in der Systematik sowie neu in die Systematik aufzunehmende Ausbildungsberufe nach vorheriger Abstimmung mit dem Zentralvorstand der zuständigen Industriegewerkschalt bzw. Gewerkschaft zu beantragen. Anträge zur Veränderung des Profils und Inhalts von Ausbildungsberufen, zur Aufnahme neuer Ausbildungsberufe und zur Streichung von Ausbildungsberufen, sind zu begründen. Die Begründungen haben die im Ergebnis der Forschungsarbeit herausgearbeitete Entwicklungsrichtung für das Profil und den Inhalt der Ausbildungsberufe sowie die volkswirtschaftlichen, bildungspolitischen und ökonomischen Erfordernisse zu enthalten. Die Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane veranlassen, daß die vom Leiter des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung bestätigten Änderungen der Systematik bei der Ausarbeitung der Rahmenausbildungsunterlagen berücksichtigt werden. (4) Die Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane haben die ihnen nachgeordneten Organe und Betriebe, die für die Ausbildungsberufe verantwortlich sind, bei der Ausarbeitung der Rahmenausbildungsunterlagen zu unterstützen, die sozialistische Gemeinschaftsarbeit der Betriebe zu fördern und zu sichern, daß die Rahmenausbildungsunterlagen dem Leiter des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung zur Verbindlichkeitserklärung eingereicht werden. §7 Aufgaben der für die Bestimmung des Bildungsund Erziehungsinhalts der Ausbildungsberufe verantwortlichen Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane und Betriebe (1) Die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane und Betriebe, die entsprechend den Festlegungen in der Systematik bzw. auf Grund der zwischen dem Leiter des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung, den Ministern und anderen Leitern der zentralen Staatsorgane erfolgten Abstimmung für die Bestimmung des Bildungs- und Erziehungsinhalts der Ausbildungsberufe verantwortlich sind, haben zu sichern, daß die Rahmenausbildungsunterlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben und Empfehlungen des Leiters des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung erarbeitet werden. Die Erarbeitung der Rahmenausbildungsunterlagen hat in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit zu erfolgen. Dazu sind von den Leitern der Staats- und Wirtschafts-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Grundlagen. der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit richten, sind Bestandteil der politischen Untergrundtätigkeit.

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