Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 348

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 348 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 348); 348 Gesetzblatt Teil II Nr. 47 Ausgabetag: 3. Juni 1970 Verordnung über die Systematik der Ausbildungsberufe vom 7. Mai 1970 Auf der Grundlage des Beschlusses der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 11. Juni 1968 über die „Grundsätze für die Weiterentwicklung der Berufsausbildung als Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“ (GBl. I S. 262) wird zur Neugestaltung der Systematik der Ausbildungsberufe als der einheitlichen staatlichen Ordnung der Ausbildungsberufe sowie zu ihrer ständigen Weiterentwicklung entsprechend den perspektivischen Erfordernissen der Volkswirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: §1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für volkseigene Betriebe und Kombinate, landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften, Produktionsgenossenschaften des Handwerks, andere sozialistische Genossenschaften, staatliche Einrichtungen, Betriebe und Einrichtungen anderer Eigentumsformen nachstehend Betriebe genannt sowie für Staats- und Wirtschaftsorgane. §2 Stellung der Systematik der Ausbildungsbcrufe (1) Die Systematik der Ausbildungsberufe als einheitliche staatliche Ordnung der Ausbildungsberufe nachstehend Systematik genannt dient der Durchsetzung der staatlichen Bildungspolitik. Sie hat dazu beizutragen, daß jeder Bürger das Recht auf eine kontinuierliche sozialistische Erziehung, Bildung und Weiterbildung sowie jeder Jugendliche sein Recht und seine Pflicht, einen Beruf zu erlernen, verwirklichen kann. (2) Die Systematik ist perspektivisch anzulegen und muß der dynamischen Veränderung der Berufsstruktur entsprechen. Sie hat als zentrale staatliche Regelung die planmäßige perspektivische Gestaltung des Systems der Berufsausbildung und des Systems der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen in Übereinstimmung mit dem ökonomischen System des Sozialismus zu unterstützen. (3) Die Systematik ist in Verbindung mit den zentralen staatlichen Regelungen und Vorgaben des Ministerrates für die Perspektiv- und Jahresplanung Grundlage für die Planung der Entwicklung des Facharbeiterbestandes und der Neueinstellung von Schulabgängern in die Berufsausbildung nach Berufen, für die territoriale Bilanzierung des Planes der Neueinstellung von Schulabgängern in die Berufsausbildung sowie für die langfristige Berufsberatung. (4) In der Systematik sind alle Ausbildungsberufe zu führen, in denen in einem Perspektivplanzeitraum im System der Berufsausbildung sowie im System der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen Facharbeiter ausgebildet werden können. Für den erfolgreichen Abschluß der Ausbildung in einem Ausbildungsberuf ist ein Facharbeiterzeugnis zu erteilen. (5) Der Abschluß von Lehrverträgen mit Schulabgängern der allgemeinbildenden Schulen und der Abschluß von Qualifizierungsverträgen mit Werktätigen für die Ausbildung zum Facharbeiter sowie das Ausstellen der Facharbeiterzeugnisse hat in Übereinstimmung mit den Festlegungen in der Systematik zu erfolgen. §3 Grundaufbau der Systematik (1) Die Ausbil'dungsberufe sind in der Systematik so zu gruppieren, daß die Grundberufe als Ausbii-dungsberufe von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung gegenüber den anderen Ausbildungsberufen hervorgehoben werden. Den Grundberufen sind die Ausbildungsberufe zuzuordnen, die mit ihnen technisch-technologische Gemeinsamkeiten haben. Alle anderen Ausbildungsberufe sind in der Systematik gesondert aufzuführen. (2) Die Systematik hat zu enthalten: die Berufsnummer die Berufsbezeichnung die erforderliche Vorbildung für das Erlernen des Ausbildungsberufes die Ausbildungsdauer für den betreffenden Ausbildungsberuf die Kennzeichnung der Ausbildungsberufe, in denen eine Berufsausbildung mit Abitur erfolgt die Benennung des Organs, das für die Entwicklung des betreffenden Ausbildungsberufes und für die Bestimmung des Bildungs- und Erziehungsinhalts die Verantwortung trägt die Benennung des Verlages, der für die Herausgabe der berufsbildenden Literatur für den jeweiligen Ausbildungsberuf verantwortlich ist, und die Angabe des Jahres des Beginns der Ausbildung in neu entwickelten Ausbildungsberufen und die Angabe des Jahres, in dem letztmalig Schulabgänger der 10. Klasse für die Ausbildung in dem betreffenden Ausbildungsberuf aufgenommen werden. (3) Bei Ausbildungsberufen, für deren Spezialisierungsrichtungen unterschiedliche Ausbildungszeiten erforderlich sind, ist in der Systematik die kürzeste und die längste Ausbildungsdauer anzugeben. (4) Jeder Ausbildungsberuf ist in der Systematik mit einer Berufsnummer zu kennzeichnen. Sie dient der datengerechten Erfassung und statistischen Abrechnung der Entwicklung des Facharbeiterbestandes, der Neueinstellung von Schulabgängern in die Berufsausbildung, des Bestandes an Lehrlingen in den Berufen und Berufsgruppierungen sowie der Ergebnisse der Facharbeiterprüfungen. §4 Grundbedingungen für das Erlernen eines Ausbildungsberufcs (1) Die in der Systematik angegebene Vorbildung isi Voraussetzung für das Erlernen der Ausbildungsberuf im System der Berufsausbildung durch Schulabgängei der allgemeinbildenden Schulen. (2) Werktätigen, die im System der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen einen Ausbildungsberuf erlernen wollen und nicht die in der Systematik ange-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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