Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 312

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 312 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 312); 312 Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 22. Mai 1970 der Werktätigen zu ihrer ständigen beruflichen Weiterentwicklung verantwortlich. Sie haben die Aufgaben der Berufsberatung in die Planung und Leitung des betrieblichen Reproduktionsprozesses und in die Kaderarbeit einzubeziehen. Ausgehend von der zentralen staatlichen Planung und Leitung in Grundfragen arbeiten sie die prognostische und perspektivische Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruklur und die Zielstellungen für die Erhöhung des Frauenanteils in Facharbeiterberufen und leitenden Funktionen aus, beraten sie mit den Werktätigen und nehmen die für die Berufsberatung dazu erforderlichen Maßnahmen in die Kader- und Bildungspläne auf. (2) Die Leiter der Betriebe und Vorstände der Genossenschaften haben zu sichern, daß die Lehrlinge uncl alle anderen Werktätigen des Betriebes und der Genossenschaft über Spezialisierungsmöglichkeiten in den Facharbeiterberufen, über Fach- und Hochschulberufe und Berufe der bewaffneten Kräfte sowie über Zusatzstudien und andere Möglichkeiten der Weiterbildung informiert werden. §4 (1) Zur Durchsetzung der Strukturpolitik und zur Berücksichtigung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung des Territoriums bei der Berufsberatung sind die Leiter der Betriebe und Vorstände der Genossenschaften verpflichtet, Maßnahmen, Inhalt und Schwerpunkte der Berufsberatung sowie ihre Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Schulen mit dem Rat des Kreises abzustimmen. Der Leiter des Betriebes und der Vorstand der Genossenschaft benennen dem Rat des Kreises einen Beauftragten, der die planmäßige und systematische Zusammenarbeit des Betriebes und der Genossenschaft mit dem Rat des Kreises auf dem Gebiet der Berufsberatung gewährleistet. Auf der Grundlage der zwischen den Betrieben, Genossenschaften und den Räten der Kreise abgestimmten Maßnahmen haben die Betriebe und Genossenschaften die Berufsberatung der Schüler in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit mit allgemeinbildenden Schulen, Elternvertretungen und gesellschaftlichen Organisationen durchzuführen. (2) Die Maßnahmen der Leiter der Betriebe und Vorstände der Genossenschaften zur Berufsberatung sind in die entsprechend der Schulordnung* mit den Direktoren der allgemeinbildenden Schulen abzuschließenden Vereinbarungen aufzunehmen. Die Leiter der Betriebe und Vorstände der Genossenschaften haben den allgemeinbildenden Schulen durch die Nutzung des berufsvorbereitenden polytechnischen Unterrichts und der wissenschaftlich-praktischen Arbeit der Schüler der erweiterten Oberschulen die zielgerichtete berufsberatende Gestaltung von Betriebsexkursionen, Betriebs- und Kreismessen der Meister von morgen die Bildung und Durchführung von Arbeitsgemeinschaften und Zirkeln der Schüler in den Betrieben und die Mitwirkung qualifizierter Betriebsangehöriger in Arbeitsgemeinschaften der Oberschulen das öffentliche Auftreten befähigter Betriebsangehöriger in den allgemeinbildenden Schulen vor Schülern, Eltern und Lehrern sowie in den Wohngebieten 6 37 Abs. 4 der Schulordnung vom 20. Oktober 1967 (GBl. II Nr. Ill S. 709) allseitige Unterstützung für die Berufsaufklärung und -Orientierung sowie für die Gestaltung von Jugendstunden und für die individuelle Beratung' der Schüler zu geben. Sie stellen ihnen in Abstimmung mit den Organen für Berufsbildung und Berufsberatung und den Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise geeignete Materialien zur Berufsaufklärung und -Orientierung über die Entwicklung ihres Industriezweiges und der Berufe zur Verfügung. §5 Die Leiter der Betriebe und Vorstände der Genossenschaften haben die sozialistischen Brigaden bei der Einbeziehung der Berufsaufklärung und -Orientierung in die Patenschaftsarbeit zwischen sozialistischen Brigaden und den Klassen der polytechnischen bzw. erweiterten Oberschulen die Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke und die Organe für Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise bei der Gestaltung von Ausstellungen und Veranstaltungen zur Berufsberatung, beim Aufbau und der Arbeit der Berufsberatungszentren sowig bei der Erarbeitung' von berufsaufklärenden Schriften zu unterstützen. III. Aufgaben und Verantwortung der allgemeinbildenden Schulen §6 (1) Die Direktoren der allgemeinbildenden Schulen sind für die Einbeziehung der Berufsaufklärung und -Orientierung in die unterrichtliche und außerunterrichtliche Bildung und Erziehung durch die Pädagogenkollektive verantwortlich. Grundlage für die Berufsaufklärung und -Orientierung an den allgemeinbildenden Schulen sind die Informationen der Organe für Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise, der Betriebe, Leithochschulen,* Wehrkreiskommandos und Volkspolizeikreisämter über die Entwicklung der Volkswirtschaft, die ökonomische Entwicklung des Territoriums, die Entwicklung der Wissenschaften und der Berufs- und Qualifikationsstruktur, die Studienmöglichkeiten an Hoch- und Fachschulen und über Berufe der bewaffneten Kräfte. (2) Die Direktoren der allgemeinbildenden Schulen haben bei der Durchsetzung der langfristigen Berufsberatung mit den Betrieben, den Organen der bewaffneten Kräfte, den gesellschaftlichen Organisationen und den Jugendärzten zusammenzuarbeiten. §7 (1) Die Direktoren der allgemeinbildenden Schulen veranlassen in Zusammenarbeit mit den Betrieben und Genossenschaften, daß die Anforderungen der Berufe und deren gesellschaftliche Bedeutung sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten mit den Schülern und Eltern beraten werden. Dazu organisieren die Direktoren der allgemeinbildenden Schulen in Verbindung mit den Klassenelternaktivs und der Kommission Berufs- * § 5 der Anordnung vom 1. September i960 über die Beratung, Bewerbung, Auswahl und Zulassung zum Direkt-. Fern-und Abendstudium -an den Universitäten. Hoch- und Fachschulen Aul'nahmeanordnung (GBl. II Nr. 99 S. 643);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Erwirkung der Entlassung Verhafteter aus der Untersuchungshaftanstalt oder der Rücknahme notwendiger eingeleiteter Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft zur Störung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten während des Vollzuges der Untersuchungshaft ist die Grundvoraussetzung für das Wahrnehmen der Rechte und das Einhalten der Pflichten. Deshalb wird im Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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