Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 288

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 288 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 288); 288 Gesetzblatt Teil II Nr. 39 Ausgabetag: 6. Mai 1970 Genossenschaften, Betrieben mit staatlicher Beteiligung und privaten Industrie-, Bau-, Handels-, Dienstleislungs- und Handwerksbetrieben. (3) Die Bildung von Kooperationsgemeinschaften hat durch den Abschluß von Organisationsverträgen zu erfolgen. § 3 (1) Bei der Bildung und Tätigkeit von Kooperationsgemeinschaften sind das Prinzip der Freiwilligkeit die ökonomische und juristische Eigenverantwortung der beteiligten Betriebe die Grundsätze der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit der gegenseitige Vorteil der beteiligten Betriebe auf der Grundlage der Übereinstimmung der betrieblichen Aufgaben und Ziele mit den Interessen der sozialistischen Gesellschaft zu wahren. (2) Die Stellung der Betriebe im Planungs- und Leitungssystem wird durch ihre Beteiligung an Kooperationsgemeinschaften nicht berührt. Kooperationsgemeinschaften im Sinne dieser Verordnung haben nicht die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person. § 4 (1) Kooperationsgemeinschaften -sind Organisationsformen zur kooperativen Verwirklichung gemeinsamer Aufgaben und Ziele durch ein im Organisationsvertrag vereinbartes gemeinschaftliches Handeln unter kollektiver Willensbildung der beteiligten Betriebe. (2) Die Kooperationsgemeinschaften können sich vor allem als gemeinsames Ziel die Koordinierung der Tätigkeit der beteiligten Betriebe, insbesondere zur effektiveren arbeitsteiligen Gestaltung komplexer Reproduktionsprozesse, und die gemeinsame bzw. zentralisierte Wahrnehmung gleichartiger wirtschaftlicher Aufgaben stellen. (3) Die Tätigkeit der Kooperationsgemeinschaften kann insbesondere auf die Verwirklichung folgender Aufgaben gerichtet sein: 1. die Konzentration der Mittel und Kräfte der Forschung und Entwicklung der beteiligten Betriebe im Prozeß der Gestaltung der sozialistischen Wissenschaftsorganisation zur Sicherung einer hohen Effektivität der Forschung und Entwicklung 2. die Durchführung der komplexen sozialistischen Rationalisierung auf der Grundlage gemeinsamer Maßnahmen zur Herstellung von Mitteln für die Mechanisierung, Rationalisierung und Automatisierung; die gemeinschaftliche Nutzung hochproduktiver Anlagen und Einrichtungen 3. die Konzentration und Spezialisierung von Produktionsprozessen, insbesondere durch zentrale Fertigung von Erzeugnissen 4. die effektive Gestaltung der Beschaffungs- und Absatztätigkeit durch die gemeinsame Markt- und Bedarfsforschung, den zentralisierten Einkauf, die zentralisierte Lager- und Vorratshaltung, die Durchführung gemeinsamer Messen und Ausstellungen, die gemeinsame Werbung, den zentralisierten Verkauf und Kundendienst 5. die rationelle Durchführung der Aufgaben der örtlichen Versorgungswirtschaft, insbesondere der kommunalwirtschaftlichen Aufgaben, Dienstleistungen und Baureparaturen. 1 III. Aufgaben und Verantwortung der Leiter der Staatsund Wirtschaftsorgane und des Leitbetriebes § 5 (1) Die Leiter der Staats- bzw. Wirtschaftsorgane, denen beteiligte Betriebe unterstellt bzw. zugeordnet sind, haben in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten, daß die Bildung und Tätigkeit von Kooperationsgemeinschaften in Übereinstimmung mit den in den Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftsplänen fest-geleglen volkswirtschaftlichen Erfordernissen, vor allem der staatlichen Strukturpolitik und den Entwick-lungsperspektiven der Zweige und der Territorien, steht. (2) Die Bildung von Kooperationsgemeinschaften muß auf einer exakten Einschätzung der Leistungsfähigkeit und der prognostisch begründeten perspektivischen Entwicklung der beteiligten Betriebe sowie auf der Berechnung des ökonomischen Nutzeffektes der Tätigkeit der Kooperationsgemeinschaften beruhen. Die Bildung von Kooperationsgemeinschaften soll durch langfristige Kooperationsbeziehungen zwischen den Betrieben vorbereitet sein. (3) Die Beteiligung an Kooperationsgemeinschaften bedarf der vorherigen Zustimmung der Leiter der Staats- bzw. Wirtschaftsorgane, denen beteiligte Betriebe unterstellt bzw. zugeordnet sind. (4) Der Leiter des Staats- bzw. Wirtschaftsorgans, dem die beteiligten Betriebe unterstellt bzw. zugeordnet sind, hat einem der beteiligten leistungsstarken volkseigenen Betriebe oder Kombinate die Funktion eines Leitbetriebes der Kooperationsgemeinschaft zu übertragen. Sind die beteiligten Betriebe verschiedenen Staats- bzw. Wirtschaftsorganen unterstellt bzw. zugeordnet, haben die Leiter der Staats- bzw. Wirtschaftsorgane eine gemeinsame Entscheidung darüber zu treffen, welchem der beteiligten volkseigenen Betriebe oder Kombinate die Funktion des Leitbetriebes zu übertragen ist. § 6 (1) Der Leitbetrieb hat die Bildung und effektive Tätigkeit der Kooperationsgemeinschaft politisch-ideologisch, ökonomisch und organisatorisch vorzubereiten. Ausgehend von den prognostischen Erkenntnissen und Strukturkonzeptionen sowie auf der Grundlage der Perspektivpläne hat der Leitbetrieb unter aktiver Mitwirkung der anderen beteiligten Betriebe eine Konzeption zur Gestaltung der Zusammenarbeit in der Kooperationsgemeinschaft auszuarbeiten sowie den Organisationsvertrag vorzubereiten. (2) Der Leiter des dem Leitbetrieb übergeordneten Staats- bzw. Wirtschaftsorgans und der Leitbetrieb haben bei der Vorbereitung der Bildung einer Kooperationsgemeinschaft insbesondere zu gewährleisten, daß durch die Aufgabenstellung, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der zu bildenden Kooperationsgemeinschaft die volkswirtschaftliche Effektivität erhöht wird sowie weitere Voraussetzungen für die Erzielung wissenschaftlich-technischer Pionier- und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem aus den operativen Möglichkeiten, aus dem unterschiedlichen Entwicklungsstand und Grad der Zuverlässigkeit sowie aus der Verschiedenarfigkeit der Motive für die bewußte operative Arbeit der im Operationsgebiet.

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