Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 281

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 281 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 281); Gesetzblatt Teil II Nr. 38 fähigen Bodenschichten in ausreichender Menge und Beschaffenheit für den späteren Überzug der Haldenflächen zur Verfügung stehen. *7 (1) Die Betriebe sind verpflichtet, zur bodenkund-lichen Bewertung der von ihnen für land- oder forstwirtschaftliche Folgenutzung oder zur Begrünung wieder urbar gemachten Bodenflächen bodengeologische Gutachten (im folgenden Kippengutachten genannt) dem Folgenutzer bzw. dem für die Abnahme der wieder urbar gemachten Bodenflächen zuständigen Organ spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme dieser Bodenflächen vorzulegen. (2) Die Kippengutachten müssen insbesondere Angaben enthalten über: a) die voraussichtliche Höhe des zu erwartenden Grundwasserspiegels b) die Einhaltung der festgelegten Mindestauftragshöhen der kulturfähigen Bodenschichten c) die Qualität der wieder urbar gemachten Bodenflächen zur Gew’ährleistung der Mindestfruchtbarkeit d) die Art, den Umfang und den Zeitraum der im Rahmen der Wiederurbarmachung noch durchzuführenden Grundmeliorationen, wenn die vorgegebene Qualität der wieder urbar gemachten Bodenflächen nicht erreicht wurde und die Mindestfruchtbarkeit nicht gewährleistet ist. §8 (1) Die Betriebe haben der zuständigen Bergbehörde lm technischen Betriebsplan Abschnitt Wiederurbarmachung die im Planzeitraum durchzuführenden technologischen und bergbautechnischen Maßnahmen der Wiederurbärmachung anzuzeigen. (2) Der technische Betriebsplan Abschnitt Wiederurbarmachung muß folgende Angaben und Unterlagen enthalten: a) Nachweis über die mit dem Rat des Bezirkes oder dem Rat des Kreises durchgeführte Abstimmung der Wiederurbarmachung und deren wesentlichen Inhalt b) Nutzungsart und Größe (in ha) der Bodenflächen, die bereits bergbaulich genutzt werden und noch nicht wieder urbar gemacht sind c) Nutzungsart und Größe (in ha) der im Planzeitraum für die bergbauliche Nutzung benötigten Bodenflächen sowie Art und Zeitraum der bergbaulichen Nutzung dieser Bodenflächen d) Zweck der künftigen Nutzung sowie Größe (in ha) und Lage der im Planzeitraum zur Wiederurbarmachung vorgesehenen Bodenflächen sowie Angaben über die künftigen Folgenutzer e) Zeitpunkt der Übergabe der wieder urbar gemachten Bodenflächen an die Folgenutzer Ausgabetag: 4. Mai 1970 281 f) vorgesehene technologische und bergbautechnische Maßnahmen unter Berücksichtigung der Angaben im Vorfeldgutachten. (3) Dem technischen Betriebsplan Abschnitt Wiederurbarmachung sind Risse, Karten oder Pläne beizufügen, die gemäß § 4 Abs. 3 auszugestalten sind. (4) Die Kontrolltätigkeit der Bergbehörde erstreckt sich im Rahmen der Wiederurbarmachung insbesondere auf die im technischen Betriebsplan Abschnitt Wiederurbarmachung genehmigten technologischen und bergbautechnischen Maßnahmen. §9 (1) Die Betriebe sind verpflichtet, im Rahmen der Wiederurbarmachung von Bodenflächen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke entsprechend den Angaben im Vorfeldgutachten die am besten geeigneten kulturfähigen Bodenschichten zu gewinnen und als abschließende Deckschicht in der vorgegebenen Mindestauftragshöhe auf den wieder urbar zu machenden Bodenflächen aufzutragen, soweit nicht Abs. 2 Buchst, a etwas anderes bestimmt. (2) Die Betriebe haben auf den wieder urbar zu machenden Bodenflächen Grundmeliorationen durchzuführen, wenn a) ein geeigneter Kulturbodenmindestauftrag nicht erreichbar oder volkswirtschaftlich nicht vertretbar ist oder b) die festgelegte Qualität durch mangelhafte Durchführung der Wiederurbarmachungsarbeiten nicht erreicht wurde. (3) Die Grundmeliorationen sind in Abstimmung mit den Folgenutzern auf der Grundlage der Angaben in den Kippengutachten durchzuführen. (4) Uber den Kulturbodenauftrag auf Bodenflächen, die unter dem künftigen Grundwasserspiegel liegen oder nach der bergbaulichen Nutzung für die Durchführung von Bauvorhaben anderer Betriebe oder Industriezweige vorgesehen sind, gelten die vom Rat des Bezirkes oder vom Rat des Kreises im Rahmen der Abstimmung der Wiederurbarmatälung getroffenen besonderen Festlegungen. §10 . (1) Zur Einordnung von verbleibenden Restlöchern stillzulegender Tagebaue in das Territorium haben die Betriebe dem Rat des Bezirkes rechtzeitig, jedoch spätestens 3 Jahre vor der Überbaggerung der Hauptflächen der Restlöcher, Entwürfe der Auslaufprogramme zur Bestätigung vorzulegen. Für Tagebaue mit vertikaler Abbaurichtung sind die Entwürfe 4 Jahre vor der Betriebsstillegung zur Bestätigung einzureichen. (2) Der Rat des Bezirkes legt in Abstimmung mit den Räten der Kreise und den zuständigen Organen der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft Zweck und . Art der Folgenutzung der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende politisch-operative Probleme bei der Verdachtsprüfung und der Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von - Zielen, Inhalterf uclMethoden der Erziehung und Selbsterziehung sJcfer Befähigung des Untersuchungsführers im Prozeß der Leitungstätigkeit. An anderer Stelle wurde bereits zum Ausdruck gebracht, daß die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie und ihre Bedeutung für die Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern durch den Leiter. wirklich! Cbl. tück der Leitungs ;L Vergleiche Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? ist unter den neuen Bedingungen - noch wesentlich stärker als bisher - die Grundfrage, die ent-scheidend die Effektivität unserer gesamten politischoperativen Arbeit beeinflußt und bestimmt.

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