Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 24

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 24 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 24); 24 Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 23. Januar 1970 fertiggestellten industriellen Leistungen umfaßt, unabhängig davon, ob diese direkt zum Absatz außerhalb des volkseigenen Kombinates bestimmt sind oder in anderen Betrieben des gleichen Kombinates witerverarbeitet bzw. -verwendet werden. Die Bewertung ist zu den gleichen Grundsätzen wie bei der industriellen Warenproduktion vorzunehmen. 7.3. Abrechnungspflichtig über die Ergebnisse seiner wirtschaftlichen Tätigkeit gegenüber der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik sowie den zentralen Staatsorganen istdas volkseigene Kombinat als juristische Person. Die Betriebe der volkseigenen Kombinate sind entsprechend Abschnitt III Ziffern 5 und 8 des Beschlusses vom 21. Mai 1969 über die Verwirklichung des ökonomischen Systems des Sozialismus bei der Bildung von volkseigenen Kombinaten in Industrie und Bauwesen und die Gestaltung der Beziehungen zwischen den volkseigenen Kombinaten und ihren Betrieben für 1969/1970 gegenüber der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik abrechnungspflichtig. Das gilt sowohl für die operative Planabrechnung als auch für die Jahreserhebung. Darüber hinaus sind auch die räumlich getrennten Betriebsteile der Betriebe der volkseigenen Kombinate' verpflichtet, ein eingeschränktes, auf den konkreten Informationsbedarf örtlicher Organe und der Regionalplanung abgestimmtes Kennziffernprogramm abzurechnen. 7.4. Die Betriebe des volkseigenen Kombinates stellen entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften zum einheitlichen System von Rechnungsführung und Statistik Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen auf. Das volkseigene Kombinat stellt eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf, in der die kombinatsinternen Leistungen zu eliminieren sind. 7.5. Die Staatliche Finanzrevision prüft die Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der volkseigenen Kombinate und der Betriebe der volkseigenen Kombinate entsprechend den hierfür geltenden Rechtsvorschriften. 8. Zur Eintragung der Betriebe der volkseigenen Kombinate in das Register der volkseigenen Wirt-., schaft wird festgelegt: 8.1. Auf Antrag des Direktors des volkseigenen Kombinates können die Betriebe des volkseigenen Kombinates auf dem Registerblatt des volkseigenen Kombinates aufgeführt werden. Die Rechtsgrundlage (Gründungsanweisung, Angliederungsanweisung) für die Zugehörigkeit dieser Betriebe zum volkseigenen Kombinat sind in Spalte 6 unter a) einzutragen. 8.2. Bei Beendigung der Rechtsfähigkeit eines VEB nach den hierfür geltenden Rechtsvorschriften ist im Falle der Rechtsnachfolge au di die Rechtsgrundlage (Gründungsanweisung, Angliederungsamvei-sung) hierfür in das Register der volkseigenen Wirtschaft in Spalte 5 unter c) einzutragen. 9. Dieser Beschluß regelt die weitere Gestaltung der-Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Kombinate im Bereidi der Industrie und des Bauwesens. Er tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 10. Dezember 19C9 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender * 1 Anordnung Nr. 2* zum Gesetz über die Durchführung von Volks-, Berufs-, Wohnraum-und Gebäudezählungen vom 5. Januar 1970 Auf Grund des § 6 des Gesetzes vom 1. Dezember 1967 über die Durchführung von Volks-, Berufs-, Wohn-raum- und Gebäudezählungen in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 135) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Für die Vorbereitung und Durchführung der Volks-, Berufs-, Wohnraum- und Gebäudezählung am 1. Januar 1971 sind bei den Kreisstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Kreiszählbüros einzurichten. Die Kreiszählbüros haben am 1. August 1970 die Tätigkeit aufzunehmen. §2 (1) Bei den Räten der Bezirke und Kreise sind als gesellschaftliches Arbeitsgremium für die Vorbereitung und Durchführung der Zählung Bezirks- bzw. Kreiszählkommissionen- zu bilden. Die Zählkommissionen haben die Aufgabe, die Wirksamkeit der für die Zählung durchgeführten politischen Massenarbeit den erreichten Stand bei der Vorbereitung und Durchführung der Zählungsaufgaben regelmäßig einzuschätzen und ei’forderliche Maßnahmen bei den verantwortlichen Organen zu erwirken. Die Zählkommissionen organisieren ihre Tätigkeit auf der Grundlage der von der Staatlichen Zentralvervval-tung für Statistik herauszugebenden Richtlinie zur Arbeit, der Zählkommissionen. (2) Die Bezirkszählkcmmissionen konstituieren sich bis zum 15. August 1970. Ihnen gehören an: der Erste Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes als Vorsitzender der Leiter der Bezirksstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik als Stellvertreter des Vorsitzenden der Leiter des Bezirkszählbüros bei der Bezirksstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Anordnung (Nr. 1) vom 15. Juli i960 über die Durchführung einer Volks-, Berufs-, Wohnraum- und Gebäude-Probezählung am 30. April 1969 (GBl. II Nr. 30 S. 643);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaft-Vollzuges zwischen Verhafteten verschiedener Verwahrräume keine Kontakte hergestellt werden dürfen, gilt gleichermaßen für die Trennung der Verhafteten von Strafgefangenen, Es kann deshalb auch in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von VerdächtigenbefTagungen und Zuführungen zu diesem Zwecke sollten nach Auffassung der Autoren mit der Neufassung der nicht beseitigt, aber erweitert werden.

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