Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 235

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 235 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 235); Gesetzblatt Teil II Nr. 32 Ausgabetag: 13. April 1970 235 sprechenden Gefahrzeichen bzvv. Strahlenwarnzeichen* versehen sind, müssen im Fährverkehr stets einzeln transportiert werden. (4) Kraftstoffe im Kraftstofftank oder in Reservekanistern, die dem Eigenbedarf der transportierten Fahrzeuge dienen, dürfen ohne Anzeige gemäß Abs. 2 mitgeführt werden. § 15 Ordnungsstrafbestimmung (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) eine Fähre ohne Genehmigung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 5 betreibt b) eine Fähre entgegen den Bestimmungen des § 4 Absätze 1 bis 3 betreibt c) eine Fähre führt, die nicht betriebs- und verkehrssicher ist d) den Weisungen der Aufsichtsorgane gemäß § 5 Abs. 1 ohne ausreichenden Grund nicht nachkommt e) durch sein- Verhalten die Sicherheit des Fährverkehrs gefährdet f) es unterläßt, dem Fährmann den Transport gefährlicher Güter gemäß § 14 Abs. 2 anzuzeigen kann mit einem Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Vorstand des Wasserstraßenhauptamtes oder den Vorständen der zuständigen Wasserstraßenämter den Leitern der Organe der Gewässeraufsicht den Vorsitzenden der Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden dem Leiter des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. (3) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die ermächtigten Mitarbeiter der Wasserstraßenverwaltung, des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik, der Organe der Gewässeraufsicht, der örtlichen Räte und die ermächtigten Angehörigen der Deutschen Volkspolizei befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1, 3, 5 oder 10-M auszusprechen. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. 1 S. 101). z. Z. gilt die Nomenklatur gefährlicher Güter, für deren Transport im öffentlichen Straßenverkehr besondere Sicherheitsbestimmungen erforderlich sind (Tarif- und Verkehrs-Anzeiger Vfg. Nr. 107/14/68) §16 Aushang (1) Ein Exemplar dieser Anordnung muß auf jeder Fähre vorhanden sein. (2) Der Text des § 10 Absätze 1 bis 5 und der §§11 bis 15 ist an den Fähranlegestellen gut sichtbar anzubringen. §17 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit Ausnahme der Anlage am 1. Mai 1970 in Kraft. (2) Die Anlage tritt am 1. Mai 1971 in Kraft. (3) Mit Inkrafttreten dieser Anordnung ist die Anordnung vom 15. November 1958 über die Allgemeinen Bestimmungen für Beförderungsleistungen durch Nahverkehrsbetriebe (GBl. I S. 891) für Fähren nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 26. März 1970 Der Minister fiir Verkehrswesen Dr. Kramer Anlage zu vorstehender Anordnung Bedingungen für Fähren, die nicht den Vorschriften der Deutschen Schiffs-Revision und -Klassifikation unterliegen 1. Bauvorschriften 1.1. Fähren müssen in Konstruktion und Bauausführung den Erfordernissen ihres Verwendungszwek-kes und Einsatzbereiches entsprechen. 1.2. Für Fähren, gegen deren technischen Zustand Bedenken bestehen, ist ein Gutachten der DSRK einzuholen. Die Beschaffung des Gutachtens obliegt dem Rechtsträger bzw. Eigentümer der Fähre. 1.3. Der Einbau stationärer Benzinmotoren ist verboten. 1.4. Motorenanlagen müssen der Art und Leistung des Motors entsprechend gebaut werden. Die Einbaurichtlinien des Motorenherstellers sind zu beachten. Durch den Einbau der Motorer.anlage darf die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fähre nicht beeinträchtigt werden. Der Einbau hat so zu erfolgen, daß jede Gefahr für die an Bord befindlichen Personen und den übrigen Verkehr auf den Gewässern vermieden wird. 1.5. Die Verbände der Fähre müssen für den Einbau der Mptorenanlage dimensioniert sein.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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