Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 210

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 210 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 210); 210 Gesetzblatt Teil II Nr. 29 Ausgabetag: 3. April 1970 gen bei der Organisierung der planmäßigen zwischenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen. Die Durchsetzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus verlangt die umfassende Anwendung des Vertragssystems zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Sicherung einer bedarfsgerechten Produktion unter zweckmäßiger Verwendung der Rohstoffe. Die sozialistischen Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe sind für die Anwendung und Durchsetzung des Vertragssystems verantwortlich. Das Staatliche Vertragsgericht hat die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe bei der eigenverantwortlichen und bewußten Anwendung des Vertragssystems zu unterstützen und zur Lösung der bei der Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Wirtschaftspläne in den zwischenbetrieblichen Beziehungen auftretenden Widersprüche beizutragen. Damit leistet das Staatliche Vertragsgericht einen wesentlichen Beitrag zur Durchführung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes mit höchstem Nutzeffekt. Das Staatliche Vertragsgericht hat hierbei das sozialistische Recht umfassend durchzusetzen, und insbesondere mit Hilfe der Spvuchtätigkeit auf den planmäßigen Ablauf des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses einzuwirken. I. Aufgaben §1 (1) Das Staatliche Vertragsgericht als Organ des Ministerrates sichert und kontrolliert die Einhaltung der Staatsdisziplin bei der Vorbereitung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen. Darüber hinaus nimmt es weitere ihm durch Rechtsvorschriften übertragene Aufgaben zur Durchsetzung des sozialistischen Wirtschafts-rechts wahr. Mit der Erfüllung seiner Aufgaben trägt das Staatliche Vertragsgericht zur Verwirklichung der aktiven Rolle des sozialistischen Staates bei der Planung und Leitung der Volkswirtschaft bei. (2) Das Staatliche Vertragsgericht arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik. Es nimmt darauf Einfluß, daß die Betriebe, Einrichtungen und Staats- und Wirtschaftsorgane die ihnen übertragenen Rechte und Pflichten bei der Vorbereitung und Erfüllung der Wirtschaftsverträge in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des ökonomischen Systems des Sozialismus wahrnehmen. (3) Das Staatliche Vertragsgericht erfüllt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Staatsorganen und unter umfassender Teilnahme der Werktätigen. §2 (1) Das Staatliche Vertragsgericht hat die bei seiner Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse auszuwerten, zu verallgemeinern und dem Ministerrat Vorschläge für notwendige Veränderungen zu unterbreiten. (2) Das Staatliche Vertragsgericht hat die zuständigen Staatsorgane durch einzelne Informationen (Signalisationen), zusammengefaßte Berichte und Analysen zu unterrichten. §3 Das Staatliche Vertragsgericht hat die Betriebe und Einrichtungen sowie deren übergeordnete Organe bei der Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben zu unterstützen und auf die Vermeidung von Streitigkeiten über die Vorbereitung und Durchführung der Vertragsbeziehungen hinzuwirken. §4 (1) Das Staatliche Vertragsgericht entscheidet in Anwendung des sozialistischen Rechts über Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen und über andere Streitfälle, deren Entscheidung ihm durch Rechtsvorschriften übertragen worden ist. Die Betriebe, Einrichtungen und wirtschaftsleitenden Organe sind verpflichtet, bei der Entscheidung von Streitfällen verantwortlich mitzuwirken. (2) Das Staatliche Vertragsgericht nimmt auf die Einhaltung "der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Betriebe, Einrichtungen und Staats- und Wirtschaftsorgane bei der Vorbereitung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen Einfluß. Es wirkt dabei insbesondere darauf hin, daß die zur Vorbereitung und Erfüllung der Wirtschaftsverträge notwendigen Entscheidungen der Staats- und Wirtschaftsorgane rechtzeitig und in Übereinstimmung mit dem sozialistischen Recht getroffen werden. §5 (1) Eine wichtige Form der Einbeziehung der Werktätigen in die Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts ist ihre Mitwirkung als Schiedsrichter bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung insbesondere von wirtschaftspolitisch bedeutsamen Schiedsverfahren. Sie entscheiden in Schiedsverfahren als gleichberechtigte Mitglieder der Schiedskommission. Die Schiedsrichter erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe bei der Durchsetzung des sozialistischen Rechts. (2) Als Schiedsrichter werden auf Vorschlag oder mi Zustimmung der Leiter der Betriebe, Einrichtungen Staats- oder Wirtschaftsorgane und gesellschaftlicher Organisationen Werktätige mit hohem sozialistischer Bewußtsein, umfangreichen fachlichen Erfahrungen unt Kenntnissen durch den Vorsitzenden des Staatlichei Vertragsgerichts oder den Direktor des Bezirksver tragsgerichts berufen. (3) Die Schiedsrichter haben durch die Auswertun; ihrer in der Tätigkeit beim Staatlichen Vertragsgerich erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen die Leiter de Betriebe, Einrichtungen, Staats- und Wirtschaftsorgan bei der Anwendung des sozialistischen Rechts zu un terstützen. (4) Die Leiter haben die notwendigen Voraussetzur gen zur Wahrnehmung der Aufgaben der aus ihrer Bereich berufenen Schiedsrichter zu schaffen, insbesor dere die erforderliche Freistellung zu gewähren. Sie so len die Hinweise der Schiedsrichter beachten und zi Verbesserung der Vorbereitung und Erfüllung d Wirtschaftsverträge nutzen. §6 Der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerich wirkt bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften m die die Vertragsbeziehungen regeln. Zur Wahrung d Einheitlichkeit in der Spruchpraxis erläßt der Vorsi zende des Staatlichen Vertragsgerichts nach Abstir mung mit den Leitern der jeweils zuständigen zentr len Organe grundsätzliche Feststellungen zu d' Rechtsvorschriften des Vertragssystems.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik im überwiegenden Teil nur Häftlinge wegen politischer Straftaten gibt. Damit soll auch der Nachweis erbracht werden, so erklärte mir Grau weiter, daß das politische System in der Deutschen Demokratischen Republik und im sozialistischen Lager und für den Aufbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, besonders seines Kernstücks, des ökonomischen Systems, in der Deutschen Demokratischen Republik unterteilt. Zum Problem der Aufklärung von Untersuchungshaftanstälten Habe ich bereits Aussagen gemacht Mein Auftrag zur Aufklärung von Strafvollzugseinrichtungen in der Deutschen Demokratischen Republik - befanden. Bei einem anderen Inhaftierten wurde festgestellt, daß er die von ihm mrtgefSforten Zeltstangen benutzt hatte, um Ggldscheine in Markt der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, daß sie Hilfsmittel für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungs-haftvollzug sind.

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