Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 149

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 149 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 149); / 149 Gesetzblatt Teil II Nr. 1$ Ausgabetag: 25. Februar 1970 (2) Der Direktor ist für die Auswahl, Qualifizierung sowie politische Erziehung und Förderung der Mitarbeiter der Genossenschaftsbank verantwortlich. (3) Der Direktor hat gegenüber allen Mitarbeitern der Genossenschaftsbank das Weisungsrecht. (4) Der Direktor stützt sich bei seinen Entscheidungen auf die Beratung durch den Genossenschaftsrat, die gesellschaftlichen Organisationen und die Mitarbeiter der Genossenschaftsbank. (5) Der Direktor nimmt an den Sitzungen des Genossenschaftsrates teil und ist berechtigt, die Einberufung von Sitzungen zu fordern Er ist verpflichtet, die entsprechend dem Statut durch die Mitgliederversammlung und den Genossenschaftsrat gefaßten Beschlüsse durchzuführen. Der Direktor ist dem Genossenschaftsrat rechenschaftspflichtig Er vertritt den von ihm auszuarbeitenden Rechenschaftsbericht der Genossenschaftsbank, der die Bilanz und Ergebnisrechnung einschließt, vor der Mitgliederversammlung. §26 (1) Der Direktor ist gegenüber dem Kreistag bzw. der StadtveroidnetenVersammlung und dem Rat, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung und Durchführung der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften sowie für die Erfüllung der Aufgaben der Genossenschaftsbank, rechenschaftspflichtig und arbeitet mit ihnen eng zusammen. (2) Der Direktor sichert die Zusammenarbeit mit den Filialen der staatlichen Banken und der Sparkasse, der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer sowie den gesellschaftlichen Organisationen im Territorium. §27 (1) Die Genossenschaftsbank wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden des Genossenschaftsrates und den Direktor gemeinsam oder durch den Direktor gemeinsam mit einem Bevollmächtigten vertreten. (2) In Arbeitsrechtssachen wird die Genossenschaftsbank durch den Direktor vertreten. (3) Im Verhinderungsfall erfolgt die Vertretung gemäß den Festlegungen in den §§ 21 Abs. 3 und 22 Abs. 1. (4) Der Vorsitzende des Genossenschaftsrates und der Direktor entscheiden gemeinsam über Bevollmächtigungen der Mitarbeiter. VII. Eigenmittel §28 (1) Die Eigenmittel der Genossenschaftsbank setzen sich zusammen aus dem Anteilfonds und dem unteilbaren Fonds (Reservefonds). (2) Der Anteilfonds wird aus den Einzahlungen der Mitglieder auf die Genossenschaftsanteile gebildet und ist vorrangig für die Deckung der Grundmittel der Genossenschaftsbank bestimmt. Der Genossenschaftsanteil beträgt M ' Die I-IödisLzahi der Anteile, mit denen sich jedes Mitglied beteiligen kann, beträgt (3) Der Nettogewinn ist nach einer Zuweisung an die Mitglieder, die bis zu 4 % ihrer Guthaben aus Genossenschaftsanteilen betragen kann, dem unteilbaren Fonds zuzuführen. (4) Bei Beendigung der Mitgliedschaft'wird das Guthaben aus Genossenschaftsanteilen fällig. (5) Die Ansprüche auf Auszahlung des Guthabens aus Genossenschaftsanteilen und der Zuweisungen aus den jährlichen Nettogewinnen verjähren innerhalb von 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem 1. Juli des dem Ausscheiden folgenden Jahres. (6) Ve'rbleiben im Falle der Auflösung (Liquidation) der Genossenschaftsbank nach Erfüllung aller Verpflichtungen und Rückzahlungen der Genossenschaftsanteile Eigenmittel, so sind diese an den Genossenschaftsverband abzuführen. VIII. Wirtschaf Isführung §29 (1) Die Genossenschaftsbank arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung und stellt einen Finanzplan und eine Bilanz mit Gewinn- und Verluslrechnung auf. (2) Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. (3) Die Genossenschaftsbank haftet mit ihrem Vermögen. IX. Abwicklung des Geschäftsverkehrs §so Für die Abwicklung des Geschäftsverkehrs gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Genossenschaftsbank.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung des BeweiserhebungsVerfahrens in Leipzig. Dort wurden als Zuhörer Vertreter der der Nebenkläger sowie der Verteidiger des ,an der Beweisaufnahme zugelassen.

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