Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 13

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 13 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 13); 13 Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 21. Januar 1970 §5 Entscheidungen über die Einstellung der Produktion von Erzeugnissen sind zu treffen durch den für eine volkswirtschaftlich strukturbestimmende Aufgabe verantwortlichen Minister hinsichtlich gegenwärtig und perspektivisch uneffektiver Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen zur Durchsetzung der S.trukturpolitik im Rahmen der ihm vom Ministerrat übertragenen Vollmachten den Minister hinsichtlich der Einstellung der Produktion von Erzeugnissen der ihm direkt unterstellten Betriebe den Generaldirektor der WB bzw.' Vorsitzenden des Wirtschaftsrates des Bezirkes und die Leiter gleichgestellter wirlschaflsleitender Organe über die Einstellung der Produktion von Erzeugnissen in den ihnen unterstellten Betrieben. Der Minister kann den Direktoren der ihm direkt unterstellten Betriebe die Entscheidungsbefugnis über die Einstellung der Produktion von Erzeugnissen übertragen. §6 (1) Die zuständigen Staats- oder Wirtschaftsorgane haben vor der Entscheidung über die Einstellung der Produktion von Erzeugnissen die Zustimmung der den hauptsächlichen Abnehmer- und Zulieferbereichen übergeordneten Staats- oder Wirtschaftsorgane sowie der bilanzierenden Organe einzuholen. (2) Die Einstellung der Produktion von Produktionsmitteln des Großhandelssortiments und von Konsumgütern bedarf der vorherigen Zustimmung der Staatsoder Wirtschaftsorgane des Produktionsmitlelhandels bzw. des Binnenhandels. Die Einstellung der Produktion von Exporterzeugnissen bedarf der vorherigen Zustimmung des Ministeriums für Außenwirtschaft. (3) Bei der Vorbereitung und Durchführung der Einstellung der Produktion von Erzeugnissen sind die territorialen Erfordernisse zu berücksichtigen. DieLeiterder Staats- oder Wirtschaftsorgane haben von dem örtlich zuständigen Rat des Bezirkes die vorherige Zustimmung zur Einstellung der Produktion von Erzeugnissen einzuholen, soweit diese nicht mit der planmäßig im Territorium vorgesehenen Entwicklung in Übereinstimmung steht. Dabei sind insbesondere solche Probleme zu klären, die die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen, das Bildungswesen, die Kultur, das Verkehrswesen und den Wohnungsbau betreffen. §7 (1) Die Direktoren der Betriebe sind verpflichtet, auf Grund der getroffenen Entscheidung des Staatsoder Wirtschaftsorgans die Einstellung der Produktion von Erzeugnissen so vorzubereiten und durchzuführen, daß eine hohe volkswirtschaftliche Effektivität entsprechend der Zielstellung gemäß § 3 Abs. 1 erreicht wird. (2) Die Direktoren der Betriebe haben zu sichern, daß die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einstellung der Produktion von Erzeugnissen unter akti- ver Mitwirkung der Werktätigen, insbesondere der Produktionskomitees und der gesellschaftlichen Organisationen, durchgeführt werden. Sie haben insbesondere die Notwendigkeit der getroffenen Entscheidungen umfassend zu erläutern und die sich hieraus für die Qualifizierung sowie die Arteits- und Lebensbedingungen ergebenden Aufgaben in Übereinstimmung mit den örtlichen Staatsorganen einer Lösung zuzuführen. §8 (1) Die Direktoren der Betriebe sind dafür verantwortlich, daß die Einstellung der Produktion von Erzeugnissen durch Amvendung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit so vorbereitet und durchgeführt word, daß eine hohe volkswirtschaftliche Effektivität und ein gesellschaftlicher Nutzen bei gleichzeitiger Vermeidung von Störungen der Liefer- und Leistungsbeziehungen erreicht werden. Sie haben die Einstellung der Produktion von Erzeugnissen insbesondere mit dem Erzeugnisgruppenleitbetrieb, den Hauptabnehmern und den hauptsächlichsten Zulieferbetrieben vörzubercilen und durchzuführen sowie alle anderen Kooperationspartner zu informieren. Sie sind verpflichtet, mit dem bilanzierenden Organ und zur Regelung der 'sich ergebenden Finanzierungsfragen mit der zuständigen Geschäftsbank zusammenzuarbeiten. (2) Die Betriebe sind für die planmäßige Befriedigung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs bis zu dem in der Entscheidung über die Einstellung der Produktion von Erzeugnissen festgelegten Zeitpunkt verantwortlich. §9 (1) Der Minister für Materialwirtschaft führt zur Sicherung gesamtvolkswirtschaftlicher Interessen bei der Durchsetzung der staatlichen Strukturpolilik im Zusammenwirken mit der zuständigen Geschäftsbank Kontrollen über die Vorbereitung und Durchführung von Einstellungen der Produktion von Erzeugnissen durch. Die Kontrollen richten sich insbesondere auf die Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf die planmäßige Versorgung der Volkswirtschaft die Sicherung des mit der Einstellung der Produktion von Erzeugnissen zu erreichenden materialökonomischen Nutzeffektes den störungsfreien Ablauf der Kooperationsbeziehungen bei volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Erzeugnissen. (2) Bei Kontrollen festgestellte Probleme sind durch den Minister für Materialwirtschaft unter Wahrung der Eigenverantwortung der für die Einstellung der Produktion von Erzeugnissen zuständigen Staats- oder Wirtschaftsorgane einer Lösung zuzuführen. §10 (1) Die für die Entscheidung über die Einstellung der Produktion von Erzeugnissen gemäß § 5 verantwortlichen Staats- oder Wirtschaftsorgane haben das. Ministerium für Materialwirtschaft über eine vorgesehene Entscheidung über die Einstellung der Produktion von Erzeugnissen schriftlich zu informieren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der Erfordernisse der Wachsamkeit. Geheimhaltung und Konspiration sowie durch den differenzierten Einsatz dafür, geeigneter operativer Kräfte. Mittel und Methoden realisiert werden.

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